Frei Sprechen
14.08.2009 16:51

congstar unterschlägt Prepaid-Guthaben!

congstar unterschlägt 10,-EUR Prepaid-Guthaben!
teltarif.de Leser 1960herbert schreibt:
Hallo,

im Juni 09 haben wir eine über ein Jahr alte und aktive congstar Karte mit 10,-EUR Guthaben gekündigt und um Auszahlung des Guthabens gebeten. Nachdem nach 2 Monaten keine Auszahlung überwiesen wurde, haben wir per E-Mail nachgefragt. Zunächst wurde uns mitgeteilt, dass das Guthaben bereits ausgezahlt wurde. Da wir nichts bekommen haben, haben wir mehrmals per E-Mail nachgehakt, wann und auf welches Konto überwiesen wurde. Die Antworten waren z. T. nichtssagend und wiederholten sich.

Dann wurde behauptet, dass Startguthaben lt. AGB nicht erstattet wird.

Zitat:

13 Vertragslaufzeit/Kündigung

13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.

Wir haben zwar darauf hingewiesen, dass bei einem Kaufpreis von 9,99EUR die 10,-EUR Guthaben zumindest mitbezahlt sind und dass es rechtskräftige Urteile gibt, nach denen Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen, aber das interessiert congstar überhaupt nicht. Dann haben wir gebeten, die Kündigung rückgängig zu machen und die Karte wieder zu aktivieren, damit wenigstens das Guthaben abtelefoniert werden kann. Das ist jedoch lt. congstar angeblich auch nicht möglich. Uns wurde angeboten, eine neue Karte mit z. Zt. 10,-EUR Startguthaben zu kaufen! Geht's noch? Vera.... lassen wir uns nicht!

Wir werden ganz bestimmt kein Kunde mehr bei congstar, denn die haben unser Guthaben einfach unterschlagen!

Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

Grüße

Herbert

einmal geändert am 14.08.2009 17:22
Kommentare zum Thema (40)
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arndt1972 antwortet
14.08.2009 17:53
Nicht congstar hat unterschlagen, Du hast es einfach nicht kapiert, bzw. Dich informiert!
Natürlich bekommst Du Startguthaben nicht zurück, meiner Meinung nach völlig zu Recht! Sie haben doch auch Kosten durch Erstellen der Karte, versenden etc..
Von daher immer erst einmal informieren und dann meckern und nicht andere für eigenes Verschulden verantwortlich machen!
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also...
DenSch antwortet
14.08.2009 17:58
Is doch eindeutig.

"Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet."

Die 10 SGH sind unentgeltlich, denn die 9,95 sind Ausschließlich der Kaufpreis.


FInd cih völlg klar und eindeutig definiert.
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Bei anderen Anbietern geht die Auszahlung problemlos!
1960herbert antwortet auf DenSch
14.08.2009 18:15
Wenn ich 10,-EUR zahle und 10,-EUR Startguthaben bekomme, ist zumindest ein Teil für das Startguthaben und der Rest für die SIM-Karte. Vermutlich ist die SIM-Karte nur ein Cent-Artikel, da diese in großen Mengen hergestellt wird.
Bei CallYa und Xtra Karten wird auch Startguthaben problemlos ausgezahlt.
Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass zunächst behauptet wird, mir wurde das Guthaben ausgezahlt. Erst nach mehreren Mails wurde auf die AGB verwiesen und die Auszahlung verweigert. Übrigens, AGB's können auch rechtswidrig sein.
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Startguthaben ist ein Geschenk!?!
tatort antwortet auf 1960herbert
14.08.2009 18:23
Du hast tatsächlich Erfahrung mit der Auszahlung von Startguthaben auch bei anderen Anbietern? Wieso kaufst du dir denn SIM- Karten, wenn du damit nicht telefonierst? Ist das ein Sport?

Das Verhalten von congstar ist vermutlich nicht zu beanstanden. Ich kann die Vorgehensweise auch gut nachvollziehen. Wie hoch wäre eigentlich die Gebühr dafür, sich das Guthaben auszahlen zu lassen? Was käme denn effektiv an Geld zurück?
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Tachooch antwortet
14.08.2009 18:32
Du musst auch bei anderen kein Kunde werden - die erstatten dir das Startguthaben auch nicht.
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1960herbert antwortet auf tatort
14.08.2009 18:35
Mir wurden CallYa und Xtra Karten abgeschaltet, da ich sie länger nicht genutzt habe (Notfallkarte). Deshalb habe ich das Guthaben auszahlen lassen.
Nein, es ist kein Sport, sondern die Karten mit 10,-EUR gab es damals recht günstig (1,-EUR) bei einem Laden vor Ort und auch im Internet bekommt man immer wieder mal günstige Angebote.
Guthaben darf nicht einfach so "verfallen". Es gibt dazu mittlerweile entsprechende Urteile und auch congstar sollte sich daran halten. Sicherlich werde ich wegen 10,-EUR keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich wollte lediglich auf diese Geschäftspraktiken hinweisen.
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rotella antwortet
14.08.2009 18:42
Benutzer 1960herbert schrieb:

Wir werden ganz bestimmt kein Kunde mehr bei congstar, denn die haben unser Guthaben einfach unterschlagen!

Ich glaube allerdings auch nicht, dass Congstar und andere Firmen auf Kunden wie euch besonders scharf wären...
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DenSch antwortet auf 1960herbert
14.08.2009 18:45
Benutzer 1960herbert schrieb:
Wenn ich 10,-EUR zahle und 10,-EUR Startguthaben bekomme, ist zumindest ein Teil für das Startguthaben und der Rest für die SIM-Karte. Vermutlich ist die SIM-Karte nur ein Cent-Artikel, da diese in großen Mengen hergestellt wird.
Bei CallYa und Xtra Karten wird auch Startguthaben problemlos ausgezahlt.
Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass zunächst behauptet wird, mir wurde das Guthaben ausgezahlt. Erst nach mehreren Mails wurde auf die AGB verwiesen und die Auszahlung verweigert. Übrigens, AGB's können auch rechtswidrig sein.

Die 9,95 sind die sogenannten "Aktivierungsgebühren". Die in FOrm von geschenkten 10 SGH erstattet werden.
SO wird ein Schuh draus und die AGBs sinf korrekt. Geschenkte "Gutscheine" müssen nicht erstattet werden!

Benutzer 1960herbert schrieb:
Mir wurden CallYa und Xtra Karten abgeschaltet, da ich sie länger nicht genutzt habe (Notfallkarte). Deshalb habe ich das Guthaben auszahlen lassen.
Nein, es ist kein Sport, sondern die Karten mit 10,-EUR gab es damals recht günstig (1,-EUR) bei einem Laden vor Ort und auch im Internet bekommt man immer wieder mal günstige Angebote. Guthaben darf nicht einfach so "verfallen". Es gibt dazu mittlerweile entsprechende Urteile und auch congstar sollte sich daran halten. Sicherlich werde ich wegen 10,-EUR keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich wollte lediglich auf diese Geschäftspraktiken hinweisen.

Achso, 1 zahlen und dann die 10 auszahlen lassen? ......
Desweiteren, wie schon oben geschrieben, handelt es sich um geschenktes Guthaben. die 9,95 (in deinem Fall1) sind die Aktivierungsgebühr.
Desweiteren darf Guthaben immernoch bei fast allen Verfallen wenns in den AGBs vermekt ist und nicht mit "Kostenkontrolle" geworben wird.
EINZIG (!!!!11einself) Vodafone CallYas die DIREKT (!!!) Vodafone Karten sind und kein Provider sowie das gleiche bei T-Mobile X-tra dürfen nicht mehr "verfallen". Grund: Das Urteil richtete sich nur gegen diese Beiden Anbieter.


PS: ICh ab mal congstar ne Mail mit deinem Beitrag geschickt, 1 zahlen, 10 wieder haben.... Na ich glaub ds wird nix.