Benutzer ippel schrieb:
Richtig. Sollte man den abgemahnten Verstoß aber tatsächlich begangen haben, handelt man sich durch einen kommentarlosen Widerspruch im Zweifel noch viel höhere Kosten ein. Deshalb ja der Rat, in einem solchen Fall einen Anwalt aufzusuchen.
Den Rat kann ich nicht uneingeschränkt so stehen lassen.
Anwälte sind nicht immer eine Hilfe:
http://www.gutefrage.net/frage/beschwerde-gegen-einen-anwalt-bei-der-anwaltskammer
Deshalb sollte man sich zuallererst selbst juristisch schlau machen. Ja, ich weiß Jura ist kein Schulfach, aber jetzt ratet mal warum! ... Genau!
Hat man den abgemahnten Verstoß nicht begangen, kann man die Mahnbescheid beruhigt widersprechen.
Dem kann man so oder so beruhigt widersprechen (Wahrung der Frist!!!) und dann in aller Ruhe den Anspruch prüfen. Sollte man wirklich zu der Überzeugung kommen, dass ein Anspruch zu Recht besteht, dann kann man den auch noch zurück nehmen ohne dass es viel mehr kostet.
Allerdings beim leisesten Verdacht, dass diese Kanzlei gewerbsmäßig nötigt und erpresst (empfehle hierzu Netzrecherche, auch der Fall wenn nach dem Mahnbescheid noch gedroht wird) auf jeden Fall in das strittige Verfahren gehen:
und wenn sie dann immer noch nicht den Schwanz einziehen, dann das Verfahren durchziehen. Ist keine angenehme, aber sehr lehrreiche Erfahrung, wenn man dabei lernen will, wie unser Justizsystem tickt. Da lernt man wirklich was fürs Leben und Lehrgeld muss man immer zahlen.
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"Vor Gericht bekommen Sie ein Urteil
aber keine Gerechtigkeit"