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Wer ist Beklagter?


20.10.2012 15:35 - Gestartet von Telly
Kann mir das jemand übersetzen? Wer ist denn der oder die Beklagte?

Der Name interessiert mich weniger als der Unternehmensgegenstand. Ein Handyhersteller? Ein Mobilfunkunternehmen? Wer?

Danke im voraus.

Telly
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[1] Dellaware antwortet auf Telly
20.10.2012 16:58

6x geändert, zuletzt am 20.10.2012 17:00
Die Prozessparteien waren der Telefonierer und INAIL (Instituto Nationale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro), in Deutschland wäre das wohl die Berufsgenossenschaft. Er hat vermutlich überwiegend dienstlich telefoniert.

(Institutsname absichtlich falsch geschrieben, da der teltarif-Bösewortfilter zuschlägt, wenn man das es korrekt mit "z" schreibt.)

Kann mir das jemand übersetzen? Wer ist denn der oder die Beklagte?

Der Name interessiert mich weniger als der Unternehmensgegenstand. Ein Handyhersteller? Ein Mobilfunkunternehmen? Wer?

Danke im voraus.
Telly
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[1.1] Telly antwortet auf Dellaware
20.10.2012 17:04
in Deutschland wäre das wohl die Berufsgenossenschaft. Er hat vermutlich überwiegend dienstlich telefoniert.

Ah danke, da wäre ich nicht draufgekommen jetzt. Aber nachvollziehbar.

(Institutsname absichtlich falsch geschrieben, da der teltarif-Bösewortfilter zuschlägt, wenn man das es korrekt mit "z" schreibt.)

Da stehe ich gerade echt auf dem Schlauch, was Du meinst. Schreib bitte mal das Wort hin und verwende halt für "z" dann ein "?".

Telly
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[1.1.1] Dellaware antwortet auf Telly
20.10.2012 18:54

Na?ionale

Da stehe ich gerade echt auf dem Schlauch, was Du meinst. Schreib bitte mal das Wort hin und verwende halt für "z" dann ein "?".

Telly
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf Dellaware
20.10.2012 19:25
Da stehe ich gerade echt auf dem Schlauch, was Du meinst. Schreib bitte mal das Wort hin und verwende halt für "z" dann ein "?".

Benutzer Dellaware schrieb:

Na?ionale

Achso. :D

Telly
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[1.1.1.1.1] Robophone antwortet auf Telly
19.03.2013 17:04
Der Beklagte ist O2 gewesen. Der Kläger ist eine Privatperson, die ausserdem eine Wohnungs-und-Grundstückseigentumerin ist.

Und da meine ich, dass die Frechheit und Allmacht seitens von O2 über alle erdenkliche Grenzen des Anstandes hinausgeht.

Es riecht vedammt stark nach einer unverschähmten Enteignung des Eigentums einer Deutschen durch O2 ohne jeglichen Entschädigung oder Entschuldigung.

Die Frau besitzt ihr eigenes Haus und Grundstück. Dann kommt 2008 O2 vom Himmel und baut ohne Auftrag und ohne Erlaubnis sein Mobilfunkmast auf.

Die Eigentümerin ist nach 6 Jahren so verstrahlt, dass sie in ihrem eigenem Haus nicht mehr leben kann und freche und schamlose O2 behauptet nicht nur, dass die Grenzwerte eingehalten werden und kein Bedenken gegen Plausibilität dieser Grenzwerte äussert, sondern sogar eine Pflicht aufstellt, die Strahlung mit "veblödeter deutscher Freude" hinzunehmen.

Und will keine Entschädigung zahlen und weise dabei jegliche Schuld von sich.

O2 stellt sich über dem Volk auf und verstösst eindeutig gegen die Verfassung. Ein Recht auf freies, unbeschwertes Leben der Eigentümer in dieser Gegend ist eindeutig verletzt worden.

Die Frau sollte nicht aufhören und ein EU-Gericht einschalten.

Zum Grenzwert selber kann ich sagen, dass es mittlerweile für Bürger zum leidigen und überstrapazierten Thema geworden ist.

Der deutsche Grenzwert ist stark überhöht und schütz nicht vor Schäden und Krankheiten.

Daher würde ich an der Stelle der geschädigten Frau die Behauptung nicht einfach hinnehmen, dass der Grenzwert eingehalten wurde, sondern würde den Grenzwert in Frage stellen und eine laute deutschlandweite Diskussion in allen Medien und wissenschaftlichen Einrichtungen eröffnen, ob der Grenzwert auf ein 1000-tel des heutigen gesenkt werden soll, wie dieser in der Schweiz, Italien, Russland,Japan und vielen anderen Ländern festgesetzt wurde.

Der Frau rate ich spezielle Ärzte in deutschland oder in der Schweiz zu suchen, die sich in dem Bereich "Schäden im Körper durch elektromagnetische Strahlung" spezialisier sind und eine umfassende medizinische Untersuchung zu machen, wie stark die Schäden und Krankheiten seit der Aufstellung des Mastes geworden sind.

Dann sollte die Frau ihren Gesundheitszustand vor 2008 (Jahr der Mastaufstellung) genau dokumentieren durch ärztliches Gutachten ihres Hausartzes.

Soweit alles dokumentiert ist und vorliegt, kann man den EU-Gerichtshof einschalten.

Irgendwelche Entschädigung sollte die Frau dann bekommen, sonst haben wir kein von der Verfassung garantiertes Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit und Eingentums, die von einem Dritten rechtswidrig und ohne Auftrag der Betroffenen aberkannt wurde.

Auch würde ich den EU-Gericht bitten, den aktuellen deutschen Grenzwert im Strahlenschutzemissionsgesetz auf dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen, um die zukünftige Opfer vom Willkür der Mobilfunkunternehmen und Behörden zu schützen.
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[1.1.1.1.1.1] elpasa antwortet auf Robophone
19.03.2013 17:07
Oh Gott glaubst Du das wirklich ?
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[1.1.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf elpasa
19.03.2013 17:34
Benutzer elpasa schrieb:
Oh Gott glaubst Du das wirklich ?

Er wohnt neben einem Sendemast ;-)

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[1.1.1.1.1.1.1.1] elpasa antwortet auf Beschder
19.03.2013 17:36
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer elpasa schrieb:
Oh Gott glaubst Du das wirklich ?

Er wohnt neben einem Sendemast ;-)

Ich muss mich schon sehr zusammenreissen um nix zu schreiben, was durch teltarif sowieso später gelöscht werden würde.