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Speicherung von IPs


27.01.2006 21:24 - Gestartet von Devil_MC
Da bin ich mal gespannt, wie in diesen Fällen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt gegen T-Online gehandhabt wird ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 ). Demnach ist es Providern nämlich nicht erlaubt, nicht zur Abrechnung notwendige Daten zu Speichern. Folglich wären auch die jetzt ermittelten IPs rechtswidrig ermittelt worden und somit eine Verfolgung dieser zivilrechtlichen Starftatbestände anfechtbar.
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[1] Panasonicer antwortet auf Devil_MC
23.05.2006 16:27
Mich würde überhaupt mal interessieren, wie die die Anschriften erhoben haben.
Mit rechten Dingen kann es da nicht zugehen.
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Panasonicer
23.05.2006 21:50
Benutzer Panasonicer schrieb:
Mich würde überhaupt mal interessieren, wie die die Anschriften erhoben haben.
Mit rechten Dingen kann es da nicht zugehen.

Wahrscheinlich ist das alles im Rahmen der Rasterfahndung nach Terroristen festgestellt worden. Seit Jahren wird doch jeder staatliche Rechtsbruch damit gerechtfertigt. Bin mal gespannt, wie die sich jetzt zu der illegalen Rasterfahndung aus 2001 äussern werden.

Aber dieser Staat geht ja davon aus, dass jeder seiner Bürger ein Verbrecher, Steuerhinterzieher etc. ist.

Wir sind gar nicht mehr so weit von dritten Reich entfernt :-(

peso
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[1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
23.05.2006 22:37
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wahrscheinlich ist das alles im Rahmen der Rasterfahndung nach Terroristen festgestellt worden. Seit Jahren wird doch jeder staatliche Rechtsbruch damit gerechtfertigt. Bin mal gespannt, wie die sich jetzt zu der illegalen Rasterfahndung aus 2001 äussern werden.

Wir sind gar nicht mehr so weit von dritten Reich entfernt :-(

Naja, das BVerfG hat heute der Rasterfahndung doch einen deutlichen Dämpfer verpasst.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5554122_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Ciao
Tim