Frei Sprechen
03.04.2008 10:49

was nun?

hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht
teltarif.de Leser trampi schreibt:
Im Juli 2007 schloß ich einen DSL-Vertrag bei arcor zum Tarif von 39,95 ab. Dieser wurde am 24.07.2007 geschaltet - in Delmenhorst. Mitte Februar bin ich nach Hennigsdorf umgezogen. Da ich wußte, daß eine Vertragsbindung über 2 Jahre besteht, meldete ich meinen Umzug, mit der Bitte, um Freischaltung am neuen Wohnort. Anhand der schriftlichen Mitteilung dazu von Arcor, stellte ich fest, daß dieser Auftrag als Neuauftrag mit einer erneuten Vertragsbindung für erneut 2 Jahre bearbeitet wurde. Am 1.3.2008 teilte ich Arcor schriftlich mit, daß ich damit nicht einverstanden bin. Entweder läuft mein Vertrag zeitlich weiter, oder ich würde dann, so wie Arcor meinen alten Vertrag offensichtlich behandelt, diesen Vertrag als gekündigt sehen. Ich bat, dies noch im Vorfeld einer neuen Inbetriebnahme zu klären und mir schriftlich mitzuteilen. Ohne jegliche Antwort, bekam ich einen Termin, an dem der Techniker geschickt wurde per SMS aufs Handy. Eine Rückantwort von mir per SMS war nicht möglich. Unter dem Hinweis, daß die Sache noch einer Klärung bedarf, schickte ich den Techniker weg. Daraufhin bekam ich Post von Arcor, ich solle mich telefonisch mit ihnen in Verbindung setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Daraufhin rief ich an und versuchte die Sache nochmals zu klären. Man wollte die Sache weiterleiten. Dann entzog ich Arcor die Einzugsermächtigung vom Konto. Antwort: "Sie haben eine neue Zahlungsvariante gewählt" mit dem Hinweis, daß ich in Zukunft auf Rechnung zahlen möchte und das zulätzlich 1,22 € kostet. Wieder von mir ein Schreiben mit der Bitte um Klärung der Sachlage und dem Hinweis, daß ich keine neue Zahlungsart gewählt habe. - Bislang ohne Resonanz - Am 13.3. schrieb ich nochmals an Arcor, worin ich alles nochmals schilderte und um Klärung bat. Am 19.3.2008 habe ich den gesamten Vorgang mit der Bitte um Klärung an den Vorstandsvorsitzenden von Arcor per Einschreiben geschickt. Am 27.03.2008 erhielt ich eine Rechnung von Arcor, die ich innerhalb von 7 Tagen bezahlen sollte. Das für einen Anschluß, der nicht in Betrieb genommen wurde. Bei einem Anruf bei Arcor wurde mir gesagt, daß in den AGB´s stehen würde, daß bei Umzug die Vertragslaufzeit neu beginnt. Ich habe diese hoch und runter gelesen, davon nichts gefunden. In einem weiteren Anruf, bat ich, mir zu sagen, wo dies steht. Der Mitarbeiter suchte, fand nichts, fragte einen Kollegen, ohne Erfolg. Nun warte ich auf die Mahnung für die nicht gezahlte Rechnung - wohl mit Mahngebühr.
Kommentare zum Thema (16)
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Arcors sucht Passus in AGB
Albi aus Kiel antwortet
04.04.2008 07:41
eine ähnliche Situation hatte ich auch mit Versatel, die nicht rechnen konnten oder wohl nicht rechnen wollten.

Dann wollte ich die Rechnung des Sachbearbeiters im Zivilverfahren mir erklären lassen (vom Sachbearbeiter) und dann den Vorstandsvorsitzenden als Leiter wegen versuchten Betrugs ins Strafverfahren schicken. Das alle kurz als Fax an den Vorstandsvorsitzenden.

Es dauerte nicht lange und der Sachbearbeiter konnte nach sechs erfolglosen Versuchen plötzlich doch richtig rechnen.

Also, kurzes klares Fax an den Vorstandsvorsitzenden mit Hinweis, die Existenz des Passus im Strafverfahren wegen Betrugsversuchs zu klären. Er ist als Vorsitzender für die Arbeit der anderen verantwortlich. Dann soll er ja den Passus vor Gericht mal zeigen. Das Fax sachlich, ernst und kurz halten.
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klaussc antwortet auf Albi aus Kiel
04.04.2008 08:50
Steht denn vom "kostenlosen" Umzug überhaupt etwas in den AGB?

Soweit ich das gesehen habe, steht der "kostenlose" Umzug bei Arcor nur in den FAQ, welche Bedingungen daran geknüpft sind steht dort nicht.

Alles in Allem finde ich die "Umzugsregelung" von Arcor wirklich fair, zu diesen Bedingungen kann bei (den meisten) anderen Anbietern jedenfalls nicht umziehen.

Gruß
Klaus
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Knifflige Rechtslage
Kai Petzke antwortet
04.04.2008 11:13
Benutzer trampi schrieb:
Unter dem Hinweis, daß die Sache noch einer Klärung bedarf, schickte ich den Techniker weg.

Dieses Verhalten ist kritisch - es kann nämlich als Annahmeverweigerung ausgelegt werden. Besser wäre es gewesen, den Techniker doch arbeiten zu lassen, aber ihm vorweg einen Brief zu geben, mit dem Sie mitteilen, dass die Duldung der Ausführung dieser Arbeiten keinerlei Anerkenntnis des von Arcor geforderten erneuten Beginns der Laufzeit darstellt! Auf einer Kopie des Briefes vom Techniker unterschreiben lassen, dass er diesen erhalten hat. Wenn dann der Techniker von sich aus wieder abzieht, wird das eher von einem Richter zu Lasten von Arcor ausgelegt als Ihr aktives Wegschicken des Technikers. Und Arcor hat dank des quittierten Briefes keinerlei Fakten zu eigenen Gunsten geschaffen.

Wieder von mir ein Schreiben mit der Bitte um Klärung der Sachlage und dem Hinweis, daß ich keine neue Zahlungsart gewählt habe.

Indem Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, haben Sie die Zahlungsart geändert. Der Rechnungszuschlag von etwas über einem Euro ist auch im Rahmen.

Bei einem Anruf bei Arcor wurde mir gesagt, daß in den AGB´s stehen würde, daß bei Umzug die Vertragslaufzeit neu beginnt. Ich habe diese hoch und runter gelesen, davon nichts gefunden. In einem weiteren Anruf, bat ich, mir zu sagen, wo dies steht. Der Mitarbeiter suchte, fand nichts, fragte einen Kollegen, ohne Erfolg.

Hier ist in der Tat Arcor in der Bringschuld: Die AGB-Regelung, auf die sich Arcor bezieht, muss auch von denen nachgewiesen werden. Hier empfiehlt sich, dass Sie unmissverständlich um Rücknahme der in dem Brief von Arcor erklärten Laufzeitverlängerung bitten. Setzen Sie eine Frist, bis zu der die schriftliche Erklärung von Arcor bei Ihnen eingehen soll, und drohen Sie für den erfolglosen Fristablauf eine Feststellungsklage an.

Ansonsten sollten Sie aber Arcor schleunigst ermöglichen, den Anschluss zu installieren. Will Arcor im Gegenzug die Anerkenntnis der Laufzeitverlängerung ("wir installieren den Anschluss nur, wenn Sie die neue Laufzeit anerkennen"), kündigen Sie den alten Vertrag aus wichtigem Grund fristlos, und lassen Sie sich den neuen Anschluss von einem anderen Anbieter installieren.


Kai
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Baghee antwortet auf Kai Petzke
04.04.2008 16:34
Sorry, ganz so kniffelig sehe ich diese Rechtslage nicht:

die Annahme einer mangelhaften Leistung kann vom Leistungsempfänger problemlos verweigert werden.

So ein Mangel dürfte auch in einer zum Nachteil des Kunden veränderten Vertragsgestaltung zu sehen sein.

Ich würde Arcor also eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels (ca. 14 Tage) setzen.

Wird die Vertragsgestaltung bis dahin nicht geändert, eine ebenfalls angemessene, aber deutlich kürzere Nachfrist (ca. 3 Tage) mit Ablehnungsandrohung weiterer Leistungen und dann nach Ablauf dieser erneuten Frist eine fristlose Kündigung.


Ausserdem würde ich als "Nur"-Techniker mich hüten, die Entgegennahme irgendeines Schriftstückes (in aller Regel damit ja einer Willenserklärung des Kunden) rechtsverbindlich zu bestätigen, da sich damit für den Techniker ja auch Haftungsrisiken ergeben können.

Die Unterstellung, dass der Techniker tatsächlich so dumm wäre, den Empfang des Schriftstücks zu quittieren, dürfte realitätsfremd sein - selbst wenn er damit nur die Willenserklärung des Kunden quittieren würde, die Arbeiten nur unter Vorbehalten durchführen zu lassen.


Anschliessend kriegt der arme Kerl von seinen Vorgesetzten nämlich die Hölle heiss gemacht, ganz egal, ob er die Arbeiten dann ausführt oder nicht. Führt er sie aus und es gibt Stress mit dem Kunden wegen der fehlerhaften Vertragsgestaltung, wird es heissen, er hätte unter diesen Voraussetzungen die Arbeiten nicht ausführen dürfen. Führt er sie NICHT aus und es gibt weiterhin Stress mit dem Kunden, wird ihm vorgeworfen, dass er den Auftrag gehabt und diesen auch durchzuführen gehabt hätte, weil das die rechtliche und tatsächliche Position des Unternehmens gestärkt hätte.

So oder so: kein Techniker wird (hoffentlich) so dumm sein, sich so billig den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen, um dann zwischen Unternehmens- und Kunden-Interessen zerrieben zu werden.
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trampi antwortet auf Kai Petzke
04.04.2008 17:05
Danke, für die Antwort. Der Techniker war, wie er selbst sagte, von der Telekom und wurde von Arcor geschickt, um die Freistellung vorzunehmen. Er wollte mit allem nichts zu tun haben.
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trampi antwortet auf klaussc
04.04.2008 17:10
Danke, für das Interesse. Ja, ein "kostenloser" Umzug ist fair. Aber die erneute Vertragslaufzeit von 2 Jahren eine Katastrophe. Ein Bekannter hatte das gleiche Problem. Seine Laufzeit wäre noch ein Monat gewesen. Er hatte andere Probleme und hat den Vertrag dann einfach auslaufen lassen und den Anbieter gewechselt. Das kann ich wohl mit einem Monat machen, aber doch nicht mit 1 1/2 Jahren.
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trampi antwortet auf Albi aus Kiel
04.04.2008 17:18
Danke für den Rat. Wie in meinem Bericht geschildert, habe ich Kopien des gesamten Vorganges mit der Bitte um Klärung...."da Ihre Mitarbeiter offensichtlich nicht lesen (wollen?)..." an den Vorstandsvorsitzenden geschickt. ....eine Antwort steht aus. Nach den gemachten Erfahrungen wird demnächst eher eine Mahnung zur Zahlung eintreffen.
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trampi antwortet auf Baghee
04.04.2008 17:23
Danke, ein für mich interessanter Beitrag. Eine Fristsetzung zur Lösung des Problems habe ich noch nicht bedacht. Lange genug geht das "Spiel" ja schon.
Gruß Margit