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Vorsicht bei Tarifwechsel vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit


17.09.2023 10:53 - Gestartet von man-lernt-dazu
Ob bei einem - auch vom Provider beworbenen - Tarifwechsel 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit (MVZ) jedem Kunden klar ist, bzw er dementsprechend auch konkret nachfragt, ob mit dem sofort startenden neuen Tarif auch die MVZ neu beginnt oder an die "alte" MVZ angehängt wird, dürfte zu bezweifeln sein.
Und ob im Verkaufsgespräch auf die Verlängerung der bisherigen MVZ um weitere 24 Monate hingewiesen wird, steht ebenfalls im Zweifel.

Fazit: Nach Wegfall des 24-monatigen Rabatts auf die Grundgebühr im neuen Tarif zahlt man für die restliche Laufzeit der "verlängerten" MVZ die deutlich höhere Grundgebühr!!! man-lernt-dazu