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Pseudo-Prepaid: Guthaben 100e-1000e Euro im MINUS!


03.12.2009 05:27 - Gestartet von jodd
Danke für die Thematisierung von Pseudo-Prepaid in Ihrem Newsletter:
https://www.teltarif.de/prepaid-tarif-handy-...

Das habe ich mir schon länger gewünscht.

Allerdings wäre es schön gewesen, wenn sie auch ***konkrete Fälle*** zitiert hätten, wo eben z.B. Leute plötzlich Tausende Euro (!!) zahlen sollten - das wirkt eindringlicher und macht Lesern das Problem bewusster.

Zudem ist eher der Begriff ***Pseudo-Prepaid*** angemessen, siehe auch:
http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Pseudo-Prepaid

Fälle, die es z.B. gab: weil das Handy von sich aus ständig die Internetstartseite aktalisierte oder jemand aus Versehen ins Roaming geriet oder Internet nutzte und erst nach mehr als 24 Stunden mitgeteilt bekam oder in der Kostenkontrolle angezeigt bekam, dass das Guthaben längst aufgebraucht war.

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Da echtes Prepaid möglich ist, kann m.E. dahinter nur der pure Wille zum Geldverdienen stecken (man könnte durchaus auch Betrug vermuten).

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In einer mir bekannten Auseinandersetzung mit simply, die nach einer vertrags- und rechtswidrigen Aktivierung von Verbindungen trotz mangelndem Guthaben einer Prepaidkarte über 3000 Euro (!) forderten für läppische 150MB Daten (was selbst bei deren *eigenen* Flatrates maximal 20 Euro kostet), hat ein Bekannter von mir übrigens inzwischen Erfolg gehabt:

Sie haben zunächst eingelenkt und damit Fehlverhalten eingestanden, und dann auf eine weitere Einforderung verzichtet.

(Es wäre auch leichtsinnig von ihnen gewesen, das wirklich vor Gericht zu bringen, weil sie höchstwahrscheinlich gegen gleich mehrere Vorschriften verstoßen haben, z.B. Verstoß gegen eigene AGB, zudem überraschende Klauseln, irreführende Werbung, Verdacht auf Betrug und schließlich sittenwidrig überhöhte Preise.)

Deswegen: Wehrt euch! Zahlt in solchen Fällen NICHT!

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Man sollte aber auch nicht zögern, diese schamlose Praxis vor Gericht anzuprangern.
Es kann m.E. nicht sein, dass solche unseriösen Anbieter mit dem Begriff "Prepaid" werben dürfen, da solche Tarife de fakto keine positiven Versprechen, die mit dem Begriff assoziiert sind, erfüllen sondern letztlich nur eine Komination aller negativen Aspekte, die bei Mobilfunktverträgen möglich sind, bedeuten:

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Kostenfalle-statt-Kostenkontrolle-402761.html
http://www.heise.de/mobil/artikel/Nachberechnete-Gebuehren-trotz-Vorkasse-222473.html
http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Pseudo-Prepaid


Hier ist noch sehr viel Aufklärung nötig!
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[1] "keine vollständige Kostenkontrolle" = NIX
jodd antwortet auf jodd
03.12.2009 05:50
Zudem ist die Formulierung "keine vollständige Kostenkontrolle" Unsinn - denn man hat bei Pseudo-Prepaid exakt GENAUSO WENIG Kostenkontrolle wie bei Postpaid-Verträgen.

Unter Umständen hat man sogar noch WENIGER Kostenkontrolle - wenn man nämlich sich auf die Werbe- und Serviceaussagen verlässt und wie jeder normale Mensch davon ausgeht, dass Prepaid Prepaid ist und z.B. der Guthabenanzeige in der Guthabenabfrage traut und dergleichen.

All das ist bei Pseudo-Prepaid nicht gegeben - deswegen: Finger weg von Drillisch und co!


Betroffen u.a.:

- callmobile
- simply (auch bei PENNY MOBIL und ja! mobil finden sich
- Klauseln verzögerter Abrechnung!)
- maXXim (also auch BigSIM)
- discoTEL
- McSIM
- snoog mobile

- auch bei Tchibo Mobil gibt es Klauseln verzögerter Abrechnung - es ist dabei unklar, in welchen Fällen genau das passieren kann und in welchen nicht. Das Risiko wird ganz auf den Kunden abgewälzt.

und einige mehr.


Seriös:
- Congstar Prepaid
- Blau.de Prepaid
- Simyo Prepaid
- Bildmobil

Allgemein: Alle Anbieter, bei denen man kein Bankkonto angeben muss, sondern per Aufladekarten auflädt (und die Registrierung im Zweifel auch anonym vornehmen kann).
NUR da hat man wirklich Sicherheit.



In den AGB muss etwas stehen wie:
"Laufende Verbindungen werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen."

und es darf NICHT stehen:
"Einzelne Entgelte können mit zeitlicher Verzögerung abgebucht werden." - denn da hat man keine Sicherheit, das kann alles heißen.
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[1.1] jodd antwortet auf jodd
04.12.2009 00:06
Benutzer hafenbkl schrieb:

Hat nicht jeder Prepaid-Anbieter so eine Klausel in den AGBs oder Preislisten?

Es haben zwar recht viele (nicht alle! z.B. Blau.de nicht, siehe unten) einen solchen Passus, aber meist ist er (wie in deinen Zitaten) stark eingeschränkt auf bestimmte Sachen, z.B. Roaming. Bei den unseriösen Anbietern aber wird das nebulös angegeben, so dass es quasi alles sein kann.

Und der zweite Unterschied besteht in dem:

Dazu kann ich nur sagen, dass dieser Passus zumindest für Österreich und die Schweiz nicht stimmt. Da wird knallhart unterbrochen.

Nämlich wie es letztlich gehandhabt wird. Wie du schon bemerkt hast, ist der Passus bei einigen nur zur Absicherung bzw. es geht vielleicht mal um Centbeträge und im allgemeinen wird unterbrochen. Nicht so z.B. bei simply, wo die Abrechnung wirklich extrem verzögert ist (bis zu mehr als 24 Stunden!) und insbesondere durch z.B. überteuerte Datentarife so schnell ein Minus von hunderten bis tausenden Euro entstehen kann.




Hat nicht jeder Prepaid-Anbieter so eine Klausel in den AGBs oder Preislisten?

Zu Blau.de: hier ist man wirklich sicher vor so einem Passus, es steht klipp und klar:

http://www.blau.de/magnoliaPublic/dms/blau/agb.pdf

"6.2 Von dem Guthabenkonto des Kunden werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der Preisliste - abhängig von der Tarifwahl des Kunden - einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (sog. „Mehrwertsteuer“) in Abzug gebracht.
Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen."


Also kein Wort von verzögerter Abrechnung, stattdessen eindeutige Garantie, dass alle Verbindungen sofort unterbrochen werden, wenn das Guthaben verbraucht ist.

Davon unabhängig ist diese Klausel:

"6.11 Der Kunde kann den Kontostand seines Guthabenkontos von seinem Handy mit Tastenkombination *100# senden oder über die Kurzwahl 1155 kostenlos abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe."

Klar, dass die Guthabenanzeige mal ungenau sein kann (was aber meiner Erfahrung nach nicht vorkommt). Dennoch hat man IMMER die Sicherheit, dass maximal das Guthaben verbraucht wird und definitiv nicht mehr.
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[1.1.1] rechtlich kundenfreundliche pennymobil AGB?
markus7419 antwortet auf jodd
04.12.2009 21:18

3x geändert, zuletzt am 04.12.2009 21:24
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer jodd schrieb:
Es haben zwar recht viele (nicht alle! z.B. Blau.de nicht, siehe unten) einen solchen Passus, aber meist ist er (wie in deinen Zitaten) stark eingeschränkt auf bestimmte Sachen, z.B. Roaming...

Eben!
Und genauso ist es auch bei PENNY MOBIL und ja!mobil. Es gibt also keinen Grund, PENNY MOBIL und ja!mobil in einen Topf mit den restlichen Pseudo-Prepaid-Tarifen von Drillisch zu werfen.
Darauf will ich hinaus.

jetzt ließe sich darüber streiten, ob mit "Gespräche" auch die anderen kostenpflichtigen Verbindungen, die mit einer jamobil penny mobil Sim karte geführt werden können, inbegriffen sind. Datenverbindungen zum bleistift.

http://www.pennymobil.de/index.php?id=19
VIII. Aufladen des Guthabenkontos
"2....
Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen."


zum Vergleich

http://www.blau.de/magnoliaPublic/dms/blau/agb.pdf
"6.2 ...
Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen."


der DIREKTE Rewe ja!mobil penny mobil Wettbewerber Alditalk handhabt es wie folgt.

http://www.medionmobile.de/content2009/agb.php
"5.3 ...
Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen"

und damit dürfte deutlich sein, wer in diesem nicht unwichtigen Punkt die Nase vorne hat.

-
Der Discounter erreichte als einziger ein „gutes“ Testergebnis.

meint

http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Handy-Telefon-Handy-Vertraege-Kleingedruckt-und-kundenfeindlich-3242671.html


ÜBRIGENS: jamobil pennymobil basieren auch dem Tmobil Netz...
und die CB schreibt dazu:
Schlusslicht wurde T-Mobile hier quälen unzählige Ausnahmeregelungen in winziger Schrift ohne Absätze die Augen der Kunden.

Die Frage ist nun: Wurden in diesem AGB-Test auch Penny ja!mobil simply getestet?