Frei Sprechen
12.05.2008 14:56

Ich wurde erwischt!

teltarif.de Leser seb.gross schreibt:
40 Euro, aber ich werde es wieder tun

Ich bin ein leidenschaftlicher Telefonierer! Ich telefoniere wo und wann ich will. Auch im Auto, ohne Freisprechanlage versteht sich.

Gestern wurde ich das erste Mal beim Telefonieren im Auto erwischt. Am sonnigen Pfingstsonntag. An einem Tag, an dem man eigentlich denkt, heute liegen selbst die Gesetzeshüter in der Hängematte. …

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einmal geändert am 12.05.2008 14:56
Kommentare zum Thema (30)
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Gesetzesänderung erforderlich!
Winneto2002 antwortet auf tullux
12.05.2008 16:13
Gut zu wissen, dass einige Städte und Landkreise Anklage erhoben haben, so dass es zu solchen Urteilen - wie von Tullux erwähnt - kommen konnte. Wer "Glück" hat, nicht in diesen Kommunen erwischt zu werden, lacht sich wie der Verfasser dieses Beitrags über EUR 40 kaputt.


Benutzer tullux schrieb:
Benutzer Winneto2002 schrieb:
Ich hoffe, dass der Gesetzgeber diesen Beitrag zum Anlass nimmt,über eine Sonderbehandlung für (überzeugte) Wiederholungstäter nachzudenken.

Das muss nicht mehr eingeführt werden. Das gibt es bereits. So können z. B. unverbesserliche Falschparker mit zig Knöllchen gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen erwiesener Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs den Führerschein
verlieren.
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chrispiac antwortet
12.05.2008 16:36
Schön, das Du zu Deiner Tat stehst. Mutig das auch noch zu veröffentlichen. Da Du aber auch noch ansagst, Deine Tat zu Wiederholen kann das bei einem Unfall den unterschied zwischen Knast oder nicht Knast ausmachen!
Vielleicht hilft es mal darüber Nachzudenken, bevor man gerade unter „FreiSprechen“ etwas veröffentlicht.
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myselfme antwortet auf chrispiac
12.05.2008 17:04
Schön ist doch auch, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Handy-, Ess-, Rauch- oder Blasunfall nicht zahlt. Und wenn Vorsatz nachwiesbar ist zahlt nicht einmal die Haftpflicht (bzw holt sich den Schaden wieder) !
So gesehen möchte der Gesetzgeber Dich vielleicht vor weit über 40 € Schaden bewahren.
Im Übrigen: Was würdest Du sagen, wenn ein anderer gerade Deinen Sohn überfährt während er mal eben eine Nummer ins Handy tippt ? "N ja, hätt mir auch passieren können" ?
Sorry, aber ich musste das auch erst lernen. Glücklicherweise ist nicht viel passiert. Heißt, ich konnte alles mit Geld regeln und nicht mit Kränzen oder Rollstuhl schieben.
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Viel zu billig!
mobilfalke antwortet
12.05.2008 17:20
Ich hoffe,die Gebühren werden ab 1.1.09 kräftig ansteigen fürs telefonieren am Steuer!
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Gerko antwortet auf myselfme
12.05.2008 17:34

Viele Versicherungsgesellschaften zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit zu 100 %, also auch wenn man mit dem Handy im Auto telefoniert.
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40 Euro, aber ich werde es wieder tun
kunde-bei-teltarif antwortet
12.05.2008 18:02

einmal geändert am 12.05.2008 18:23
Benutzer seb.gross schrieb:
40 Euro, aber ich werde es wieder tun


Ich bin ein leidenschaftlicher Telefonierer! Ich telefoniere wo und wann ich will. Auch im Auto, ohne Freisprechanlage versteht sich.


Gestern wurde ich das erste Mal beim Telefonieren im Auto erwischt. Am sonnigen Pfingstsonntag.

Das machst Du solange, bis Dir ein Kind vor dein Auto läuft und Du es auf den Friedhof beförderst!

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http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten/aa40.htm
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neffetS antwortet
12.05.2008 18:11

einmal geändert am 12.05.2008 18:55
Als ich Ihren "Bericht" gelesen habe, bekam ich sooo einen Hals !
Ich meine, eine Entschuldigung und Einsicht auf Weitere Verhaltensweise wäre Ihnen dringend angeraten.....

meine Stern Wertung : Null Sterne
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myselfme antwortet auf Gerko
12.05.2008 18:28
Bei grober Fahrlässigkeit mag es sein (wenn ich es auch nicht so recht glaube - kommt auf eine erlebte Erfahrung an), bei Vorsatz (und hier könnte ein "harter" Richter eventuell davon ausgehen - siehe auch Alkohol am Steuer) aber sicher nicht. Ich denke, sie dürften es nicht einmal.