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kein Diebstahl!


02.05.2007 16:45 - Gestartet von Oetker
§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

--> keine bewegliche Sache weggenommen = kein Diebstahl!
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[1] wernerd antwortet auf Oetker
03.05.2007 08:30
Awas!