Benutzer biskra schrieb:
In letzter Zeit fiel mir allerdings auf, dass mir von einigen Anbietern sehr kurze Gespräche (3-10 Sekunden) in Rechnung gestellt wurden.
[...]
Es betrifft Anbieter die Ansagen geschaltet haben, wie z. B. „Der Teilnehmer ist z. Z. nicht erreichbar“, oder „Der Anschluss ist besetzt“ usw. Es wird stets der volle Minutenpreis berechnet.
Vermutlich ist nicht der Call-By-Call-Anbieter Schuld, sondern der Anbieter des Angerufenen.
Mobilfunkanbieter programmieren ihren Kunden ungefragt Rufumleitungen bei "nicht erreichbar", "keine Antwort" oder "besetzt" und machen das Umleitungsziel teilweise gebuehrenpflichtig.
Besonders tueckisch sind Ansagen wie z.B. bei o2: "Der gewuenschte Teilnehmer ist zurzeit nicht erreichbar, wird aber durch eine SMS ueber ihren Anruf informiert".
Am Anfang hoert sich die Ansage genauso an wie die gebuehrenfreie: "Der gewuenschte Teilnehmer ist zurzeit nicht erreichbar, bitte rufen sie später noch einmal an."
D.h. wer nach den ersten Worten auflegt, merkt noch nicht einmal, dass es inzwischen gebuehrenpflichtig geworden ist, und sieht es erst spaeter auf der Telefonrechnung.
Erst in den letzten Wochen hat mir Vodafone bei einer viele Jahre alten "Schubladen"-Cally-SIM ungefragt eine nicht loeschbare Umleitung bei "nicht erreichbar" auf die fuer den Anrufer kostenpflichtige Nummer gelegt. Die probieren es immer wieder. Mobilfunkunternehmen entscheiden, was gut für ihre Kunden ist (ich empfinde das als Bevormundung), und haben vor allem den Eigennutz im Auge!
Fuer den Call-By-Call-Anbieter, wie auch bei Anrufen ueber die Deutsche Telekom, ist das dann ein ganz normaler zustandegekommener Anruf, weil es technisch genauso signalisiert wird. Die *koennen* technisch gar nicht zwischen einem "normalen" wenige Sekunden dauerndem Telefonat und dieser gebuehrenpflichtige Ansage unterscheiden.
Hilfreich kann es sein, bei Anrufen zu Mobilfunkanschluessen die eigene Rufnummer zu unterdruecken. Die Ansagen sind dann in der Regel kostenfrei. Allerdings gehoert es heute fast schon zum guten Ton, seine Nummer mit zu uebermitteln.
Sollte sich jedoch einer beklagen, warum mein seine Nummer nicht uebermittelt, koennte man ihm sagen: Weil mir dein Mobilfunkanbieter sonst Gebuehren wie bei einem zustandegekommenen Gespraech berechnet, wenn du dein Handy ausgeschaltet hast.
Marcus