Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
Hallo!
Ein Bekannter hat mir zum kostenlosen Herunterladen von Musik BearShare empfohlen.
Meine Fragen:
1. Ist das legal oder strafbar
2. Ist das wirklich kostenlos
3. Können evt. Folgekosten auf mich zukommen 4. Was gibt es bei evt. Anwendung sonst noch zu beachten
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
1. Das herunterladen urheberrechtlich geschützter werke ist illegal, sofern der rechteinhaber nicht zugestimmt hat (wird die musikindustrie wohl kaum tun bei tauschbörsen). grundsätzlich ist es strafbar, allerdings wird das verfahren wohl wegen geringfügigkeit eingestellt werden, wenn man nur den ein oder anderen song herunterläd. bietet man allerdings selbst files an, so macht man sich zusätzlich shcadensersatzpflichtig und das kann richtig teuer werden! zu beachten ist, dass man bei den meisten tauschbörsen einen song den man gerade herunterläd, auch gleichzeitig anderen usern anbietet.
2. die nutzung der meisten tauschbörsen (bearshare, limewire, etc) ist kostenlos. es entstehen nur die internetgebühren.
3. die folgekosten bestehen insbesondere in schadensersatzzahlungen sowie anwalts- und gerichtskosten.
4. aus den oben genannten gründen rate ich dringend von der nutzung von tauschbörsen ab, da ein großteil der dateien illegal angeboten werden, das überwachungsnetz sehr engmaschig ist und die folgekosten nicht abzuschätzen sind.
eine andere, wenn auch illegale methode ist das aufspüren von songs und ganzen alben auf webservern, dafür gibt es spezielle programme.
die legale alternative ist der mitschnitt im radio.