kein Diebstahl!
02.05.2007 16:45 - Gestartet von Oetker
§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
--> keine bewegliche Sache weggenommen = kein Diebstahl!
[1]
wernerd
antwortet auf Oetker
03.05.2007 08:30
Awas!