Benutzer mungojerrie schrieb:
Bisher habe ich ein Tomtom 720 gehabt. Das Gerät begrüsste mich dadurch, dass wenige Monate nach dem Kauf der TMC Empfänger ausgefallen ist.
Hm, ich weiß ja nicht, wie lange "wenige Monate" ist und wie das mit der Beweislast in der Schweiz aussieht, aber in Deutschland ist bzgl. Gewährleistung der Händler 6 Monate in der Beweispflicht (für die restlichen 18 nimmt diese dann den Kunden in die Pflicht).
Außerdem wäre (in D) auch gar nicht Tomtom Dein Ansprechpartner, sondern der Händler ist für die Gewährleistung zuständig, was aber oft vergessen wird, zumal die Händler dann auch gern die Kunden abwimmeln und in unzulässiger Weise an die Hersteller verweisen, worauf man natürlich nicht eingehen sollte.
Das alles wissen die Händler eigentlich auch und sie dürften es kaum zum Prozess kommen lassen, wenn der Kunde zeigt, dass er seine Rechte auch kennt.
Viel Spaß mit dem neuen Gerät!