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www.handyverkauf48.de


16.12.2003 21:48 - Gestartet von clubfreund
Auf der Homepage von Handyverkauf48 gab es bis Sonntag abend einen super Handytarif. Es war der O2 Genion Duo Origninaltarif für 2 Jahre ohne Grundgebühr. Einzige Fixkosten Kosten waren die Anschlußgebühr.
Diese Seite ist seit Montag nicht mehr aufrufbar. Weiß jemand was da los ist?
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[1] Handys.ag antwortet auf clubfreund
16.12.2003 22:17
Gegen solche Angebote hat O2 was, deshalb werden Sie ihn wohl aufgefordert haben die Angebote zu entfernen.

Benutzer clubfreund schrieb:
Auf der Homepage von Handyverkauf48 gab es bis Sonntag abend einen super Handytarif. Es war der O2 Genion Duo Origninaltarif für 2 Jahre ohne Grundgebühr. Einzige Fixkosten Kosten waren die Anschlußgebühr.
Diese Seite ist seit Montag nicht mehr aufrufbar. Weiß jemand
was da los ist?
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[1.1] CePeZet antwortet auf Handys.ag
18.12.2003 12:33
Die Seite ist jetzt zu finden unter "www.handyverkauf48.com"
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[1.1.1] webfalke antwortet auf CePeZet
18.12.2003 12:43
Benutzer CePeZet schrieb:
Die Seite ist jetzt zu finden unter "www.handyverkauf48.com"


Hier entsteht eine neue Internetpräsenz ! Die Seite ist ne Baustelle!!!
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[2] RE: www.handyverkauf48.de - Vorsicht!
federico antwortet auf clubfreund
19.12.2003 00:03
Benutzer clubfreund schrieb:
Auf der Homepage von Handyverkauf48 gab es bis Sonntag abend einen super Handytarif.

Sehr dubios:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/2987-...

Weiß jemand was da los ist?

f.
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[3] tommik antwortet auf clubfreund
19.12.2003 03:19
Vorsicht! Hier handelt es sich nicht um einen Vertrag, sondern um einen Duo-Vertrag, also 2 Verträge.
O2 hat seine Händler schon mehrfach davor gewarnt, beim Verkauf von einem Duo-Vertrag nur ein Handy mitzugeben. Der O2-Duo beinhaltet zwei Geräte!
Die Firma H&H-Handyverkauf48.de hat hier nen Cleveren, aber eigentlich illegalen Trick 'gefunden', der überdies für den Kunden auch noch gefährlich ist!
Zuerst der Originaltext aus der Webseite der Firma:
-----------------­----------­----------­------------------------
Nokia 6610 mit O2 Genion Duo Vertrag

Anschlusspreis: pro SIM-Karte 24.95 EUR
Grundgebühr**: 0.00 EUR
Mindestumsatz: 0.00 EUR

Es gelten die original O2 Genion Duo Tarife.

Sie bezahlen 24 Monate** keine Grundgebühr.
** In den ersten 3 Monaten wird von O2 (Germany) keine Grundgebühr berechnet. Die H&H Handyverkauf GmbH erstattet Ihnen die restlichen 21 Monate die Grundgebühr monatlich auf Ihr Konto zurück.
------------------­----------­----------­--------------------------
Also, erstens je Karte 24,95 Grundgebühr. Die zweite Karte, die eigentlich dann nicht benutzt wird, kostet schon den Gegenwert von etwa fünf Monatsgebühren. Und es kann ganz schön teuer werden! Was ist, wenn diese Firma aufhört, nichts mehr davon wissen will oder Pleite geht, was in dieser Branche ja absolut nichts ungewöhnliches ist? Das Werbeversprechen kommt nicht von O2! Die werden ihre beiden Grundgebühren weiterhin einziehen. Aber die versprochene Rückerstattung muß man sich dann gerichtlich erstreiten oder im Pleitefall sind sie futsch!!!
Ergebnis: Zu gefährlich und eigentlich auch zu teuer. Und falls man die rechtzeitige Kündigung vergisst...?
Und O2 hat inzwischen auch per Rundfax vor dieser Firma gewarnt!
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[3.1] targil antwortet auf tommik
19.12.2003 08:37
Kein Beitrag
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[3.2] andyabg antwortet auf tommik
20.12.2003 18:25
hallo.
mich betrifft das auch, habe auch einen vertrag angestrebt, bei dem ich 9 monate von dieser dubiosen firma den beitrag zurückerstattet bekommen sollte. bis jetzt hab ich noch nichts erhalten, ist mir aber nach allem was ich hier gelesen habe klar.
ich mach mir allerdings auch mehr sorgen wegen meiner abgelieferten ausweis- und ec kartenkopie. weiß jemand was ich da machen kann.
eigentlich sollte es doch reichen, wenn ich innerhalb von 14 tagen einen bestell widerruf per einschreiben dort hin schicke und der firma die verwendung meiner daten untersage.
bzw. falls ich doch ein handy bekom,e die annahme verweigere, selbst dann habe ich doch 14 tage rückgaberecht. oder???
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[4] MaxU antwortet auf clubfreund
21.12.2003 15:34
O2 warnt alle Vertragshändlern vor jeglichem Geschäft mit diesem "Unternehmen"
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[4.1] Tigerin582 antwortet auf MaxU
23.12.2003 14:34
Hallo,
habe vor 2-3 Wochen einen unterschriebenen Vertrag an dieses Unternehmen geschickt. Habe bis jetzt noch nichts von ihnen gehört und nach allem was ich hier gelesen hae, ist das wohl auch besser so. Habe ich noch die Möglichkeit meinen Vertrag bei O2 zu kündigen, da ich diesen unter diesen hier gelesenen Umständen nicht mehr möchte.Bitte um eine schnelle Antwort.
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[4.1.1] federico antwortet auf Tigerin582
23.12.2003 15:51
Benutzer Tigerin582 schrieb:

habe vor 2-3 Wochen einen unterschriebenen Vertrag an dieses Unternehmen geschickt. [...] Habe ich noch die Möglichkeit meinen Vertrag bei O2 zu kündigen ...

Eine KÜNDIGUNG des geschlossenen Mobilfunkvertrags zum nächstmöglichen Termin (in 24 Monaten) ist jederzeit möglich...
Da es sich aber um einen Fernabsatzvertrag (über die Erbringung von (Mobilfunk-)Dienstleistungen) handelt, besteht ein Widerrufsrecht - darüber (und über die Widerrufsadresse) muß eigentlich belehrt werden ...

Am kostengünstigsten per eMail UND Fax UND (einfachem) Brief an O2 und den dubiosen Handyverkäufer:

H&H Handyverkauf GmbH
Im Mediapark 8
50670 Köln
Ansprechpartner: M. Kuhn
Fax: +49 (0) 221 55 40 545
E-Mail Adresse: kontakt@handyverkauf48.de

(bzw. an den Registranten der Domain
handyverkauf48.com:

Aleksander Larecki
larecki@web.de
registrant-phone:+49.22155405481
registrant-fax:+49.2215540545

f.
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[4.1.1.1] Nibbelkatscher antwortet auf federico
24.12.2003 12:15
www.e-pai.de
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[4.1.1.1.1] Daniel.M antwortet auf Nibbelkatscher
24.12.2003 13:21
hallo und frohe weihnachten,leider habe ich mich auch überwelltigen lassen von dem tollen angeboht und habe bis heute auch kein handy geschweige denn sim karten erhalten,ich habe so ein wut über die leute das ich kurz davor bin dort hin zu fahren,da eine telefonnummer nicht ausfindich zu machen ist von diesem verein,und so lange dort zu warten bis da einer erscheint,und ihn dann mal zur rede stellen,hatt einer vieleicht schon etwas neues erfahren von diesen leuten??die seite ist ja nach dem sie zwischenzeitlich mal wieder unter .com zu ereichen war wieder offline oder so,freue mich über immer neue beiträge

gruss daniel
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[4.1.1.1.1.1] Nibbelkatscher antwortet auf Daniel.M
24.12.2003 15:52
Hallo,

bist du dir sicher, das es sich um den selben handelt, der auch auf e-pai.de verkauft? Ich bin der Web-Master von e-pai.de und habe somit zugriff auf seine telefonnummer!!
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[4.1.1.1.1.1.1] Daniel.M antwortet auf Nibbelkatscher
24.12.2003 23:28
na ich weiss ja nicht ob und wer da auf deiner seite ist,aber ich meine die von der seite www.handyverkauf48.de/.com ob er bei e-pai oder so auch verkauft,keine ahnnung.aber wenn das die selben sind,kannst mir ja mal so heimlich seine telefonnummer geben
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[4.1.1.1.1.1.1.1] tibor_m antwortet auf Daniel.M
04.01.2004 12:40
hallo allerseits,

ich bin nun auch einer der reingelegt wurde.
das gleiche problem habe ich auch,vor weihnachten diesen vertrag losgeschickt und bis heute noch gar nichts erhalten.
ich finde man könnte hier auch eine sammelklage gegen diese firma einreichen. wenn das wirklich so gemein ist.
hat jemad übrigens die direkte adresse von o2 wo man diese wiederrufsbelehrung auch hinschicken kann ?

tibor
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] sabri antwortet auf tibor_m
06.01.2004 13:53
Hallo, mir geht es genauso. Hier mal die Adresse von O2: O2 Germany GmbH & Co. OHG - Kundenbetreuung - 90345 Nürnberg. Habe auch einen Vetrag über diesen Provider abgeschlossen. Am 23.12. habe ich die erste Rechnung von O2 bekommen und bin bald aus allen Wolken gefallen, da ich davon ausging, dass es sowie so nichtr`s wird. Jetzt versuche ich aus dem Vertrag rauszukommen, aber bisher stellt sich O2 ziemlich stur. Wenn jemand noch eine Idee hat, was ich noch machen kann, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen. Danke
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tibor_m antwortet auf sabri
07.01.2004 16:42
Hallo,
ich habe mal bei O2 angerufen, und es sieht folgendermasen aus:

- die können nichts machen solange der kunde nichts versucht hat

also : - einen brief per einschreiben an die firma schicken
- einen fax schicken
- eine e-mail schreiben
- versuchen abzurufen
dann : faxprotokoll, antwort vom einschreiben, e-mail protkoll,
und notierte anrufe an O2 schicken. jetzt kann O2 rechtliche Schritte einleiten gegen diese firma.

und zunächst: Zur eigenen Bank und diese Einzugsermächtigung zurückziehen!!! Auf keinen Fall zahlen !! Sonst wird doch keiner auf diese Betrügerei aufmerksam!!

Wenn wir das alle zusammen machen machen, dann kommen wir auch durch. O2 kann dann nähmlich eine sog. Sammelklage gegen diese Firma einreichen.
Und unsere Verträge können natürlich "aus besonderem Grund" gekündigt werden.
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tibor_m
07.01.2004 19:56
Benutzer tibor_m schrieb:
Hallo, ich habe mal bei O2 angerufen, und es sieht folgendermasen aus:

- die können nichts machen solange der kunde nichts versucht hat

also : - einen brief per einschreiben an die firma schicken - einen fax schicken
- eine e-mail schreiben
- versuchen abzurufen
dann : faxprotokoll, antwort vom einschreiben, e-mail protkoll, und notierte anrufe an O2 schicken. jetzt kann O2 rechtliche Schritte einleiten gegen diese firma.

und zunächst: Zur eigenen Bank und diese Einzugsermächtigung zurückziehen!!! Auf keinen Fall zahlen !! Sonst wird doch keiner auf diese Betrügerei aufmerksam!!

Wenn wir das alle zusammen machen machen, dann kommen wir auch durch. O2 kann dann nähmlich eine sog. Sammelklage gegen diese Firma einreichen.
Und unsere Verträge können natürlich "aus besonderem Grund" gekündigt werden.

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen ! Und glaubst Du wirklich, dass O 2 Unterstützung leistet ??

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Ho antwortet auf tcsmoers
08.01.2004 16:38
Hallo Ihr Leidgeprüften,

ich bin auch betroffen: Keine Nachricht von 'Handyverkauf', keine Antwort auf Einschreiben und eine Rechnung von O2 wg. Einrichtungskosten.
Ich habe trotz mehrfacher Kontaktaufnahme (Tel, Fax) mit O2 keine ausreichende Auskunft darüber erhalten, wie das 'Vertragsverhältnis' weiterlaufen soll.
Eigentlich können die es sich doch nicht leisten, auf die Verträge zu bestehen, ich meine aus Imagegründen. Sollte ich keine befriedigende Nachricht erhalten, werden ich einen Rechtsanwalt einschalten. Es kann doch nicht sein, dass O2 auf seiner Homepage potentiellen Kunden ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt und uns, die genug Ärger haben, auf Verträgen hängen lässt, ohne dass wir überhaupt ein Handy bekommen haben. Zumindest sollte uns O2 ein Wandlungsrecht in einen regulären Vertrag (mit subventioniertem Handy) anbieten. Ansonsten sind die eigentlich ein Fall fürs Fernsehen (Akte 04 oder so).
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sabri antwortet auf Ho
08.01.2004 22:48
O2 erzählt auch ziemlich viel Mist, soviel habe ich inzwischen raus bekommen. Die wissen ganz genau, dass kein Vertrag zustande kommt solange die Geräte und Karten nicht geliefert worden und somit hat man nach dem Fernabatzgesetz solange das Recht auf Widerspruch, bis die "Hardware" geliefert wird, bzw. fängt die 14 tägige Frist dann erst an zu laufen. Laut §§ 312b-e BGB) Also, macht es so wie ich, weist darauf hin, dass ihr weder das Handy noch die Karten geliefert bekommen habt somit bisher kein Vertrag zustande gekommen ist und dass ihr deshalb den Widerspruch erklärt, dann müßte es klappen. Viele Gerichte haben das schon so entschieden. Wenn ich die entsprechenden Urteile habe, liefere ich diese noch nach.

Viel Glück
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Ho antwortet auf sabri
09.01.2004 17:03
Ich sehe die Sache rein rechtlich genauso. Allerdings ist die vertragliche Vereinbarung mit O2 nicht elektronisch zustande gekommen sondern durch Unterzeichnung des Vertrags in Papierform und Zustellung durch Postversand. Im wie weit hier noch das FernAbsG anwendbar ist, kann ich im Moment nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es unseriös, dass O2 auch nach mehrmaliger Nachfrage keine verbindlichen Aussagen zum STatus der Angelegenheit macht. Somit sind mir z. B. hinsichtlich der Entscheidung über einen anderen Netzanbieter einen Vertag einzugehen, in gewisser Weise derzeit die Hände gebunden.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sabri antwortet auf Ho
09.01.2004 18:46
Das mit der Postzustellung ist unwesentlich, bzw. fällt auch unter Fernabsatzverträge. Hier mal der Gesetzestext.:


§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste

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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Hoschi_popper antwortet auf tibor_m
08.01.2004 20:18
Mir ist der gleiche Sch... passiert,
danke für die Tipps,
Fax und E-Mail habe ich schon an Handyverkauft48 und O2
gesendet.
Die Einzugsermächtigung aufzuheben hat natürlich den Nachteil, dass wir eine Eintrag bei der Schufa bekommen, oder sehe ich das falsch ?!
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Hoschi_popper
08.01.2004 20:26
Benutzer Hoschi_popper schrieb:
Mir ist der gleiche Sch... passiert,
danke für die Tipps, Fax und E-Mail habe ich schon an Handyverkauft48 und O2 gesendet.
Die Einzugsermächtigung aufzuheben hat natürlich den Nachteil, dass wir eine Eintrag bei der Schufa bekommen, oder sehe ich das falsch ?!


die eze hat nichts mit der schufa zu tun.

peso
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[4.1.1.1.1.2] CurlySue antwortet auf Daniel.M
13.01.2004 15:12
Hallo

Ich habe auch vor 3 Wochen einen Vertrag unterschrieben und bekomme keinen Kontakt zu dieser komischen Firma. Habe diese Seite aus Zufall gefunden und bin jetzt ziemlich geschockt das diese Firma so einen Ruf hat.
Habe auch noch keine Sim Karte geschweige denn das handy bekommen. Was macht ihr jetzt???
Kann man irgendwie dagegen vorgehen.
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[4.1.1.1.1.2.1] Ho antwortet auf CurlySue
16.01.2004 10:40
Hallo, wenn du die Beiträge der letzten Wochen zu diesem Stichwort liest, weißt du dass du nicht allein bist. :-((

In den jeweiligen Beiträgen finden sich auch die denkbaren und sinnvollen Möglichkeiten die du ergreifen solltest.

Mein neuester Stand in Bezug auf O2 ist im Moment:

Die Einrichtungsgebühren wurden mir abgebucht. Und ich habe am 10.01. einen Brief erhalten, in dem man versucht, mich einstweilen ruhig zu stellen, ohne eindeutige Aussagen zu machen. In keinem Falle befriedigend. Ich werde jetzt noch 2 Tage abwarten und dann O2 nochmals etwas massiver angehen, ggf. nehme ich mir einen Anwalt.
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[4.1.1.1.1.2.1.1] CePeZet antwortet auf Ho
16.01.2004 14:31
Na wenn das keine gute Nachricht ist!
Ich habe heute auf meinen Widerruf des Fernabsatzvertrages von o2 folgende Antwort bekommen:

Zitatanfang:
Guten Tag Herr ....

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir verstehen Ihre Verärgerung. Uns ist bekannt, dass die Firma H&H Handyverkauf48.de ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Einer außerordentlichen Kündigung können wir leider nicht stattgeben.

Bitte beachten Sie:
Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gehen Sie zwei voneinander unabhängige Verträge ein. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und o2 Germany bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Mobilfunknetzes von o2 und wurde durch die Aktivierung der Ihnen zugegangenen SIM-Karte bestätigt. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und Ihrem Händler bezieht sich auf die Hardware (Handy) und eventuelle, weitere Vergünstigungen. Diese Vergünstigungen betreffen die Fa. H&H Handyverkauf48.de und nicht o2 Germany.

Da Sie uns als Kunde jedoch wichtig sind, richten wir Ihnen aus Kulanz eine Grundgebührenbefreiung in Höhe von € 355,95 ein. Dies entspricht 21 Monate x € 16,95 monatliche Grundgebühr bei einem o2 Genion Duo Vertrag. Desweiteren senden wir Ihnen in den nächsten Tagen Ihre Handys zu, da die Fa. H&H Handyverkauf GmbH die zugesagten Geräte nicht geliefert hat.
...
Zitatende

Das klingt doch sehr versöhnlich, oder?
Dem Stil des Schreibens nach zu urteilen, ist es ziemlich allgemein gehalten. Ich gehe also davon aus, dass es auch an die anderen, schon freigeschalteten Geprellten verschickt wird bzw. wurde.
Meine Rückfrage bei der o2-Kundenbetreuung hinsichtlich der angeblich mir zugegangenen SIM-Karte(n) (Die liegen bestimmt noch bei H&H!) ergab, dass man einen SIM-Kartentausch vorgenommen hat und mir neue Karten zuschickt.

Nur Mut: Alles wird gut!
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[4.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf CePeZet
16.01.2004 14:35
Benutzer CePeZet schrieb:
Na wenn das keine gute Nachricht ist! Ich habe heute auf meinen Widerruf des Fernabsatzvertrages von o2 folgende Antwort bekommen:

Zitatanfang:
Guten Tag Herr ....

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir verstehen Ihre Verärgerung. Uns ist bekannt, dass die Firma H&H Handyverkauf48.de ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Einer außerordentlichen Kündigung können wir leider nicht stattgeben.

Bitte beachten Sie:
Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gehen Sie zwei voneinander unabhängige Verträge ein. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und o2 Germany bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Mobilfunknetzes von o2 und wurde durch die Aktivierung der Ihnen zugegangenen SIM-Karte bestätigt. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und Ihrem Händler bezieht sich auf die Hardware (Handy) und eventuelle, weitere Vergünstigungen.
Diese Vergünstigungen betreffen die Fa. H&H
Handyverkauf48.de und nicht o2 Germany.

Da Sie uns als Kunde jedoch wichtig sind, richten wir Ihnen aus Kulanz eine Grundgebührenbefreiung in Höhe von € 355,95 ein. Dies entspricht 21 Monate x € 16,95 monatliche Grundgebühr bei einem o2 Genion Duo Vertrag. Desweiteren senden wir Ihnen in den nächsten Tagen Ihre Handys zu, da die Fa. H&H Handyverkauf GmbH die zugesagten Geräte nicht geliefert hat.
...
Zitatende

Das klingt doch sehr versöhnlich, oder?
Dem Stil des Schreibens nach zu urteilen, ist es ziemlich allgemein gehalten. Ich gehe also davon aus, dass es auch an die anderen, schon freigeschalteten Geprellten verschickt wird bzw. wurde.
Meine Rückfrage bei der o2-Kundenbetreuung hinsichtlich der angeblich mir zugegangenen SIM-Karte(n) (Die liegen bestimmt noch bei H&H!) ergab, dass man einen SIM-Kartentausch vorgenommen hat und mir neue Karten zuschickt.

Nur Mut: Alles wird gut!

DAS ist doch mal eine wirklich gute Nachricht :-))

Beginnt man jetzt umzudenken ??

peso
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2] federico antwortet auf CePeZet
16.01.2004 16:49
Benutzer CePeZet schrieb:

Ich habe heute auf meinen Widerruf des Fernabsatzvertrages von o2 folgende Antwort bekommen:

...

Wir verstehen Ihre Verärgerung. Uns ist bekannt, dass die Firma H&H Handyverkauf48.de ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Einer außerordentlichen Kündigung können wir leider nicht stattgeben.

Du hattest auch nicht gekündigt, sondern von Deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Daran ändern auch die Ausführungen zu Inhalt und Vertragspartner(n) des/der Fernabsatzvertrags/verträge zwischen Dir und a) dem Handyverkäufer (Fernabsatz-Kaufvertrag), b) dem (mit dem Verkäufer identischen) Vermittler (Fernabsatz-Dienstleistungsvertrag) und c) dem Mobilfunkunternehmen (Fernabsatz-Dienstleistungsvertrag) nichts:

Bitte beachten Sie: Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gehen Sie zwei voneinander unabhängige Verträge ein. Der Vertragsteil zwischen Ihnen und o2 Germany bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Mobilfunknetzes von o2 und wurde durch die Aktivierung der Ihnen zugegangenen SIM-Karte bestätigt.

Hier käme noch ein Dritter Vertrag in Betracht: ein Vertrag über die Vermittlung eines (OII)-Mobilfunk-Vertrags.

Selbst es tatsächlich zwei (oder gar drei) voneinander unabhängige Verträge wären: in jedem Fall handelt es sich hierbei um einen e-commerce-Vertrag (über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen). Dein e-commerce-Mobilfunkvertragspartner hätte Dir gemäß § 312e BGB rechtzeitig vor Abgabe Deiner Vertragsbestellung Informationen darüber mitteilen müssen "über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen" (§ 3 Nr. 1 BGB-InfoV).

Ohne diese Mitteilung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Außerdem stellt die von o2 vorgenomme Aktivierung noch keinen Beginn mit der Ausführung der Vertragsleistung dar, der Du ausdrücklich zugestimmt hättest (und erst Recht kann von einem Beginn mit der Ausführung der Mobilfunk-Dienstleistung noch keine Rede sein, solange Dir die SIM-Karte noch nicht zur Verfügung gestellt wurde).

Aus diesem Grund ist Dein Recht zum Widerruf des Fernabsatz(Mobildfunk-)DIENSTLEISTUNGSvertrags auch noch nicht durch "mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnener Ausführung der (Mobilfunk-)Diensleistungen" vorzeitig erloschen, § 312d Abs. 3 BGB.

Der Vertragsteil zwischen Ihnen und Ihrem Händler bezieht sich auf die Hardware (Handy) und eventuelle, weitere Vergünstigungen.
Diese Vergünstigungen betreffen die Fa. H&H Handyverkauf48.de und nicht o2 Germany.

Da o2 (Germany) Kenntnis davon gehabt haben dürfte, daß es Ihre angebliche Vertragspartnerin, die Firma ...

H&H Handyverkauf GmbH
Im Mediapark 8
50670 Köln
Fax: +49 (0) 221 55 40 545
E-Mail Adresse: kontakt@handyverkauf48.de
Handelsregister: HRB 1928
Steuernummer: 7009505389
Amtsgericht Ludwigsburg

(http://www.handyverkauf48.de/index.php?VIDe=start

... garnicht gibt, dann wäre zu überlegen, wer sich hier wegen wissentlich unwahrer und zur Irreführung geeigneter Angaben (z.B. über die Menge der -Handy-Vorräte) in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen nach § 4 UWG strafbar gemacht haben könnte.

"....wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Werden die im Absatz 1 bezeichneten unrichtigen Angaben in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten gemacht, so ist der Inhaber oder Leiter des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah".

§ 4 UWG


Da Sie uns als Kunde jedoch wichtig sind, richten wir Ihnen aus Kulanz eine Grundgebührenbefreiung in Höhe von € 355,95 ein. Dies entspricht 21 Monate x € 16,95 monatliche Grundgebühr bei einem o2 Genion Duo Vertrag. Desweiteren senden wir Ihnen in den nächsten Tagen Ihre Handys zu, da die Fa. H&H Handyverkauf GmbH die zugesagten Geräte nicht geliefert hat.
...
Zitatende

Das klingt doch sehr versöhnlich, oder?

Du erhältst einen quasi grundgebührenbefreiten Vertrag und zusätzlich kostenlos das von Dir bestellte Handy? Dieses Angebot solltest Du (schriftlich) bestätigen und annehmen.

Meine Rückfrage bei der o2-Kundenbetreuung hinsichtlich der angeblich mir zugegangenen SIM-Karte(n) (Die liegen bestimmt noch bei H&H!) ergab, dass man einen SIM-Kartentausch vorgenommen hat und mir neue Karten zuschickt.

Vermutlich hat o2 noch gar keine Karten "an" diesen Vermittler versandt - jedenfalls dürfte nicht von einem "Beginn mit der Dienstleistungsausführung" auszugehen sein, bevor Dir keine (evtl. noch unaktivierte) Karte zur Verfügung gestellt wurde.

f.
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2.1] Berbarius antwortet auf federico
17.01.2004 08:29
Mir hat o2 bei gleichem Sachverhalt, den gleichen Schreibbaustein geschickt! O2 spielt hier eine merkwürdige Rolle. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet :
Rechtliche Situation: Es liegt kein Vertrag vor, da auf "Auftrag" nicht in angemessener Zeit reagiert wurde.
Das Zustellen einen Rechnung begründet keinen Vertrag!
Daß O2 solchen Müll schreibt, läßt tief blicken. Ich gehe davon aus, daß O2 den Betrugsversuch mitträgt. Wir sollten uns z.B. an "wiso" wenden und O2 an den Pranger stellen!!
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] dumpfbacke antwortet auf Berbarius
17.01.2004 14:09
Benutzer Berbarius schrieb:
Mir hat o2 bei gleichem Sachverhalt, den gleichen Schreibbaustein geschickt! O2 spielt hier eine merkwürdige Rolle. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet :
Rechtliche Situation: Es liegt kein Vertrag vor, da auf "Auftrag" nicht in angemessener Zeit reagiert wurde. Das Zustellen einen Rechnung begründet keinen Vertrag! Daß O2 solchen Müll schreibt, läßt tief blicken. Ich gehe davon aus, daß O2 den Betrugsversuch mitträgt. Wir sollten uns z.B. an "wiso" wenden und O2 an den Pranger stellen!!

Wo steht der Pranger???? Oder meinst du den Prater?????
Der Prater steht in Östereich, hab aber keine Ahnung ob die auch o2 vertreiben.
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] tyrion antwortet auf Berbarius
17.01.2004 16:14
Benutzer Berbarius schrieb:
Mir hat o2 bei gleichem Sachverhalt, den gleichen Schreibbaustein geschickt! O2 spielt hier eine merkwürdige Rolle. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet :
Rechtliche Situation: Es liegt kein Vertrag vor, da auf 'Auftrag' nicht in angemessener Zeit reagiert wurde. Das Zustellen einen Rechnung begründet keinen Vertrag! Daß O2 solchen Müll schreibt, läßt tief blicken. Ich gehe davon aus, daß O2 den Betrugsversuch mitträgt. Wir sollten uns z.B. an 'wiso' wenden und O2 an den Pranger stellen!!

Also ich habe ebenfalls einen Vertrag bei dieser Firma abgeschlossen und nach schriftlicher Darlegung des Sachverhaltes von O2 das gleiche Schreiben erhalten.

Meines Erachtens hast Du mit Deiner Unterschrift auf dem Formular für O2 einen Vertrag mit denen geschlossen. Also ist schon ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
O2 schreibt nicht das mit der Übersendung der Rechnung ein Vertrag zustande gekommen ist sondern mit Aktivierung der SIM Karten. Diese können auch von dem dubiosen Unternehmen aktiviert worden sein (bei mir sind sie es nur ein Paar Tage nach absendung der Unterlagen, laut telef. Rückfrage bei O2). Ich für meinen Teil habe auf dem Antrag nicht mit Unterschrift bestätigt, dass ich die SIM-Karten erhalten habe. Daher könnte ich mir hierauf nun berufen. Aber das werde ich nicht tun, da ich genau das bekomme was ich wollte und damit sehr zufrieden bin. Mal abgesehen davon, das ich den Vertrag einen Monat weniger nutzen kann durch das ganze hin und her.

Ich weis also gar nicht was Du jetzt für ein Problem hast. Du bekommst doch nun, nach einlenken von O2, genau das was Du ursprünglich wolltest: Einen Genion-Duo Vertrag mit 24 Monaten Grundgebührbefreiung und ein (vielleicht sogar zwei) neue Handy(s).

Ich kann Deine Verärgerung ja Verstehen und teile sie ja auch. Aber O2 zu unterstellen sie würden einen Betrugsversuch mittragen finde ich schon ein wenig heftig. Sicherlich sollten die bei der Auswahl ihrer Vertriebspartner ein wenig mehr Kontrolle wahren lassen, aber 'Schwarze Schafe' gibt es überall.
Wenn Du also wen an den Pranger stellen willst dann doch wohl eher diese Firma H&H Handyverkauf.

Nach telefonischer Rückfrage bei der Hotline wurde mir bestätigt das die Handys(!) und die SIM-Karten verschickt wurden und in 2-3 Werktagen bei mir ankommen sollten.

Ich für meinen Teil bin sehr froh darüber das 02 in diesem Fall einlenkt und noch all das erfüllt was uns von H&H Handyverkauf versprochen wurde. Bisherige Erfahrung mit O2 haben mir in der Vergangenheit gezeigt, das nicht alles so 'einfach' ausgeht.

Tyrion
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.1] CePeZet antwortet auf tyrion
20.01.2004 12:06
Benutzer tyrion schrieb:

Einen Genion-Duo Vertrag mit 24 Monaten Grundgebührbefreiung und ein (vielleicht sogar zwei) neue Handy(s).


Ich habe heute mein bestelltes Handy (T610) bekommen (zwei wären ja wohl auch zu schön um wahr zu sein gewesen). Dazu noch die Grundgebührenbefreiung....

Es ist Zeit ein Loblied auf o2 anzustimmen!

Mann, hatte ich einen Dusel bei der Aktion....
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[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.1.1] Ho antwortet auf CePeZet
21.01.2004 11:40
Bitte bei aller Euphorie nicht vergessen:

Es ist an keiner Stelle die Rede von einer 24-monatigen Gebührenbefreiung!!! Im Schreiben steht 21 Monate.

Aber das kann man wohl noch verkraften.

Gruß

Ho
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[…1.1.1.2.1.1.2.1.2.1.1.1] CePeZet antwortet auf Ho
21.01.2004 12:19
Benutzer Ho schrieb:
Bitte bei aller Euphorie nicht vergessen:

Es ist an keiner Stelle die Rede von einer 24-monatigen Gebührenbefreiung!!! Im Schreiben steht 21 Monate.

Aber das kann man wohl noch verkraften.

Um meine Euphorie noch zu steigern, hat man mir eben gerade ein Päckchen mit dem zweiten Handy gebracht!

Gruß
CePeZet
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[…1.1.1.2.1.1.2.1.2.1.1.2] sabri antwortet auf Ho
21.01.2004 16:54
Ja das stimmt schon, da aber O2 sowieso eine 3 Monatige Grundgebührbefreiung anbietet (startete irgendwann vor Weihnachten und läuft auch noch) hast Du also effrektiv doch die 24 Monate frei. Meine Handy`s sollen auch diese Woche kommen. Ich bin gespannt und warte ....... ;-)))
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[4.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.2] pfeffer55 antwortet auf tyrion
21.01.2004 19:59
Hallo!
Ich habe auch dem Vertrag nach Fernabsatzgesetz widersprochen. Ca. 4 Tage später kamen jetzt 2 Serienbriefe mit dem Hinweis, dass eine Vorzeitige 'Kündigung' nicht möglich sei. Kein Angebot o.ä., obwohl ich die Sachlage ausführlich geschildert habe. Die Hotline daraufhin: Ist nicht unser Problem, gehen Sie den Rechtsweg. Fernabsatzgesetz gilt nicht, da O2 Mit H&H keinen 'Fernvertrag' habe. Soll mich an H&H wenden. Sehr Witzig!
Werde jetzt einen RA einschalten.
Mal sehen wie´s weitergeht...
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[4.1.1.1.1.2.1.1.3] Ho antwortet auf CePeZet
19.01.2004 17:43
Jetzt breche ich aber zusammen. Ich habe genau den gleichen Brief bekommen, allerdings - und das ist der entscheidende Unterschied - dass bei mir zwar die Gutschrift der Grundgebühr zugesagt wurde, von der Zusendung eines Handy jedoch keine Rede ist. Also seriös erscheint mir diese Firma nicht mehr.

Hinzu kommt die bereits gewürdigte rechtliche Darstellung. Es geht hier nicht um außerordentliche Kündigungsrechte, sondern ganz einfach um das Widerrufsrecht das sich auch den § 312b ff. des BGB ergibt (Fernabsatz).

Habe noch mal geantwortet und mich darauf explizit berufen.

Mal sehen, was jetzt wieder kommt. Ich habe allmählich die Nase voll und werde bei entsprechend blöder Antwort nun einen Anwalt einschalten.


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[4.1.1.1.2] snoopyZ antwortet auf Nibbelkatscher
11.02.2004 23:15
Benutzer Nibbelkatscher schrieb:
www.e-pai.de

Soll das Werbung sein?
dann lies mal die Nutzungsbedingungen!
Der Shop ist echt "super" ne ebay kopie, wie originel.
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[5] pfeffer55 antwortet auf clubfreund
27.01.2004 19:26
bei mir ist die Sache noch nicht ausgestanden! Also wenn jemand neue Infos hat - bitte posten/mailen!
Danke!
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[5.1] sabri antwortet auf pfeffer55
27.01.2004 20:52
Bei mir hat jetzt alles super geklappt. Ich habe ZWEI Handy`s und auch die beiden SIM Karten und das bei voller Erstattung der Grundgebühr. Also Erfolg auf der ganzen Linie!!! Gebt nicht auf Leute. O2 lenkt ein. Ist nur eine Sache, wie konsequent man das ganze verfolgt. Immer schön auf`s Fernabnahmegesetz berufen, dann funktioniert es ;-)))

Viel Glück
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[5.1.1] Ho antwortet auf sabri
28.01.2004 08:16
Benutzer sabri schrieb:
Bei mir hat jetzt alles super geklappt. Ich habe ZWEI Handy`s und auch die beiden SIM Karten und das bei voller Erstattung der Grundgebühr. Also Erfolg auf der ganzen Linie!!! Gebt nicht auf Leute. O2 lenkt ein. Ist nur eine Sache, wie konsequent man das ganze verfolgt. Immer schön auf`s Fernabnahmegesetz berufen, dann funktioniert es ;-)))

Viel Glück

Ich habe gestern nochmal Druck gemacht. Mal sehen was passiert. Ich hoffe auf ein Einlenken.

Auf jeden Fall danke für die Infos. Sie waren sehr hilfreich.
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[5.1.1.1] acb antwortet auf Ho
05.02.2004 22:00
Ich habe auch sowohl zu Handyverkauf als auch zu O2 geschrieben. Von O2 kam als erstes der bekannte Vordruck. Danach habe ich mich nochmal auf das Ferngesetz berufen und es kam wieder ein Brief zurück,in dem O2 mir mitteilte, daß ich 2 Vertragspartner hätte, und O2 kommt seinem Vertrag nach und wenn ich keine Simkarte u. Handy hätte, sollte ich Anzeige gegen Handyverkauf erstatten. Die Anmeldegebühr habe ich trotzdem zu bezahlen. Wie das dann mit den nächsten Grundgebühren weitergeht, die Handyverkauf erstatten will, keine Ahnung. Auf jeden Fall werde ich einen Anwalt nehmen.
Wie habt Ihr denn plötzlich Handy u. Simkarten bekommen, und von wem? Mir geht der Mist echt inzwischen auf den Sack.
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[5.1.1.1.1] Handyhasser antwortet auf acb
05.02.2004 23:43
Benutzer acb schrieb:
Ich habe auch sowohl zu Handyverkauf als auch zu O2 geschrieben. Von O2 kam als erstes der bekannte Vordruck. Danach habe ich mich nochmal auf das Ferngesetz berufen und es kam wieder ein Brief zurück,in dem O2 mir mitteilte, daß ich 2 Vertragspartner hätte, und O2 kommt seinem Vertrag nach und wenn ich keine Simkarte u. Handy hätte, sollte ich Anzeige gegen Handyverkauf erstatten. Die Anmeldegebühr habe ich trotzdem zu bezahlen. Wie das dann mit den nächsten Grundgebühren weitergeht, die Handyverkauf erstatten will, keine Ahnung. Auf jeden Fall werde ich einen Anwalt nehmen. Wie habt Ihr denn plötzlich Handy u. Simkarten bekommen, und von wem? Mir geht der Mist echt inzwischen auf den Sack.
Es ist wohl so zu sehen daß du
1. ein Mobilfunkvertrag mit o2 hast wo dir o2 sein Netz zur Verfügung stellt. Da o2 hier ja seinen Vertrag erfüllt, besteht für sie kein Grund dich aus diesem Vertragsteil rauszulassen.
2. Mit dem Händler einen Kaufvertrag über das Handy abgeschlossen hast. Wenn du also das Gerät und die Karte nicht bekommst (die o2 ja dem Händler ausgehändigt hat) , hast du hier nur Ansprüche gegen diesen Händler
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[5.1.1.1.1.1] Ho antwortet auf Handyhasser
06.02.2004 15:04
Selbstverständlich handelt es sich um 2 verschiedene Verträge. Aber in beiden Fällen liegt m. E. ein Tatbestand vor, der nach den Bestimmungen des BGB (§§312b ff.)unter "Fernabsatz" einzuordnen ist. Zudem wurde zumindest ich aus der Homepage von Handyverkauf 48 auf eine Seite von O2 geleitet, wo die Daten zum Mobilfunkantrag einzugeben waren. Wenn ich das gleich Prozedere jetzt über den O2-shop nachbilde, so werde ich ausdrücklich über die Widerrufsrechte gem. Fernabsatzgesetz aufgeklärt.
Insofern ist m. E. die rechtliche Position von O2, Widerrufe quasi zu ignorieren bzw. die Anwendbarkeit der entsprechenden Gesetzt zu verneinen, nicht haltbar. Ich kämpfe weiter!!... und das sollte jeder andere, der geschädigt wurde, auch tun!!!



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[5.1.1.1.1.1.1] sabri antwortet auf Ho
10.02.2004 00:13
Benutzer Ho schrieb:
Selbstverständlich handelt es sich um 2 verschiedene Verträge. Aber in beiden Fällen liegt m. E. ein Tatbestand vor, der nach den Bestimmungen des BGB (§§312b ff.)unter "Fernabsatz" einzuordnen ist. Zudem wurde zumindest ich aus der Homepage von Handyverkauf 48 auf eine Seite von O2 geleitet, wo die Daten zum Mobilfunkantrag einzugeben waren. Wenn ich das gleich Prozedere jetzt über den O2-shop nachbilde, so werde ich ausdrücklich über die Widerrufsrechte gem. Fernabsatzgesetz aufgeklärt. Insofern ist m. E. die rechtliche Position von O2, Widerrufe quasi zu ignorieren bzw. die Anwendbarkeit der entsprechenden Gesetzt zu verneinen, nicht haltbar. Ich kämpfe weiter!!... und das sollte jeder andere, der geschädigt wurde, auch tun!!!



Kann das nur unterstürtzen, kämpfen lohnt sich, wie in meinem Fall ja auch. Also, nur nicht aufgeben. O2 lenkt ein, garantiert!!!
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[5.1.1.1.1.1.1.1] pfeffer55 antwortet auf sabri
17.02.2004 11:54
Hallo!
Habe jetzt das Angebot von O2 für 21 Monate Gebührenbefreiung bekommen. Wegen des Handys wollen sie sich noch mal melden, wenn ich den original Auftrag von Handyverkauf48 schicke. Mal sehen...
Übrigens scheint der Teilvertrag mit dem Netz von O2 nur erfüllt zu sein wenn auch die SIM-Karte vorliegt. Bisher stellt sich O2 noch stur, behauptet ich hätte ja die Karte und damit wäre der Vertrag erfüllt. Habe gleich nochmal widersprochen. Entweder liest die Briefe bei denen keiner genau oder die sind ganz schön dreist...
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[5.1.1.1.1.1.2] pfeffer55 antwortet auf Ho
20.02.2004 16:49
Hallo!
Habe heute ein neues 6100 und 2 Ersatzsimkarten von O2 bekommen. Freischaltung war problemlos, man scheint mir jetzt sogar die Anmeldegebühr von 49,90€ zu erlassen. Wenn DAS Schnäppchen den Ärger nicht wert war...!!!