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Wenn man nun bezahlt hat


12.01.2010 19:37 - Gestartet von 7VAMPIR
Wenn man nun bezahlt hat,
darf man dann wenigstens kopieren?

Oder muss man wieder nur blechen ohne etwas
verlangt zu haben oder gar etwas zu bekommen?

Ich zahle also für alle möglichen Geräte und
leere Datenträger und darf wohl dennoch nicht
unangefochten kopieren.

Wozu zahle ich einen Aufpreis für SD Karten?
Die nutze ich in meiner Camera um Bilder zu
speichern, die ich fotografiert habe. Alle
Rechte bei mir.
Will ich nun eine Kopie MEINER Bilder auf MEINEM
Backupsystem speichern, muss ich dafür nochmal
blechen.

Eine solche Abgabe auf FAXgeräte ist ebenso
absurd. Welches Urheberrecht kann man damit wohl
verletzen?

Die Herrschaften nehmen sich also mal wieder
heraus mich abzukassieren, ohne mir eine
Leistung anzubieten und vor allem ohne, dass ich
eine verlangt hätte.

Das Argument dafür ist aber lediglich die
Annahme, ich KÖNNTE VIELLEICHT irgendwas
kopieren.
Mein Recht an meinem Eigentum wird damit
jedenfalls verletzt.

Erpressung, Strassenraub fällt mir da ein.

01777VAMPIR ª directbox com





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[1] RE: Wenn man nun bezahlt hat
andy270469 antwortet auf 7VAMPIR
12.01.2010 20:07
Recht haste !

Gibts eigentlich auch ne UHG auf Mikros ? Man könnte ja nen Lied von Heino oder so singen *LOL*

Andy
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[2] RE: Wenn man nun bezahlt hat
Beschder antwortet auf 7VAMPIR
12.01.2010 20:08
man sollte jedes jahr mal ein paar tage in den knast gehen, einfach mal so weil man ja schliesslich irgendwann mal was illegales machen könnte.

"sie wurden des diebstahls überführt!"

"bitte ziehen sie die strafe von meinen vorgeleisteten knast-tagen ab! ich muss weg."

in diesem sinne
gruss
beschder


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[2.1] bholmer antwortet auf Beschder
05.02.2010 14:58
Benutzer Beschder schrieb:
man sollte jedes jahr mal ein paar tage in den knast gehen, einfach mal so weil man ja schliesslich irgendwann mal was illegales machen könnte.

"sie wurden des diebstahls überführt!"

"bitte ziehen sie die strafe von meinen vorgeleisteten knast-tagen ab! ich muss weg."

in diesem sinne
gruss
beschder


Wie der alte Witz von dem finsteren Typen, der wegen Einbruchs angeklagt wurde, da man bei ihm einen Dietrich und ein Brecheisen sichergestellt hatte und daraufhin antwortete, man könne ihn ja auch gleich wegen Vergewaltigung anklagen, denn das Werkzeug habe er auch dabei...
Bert