congstar unterschlägt Prepaid-Guthaben!
im Juni 09 haben wir eine über ein Jahr alte und aktive congstar Karte mit 10,-EUR Guthaben gekündigt und um Auszahlung des Guthabens gebeten. Nachdem nach 2 Monaten keine Auszahlung überwiesen wurde, haben wir per E-Mail nachgefragt. Zunächst wurde uns mitgeteilt, dass das Guthaben bereits ausgezahlt wurde. Da wir nichts bekommen haben, haben wir mehrmals per E-Mail nachgehakt, wann und auf welches Konto überwiesen wurde. Die Antworten waren z. T. nichtssagend und wiederholten sich.
Dann wurde behauptet, dass Startguthaben lt. AGB nicht erstattet wird.
Zitat:
13 Vertragslaufzeit/Kündigung
13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.
Wir haben zwar darauf hingewiesen, dass bei einem Kaufpreis von 9,99EUR die 10,-EUR Guthaben zumindest mitbezahlt sind und dass es rechtskräftige Urteile gibt, nach denen Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen, aber das interessiert congstar überhaupt nicht. Dann haben wir gebeten, die Kündigung rückgängig zu machen und die Karte wieder zu aktivieren, damit wenigstens das Guthaben abtelefoniert werden kann. Das ist jedoch lt. congstar angeblich auch nicht möglich. Uns wurde angeboten, eine neue Karte mit z. Zt. 10,-EUR Startguthaben zu kaufen! Geht's noch? Vera.... lassen wir uns nicht!
Wir werden ganz bestimmt kein Kunde mehr bei congstar, denn die haben unser Guthaben einfach unterschlagen!
Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
Grüße
Herbert