Benutzer Baserin schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ein Tipp noch von mir: etwas Grammatik und ein wenig Rechtschreibkenntnisse wären wünschenswert. Jeder macht mal Tippfehler etc., aber wenn in jedem Satz 5-10 Fehler sind, ist das einfach nur peinlich!
Ist dieser Tipp konstruktiv oder destruktiv gemeint?
Marcus
Mir lag der gleiche Tipp auf der Seele.
Es ist aber doch tatsächlich so, dass er reichlich Leistung für 60€ bekommen hat.Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie man 700 SMS und 8 Stunden in 4 Tagen schaffewn kann. Hat er während die Verbindung stand gesimst und/oder hat er keine Arbeit? Dennoch: Auch wenn ich O2 in diesem Fall gut verstehen kann, finde ich es bedenklich, dass einfach kommentarlos abgeschaltet wird.
Laut AGB hat O2 das Recht zur Fristlosen Kündigung wenn der Kunde
"die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt; oder zb gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Wozu zb g) die Mobilfunkdienstleistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere
nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs-
oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich
welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von O2.
h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder
Zusammenschaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen
Verbindungen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung
erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.
i) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme
für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung genutzt werden können, (1) nicht zum Betrieb
von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen
oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs-
oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, und/oder (3) nicht zur Herstellung von
Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene
aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
erhält, zu nutzen.
zählt. Das wird ihm wohl vorgeworfen.
Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Ich habe den O2o von Anfang an und die 60€ noch nicht erreicht (insofern ein großartiger Tausch von Base5 zu O2o), aber was ist, wenn ich tatsächlich mal am Handy hänge wie ein Junkie? Oder: Wenn ich mal eh drüber sein sollte, kann ich dann nicht auch meine Familie mit meinem Handy telefonieren lassen?
Dir sollte klar sein das du ein Produkt gewählt hast, bei dem Kunde und Anbieter nach 30 Tagen kündigen können. Also kann dir O2o jederzeit gekündigt werde. Laufzeitverträge haben also auch Vortiele.
cu ChrisX