Frei Sprechen
16.09.2008 22:17

Finger weg von SIM-Lock Handys !!!

Vodafone oder "Ein unzuverlässiger Partner ist gar kein Partner!"
teltarif.de Leser Mitrill schreibt:
Es ist schon häufiger von verschiedenen Personen darüber berichtet worden, wie problematisch es selbst zwei Jahre nach Kauf eines SIM-Lock Handys sein kann, an den vertraglich zugesicherten Entsperr-Code (Deaktivierung der "Fremdgehsperre") zu gelangen. Häufig handelt es sich dabei um den Erhalt von "Entsperr-Codes" zu "Austausch-Handys".

Hierbei ergibt sich häufig irritierenderweise die Situation, dass der Entsperr-Code des Austausch-Handys nicht nach Ablauf von 2 Jahren seit Kauf des ursprünglichen Handys sondern eben erst nach Ablauf von 2 Jahren seit _Austausch_ des Handys abrufbar ist.

Siehe z.B. auch

http://handy-forum.xonio.com/vodafone/aerger-prepaidfreischaltung-26477.html

Dies ist umso ärgerlicher wenn den Kunden an dem Defekt keine Schuld trifft, und der Defekt sogar noch innerhalb der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist (bei mir sogar bei erstmaliger Benutzung) auftritt.

Unter Austausch-Handys verstehe ich Handys die aufgrund eines Defekts des ursprünglich erworbenen Handys als dauerhafter Ersatz in den Besitz / das Eigentum des Kunden übergehen. Nach seitens der Netzbetreiber, Provider und Handyhersteller geteilter Auffassung von Recht tritt hier das Austausch-Handy an die Stelle des ursprünglich gekauften Handys! Dies hat nebenbei bemerkt die Folge, dass z.B. ein etwaiger Garantie-Zeitraum nicht von Neuem beginnt, sondern sich lediglich über den Restzeitraum der Garantie des ursprünglich erworbenen Gerätes erstreckt.

Wenn aber bei der Geräte-Garantie das Austausch-Handy an die Stelle des ursprünglich erworbenen (also aus_ge_tauschten) Handys tritt, warum wird dann der Entsperr-Code für das Austausch-Handy nicht nach Ablauf von 2 Jahren seit Kauf des ursprünglichen Handys veröffentlicht, sondern erst nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Austausch? Der Entsperr-Code des ursprünglich erworbenen Handys ist ja nun für den Kunden nicht mehr von Nutzen!

Hier wird meines Erachtens mit zweierlei Maß zum Nachteil des Kunden gemessen!

Die Standard-Ausrede seitens der Netzbetreiber bzw. Provider ist dann, dass sie die Entsperr-Codes von den Geräteherstellern erhalten und natürlich (Vorsicht Sarkasmus!) vollkommen unschuldig, ja geradezu selbst Opfer sind.

Auf diese Art und Weise schieben dann Netzbetreiber/Provider und Gerätehersteller munter den "Schwarzen Peter" -auf dem Rücken des Kunden- zwischen sich hin und her.

Bei mir ist die Situation die, dass ich am 21.07.2006 ein SIM-Lock Handy als Bestandteil eines Vodafone-CallYa-Prepaid-Bundles erworben habe. Schon bei der ersten Benutzung stellte ich fest, dass die Mikrofonkapsel ihren Dienst verweigerte. Es wurde durch den Händler eingeschickt. Nach 4 Wochen (ohne Handy) erhielt ich dann endlich ein baugleiches Austausch-Gerät mitsamt neuem "Eigentumsnachweis" (andere IMEI).

Kurz vor Ablauf der 2 Jahre seit Kauf des ursprünglichen Handys, fragte ich - der Neugierde halber - den Entsperr-Code zum mir nicht mehr vorliegenden Handy (dem "weggetauschten Gerät") im Internet ab. Und siehe da, der derzeitige Besitzer (wer immer es auch ist) kann sich glücklich schätzen.

Doch der Entsperr-Code zu dem mir zugewiesenen Austausch-Gerät (der Austausch fand am 18.08.2006 statt) ist selbst heute noch immer "nicht verfügbar" (weder über Internet noch über die 0172/22911).

Mit Vodafone geführte Telefonate, führten zu der Aussage, dass der Entsperr-Code bald verfügbar sei, doch der dort angegebene Zeitpunkt ist seit mehr als 2 Wochen überschritten. (Siehe hierzu meinen Beitrag unter:

https://www.teltarif.de/forum/s28188/1-15.html

)!

Ich habe mittlerweile schon 2x ein Fax an Vodafone geschickt, in dem ich den Sachverhalt ganz genau erläutert habe und um die Mitteilung des Entsperr-Codes zu meinem Austausch-Handy bitte. Ebenso beinhalten die beiden Faxe als "Anlagen" neben dem Kaufbeleg des ursprünglichen Handys (alte IMEI) und dem neuen "Eigentumsnachweis" (für das Austausch-Gerät mit Angabe der neuen IMEI) auch den Lieferschein (auf dem sich neben der alten IMEI und der neuen IMEI auch ein Vodafone-Logo befindet)!

In beiden Schreiben habe ich eine Frist gesetzt, bei deren Ablauf ich mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohe. Doch Vodafone glaubt offensichtlich es nötig zu haben, sich als der Stärkere beweisen zu müssen und lässt die Frist fruchtlos ohne jegliche Reaktion verstreichen!

Was bitte soll ich denn jetzt noch tun? Bei einer derartig kaltschnäutzigen Ignoranz bin ich offen gesagt ratlos! Eine juristische Auseinandersetzung lohnt sich bei dem Wert des Handys und dem Kostenrisiko für mich ja nicht. Wie heißt es doch so 'schlecht', "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!".

Weiß irgendjemand vielleicht etwas von Anstrengungen seitens der Verbraucherschützer oder der EU im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Veröffentlichung von Entsperr-Codes zur Aufhebung von SIM-Locks?

Auch die häufig im Internet kursierenden "Geheim-Codes" zum "Freischalten anderer Netze" sind laut Aussagen einiger Bekannter nicht nur juristisch fragwürdig sondern zumeist auch ebenso schlichtweg wirkungslos wie "Freischalt-Kabel" in Verbindung mit "Software-Produkten aus fragwürdiger Quelle".

Schließlich ist dann nach 5 Fehleingaben das Handy gesperrt, und Vodafone endgültig "aus dem Schneider"!

Fazit:

Aufgrund meiner Erfahrungen die ich als Käufer eines mit SIM-Lock ausgestatteten Handys mittlerweile gemacht habe, kann ich nur jedem vom Kauf eines Handys mit SIM-Lock abraten.

Es spielt dabei keine Rolle ob es sich dabei um Vodafone oder einen anderen Netzbetreiber/Provider, ein SIM-Lock Handy als Prepaid- oder Vertragshandy handelt.

Kommentare zum Thema (5)
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jjcl antwortet
17.09.2008 08:43
Kein Beitrag
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wieder mal ein Service-Problem
jjcl antwortet
17.09.2008 08:54
ich kann bei der offensichtlich von fast allen Unternehmen im Mobilfunkbereich - und ebenso im Internetservice - gepflegten Arroganz und Unhöflichkeit im Umgang mit dem eigenen Kundenstamm nur empfehlen, nach dem ersten erfolglosen Aufforderungsschreiben (mit Fristsetzung) einen Anwalt einzuschalten und - egal wie die Sache dann endet - radikal jede Geschäftsbeziehung mit solchen Dienstleistern abzubrechen.

Nur so lernen diese Leute vielleicht einmal, dass es Sinn macht, nicht nur beim Neukundenfang serviceorientiert aufzutreten, sondern auch beim Kundenstamm selbst.

Übrigens würde im vorliegenden - juristisch eindeutigen - Fall Vodafone die Anwaltskosten übernehmen müssen.
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marbri antwortet
17.09.2008 12:42
Hallo,

wenn Vodafone den Freischaltcode nicht rausrückt, aber damit geworben hat, dass nach Ablauf von 2 Jahren der Code dem Kunden mitgeteilt wird, ist das unlauterer Wettbewerb und Du kannst
Dich bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Die haben Verbandsklagerecht und können Vodafone abmahnen. Das ganze
kostet Dich keinen Cent, weil die Zentrale gegen den unlauteren
Wettbewerb ihre eigenen Anwälte haben. Bei der Verbraucherzentrale hingegen mußt Du für die Beratung Geld bezahlen. Diese Abmahngebühren scheinen ganz schön happig sein
für die Firmen. Ich habe schon festgestellt, dass man nur
mit Meldung bei der Wettbewerbszentrale den Firmen zu drohen
braucht, und auf einmal klappt dann, was vorher nicht klappen
wollte. Die Anschrift lautet: Wettbewerbszentrale, Postfach
2555, 61295 Bad Homburg. Am besten schreibst Du einen Brief
und schickst denen die Unterlagen als Kopie in der Anlage mit.
Dann bekommst Du Nachricht per Brief, unter welchem AZ. Dein
Fall bearbeitet wird. Ich denke, das wird helfen, Vodafone
Beine zu machen.

Gruß Marbri
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Diesen Ärger sparen mit ...
hirnde antwortet auf marbri
17.09.2008 15:04
dem Kauf eines Handys im Urzustand bei einem günstigen (Online-)Händler ohne SIM-Karte. Dann ist man von vornherein frei bei der Wahl des Anbieters und Tarifs. Die Tarife bei den Prepaid-Paketen sind bestimmt nicht günstig und sie dienen letztlich der Finanzierung des Handys. Wer wirklich 2 Jahre damit telefoniert zahlt sicher drauf.
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Pokern
Kai Petzke antwortet
22.09.2008 10:44
Benutzer Mitrill schrieb:

Doch der Entsperr-Code zu dem mir zugewiesenen Austausch-Gerät (der Austausch fand am 18.08.2006 statt) ist selbst heute noch immer "nicht verfügbar".
[...]
In beiden Schreiben [Mahnungen wegen des fehlenden Entsperr-Codes] habe ich eine Frist gesetzt, bei deren Ablauf ich mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohe.

[Vodafone reagiert aber nicht]

Eine juristische Auseinandersetzung lohnt sich bei dem Wert des Handys und dem Kostenrisiko für mich ja nicht.

Vodafone hat anscheinend die eigenen Prozesse nicht unter Kontrolle, wenn der Entsperr-Code des inzwischen wahrscheinlich vernichteten defekten Originalgerätes abrufbar ist, aber nicht der des dafür als Ersatz gelieferten Austauschgerätes.

Vodafone ist aber eindeutig in der Bringschuld, der Entsperrcode war vertraglich zugesichert. Ihr Vorteil: Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, auf Vodafone zu warten! Schreiben Sie also ein allerletztes Mahnschreiben, setzen dort abermals eine Frist für die Mitteilung des Entsperrcodes, und drohen Sie an, dass Sie anderweitig ein entsperrtes Gerät besorgen werden, wenn der Code nicht kommt. Drohen Sie auch an, die Kosten für dieses Gerät Vodafone in Rechnung zu stellen.

Der Bequemlichkeit halber lassen Sie dieses Mahnschreiben von einem Freund zur Post bringen, wofür dieser 1,50 Euro kriegt. Ein Euro kosten Sie die Benutzung des eigenen Computers, Druckers, Toner, Papier usw. anteilig. Plus Porto (Einschreiben-Rückschein) über 3,85 Euro macht zusammen 6,35 Euro, die Sie als Mahnkosten gleich mit geltend machen. Vodafone ist ja bereits durch Ihre vorherigen Schreiben im Verzug.

Wenn der Code abermals nicht kommt, gehen Sie zu ebay und kaufen ein gleichwertiges Gerät, also ein sehr gut erhaltenes, knapp 2 Jahre altes, SIM-Lock-freies Handy. Und Sie schicken Vodafone eine Rechnung per Einschreiben-Rückschein:
- Kaufpreis bei ebay
- Anteilige Kontoführung (1 Euro), schließlich mussten Sie ja das Geld von Ihrem Konto überweisen, und so viele Überweisungen machen Sie doch nicht im Monat für die 10 Euro Kontoführungsgebühr
- Computer, Papier, Drucker usw.: 1 Euro
- Zur Post bringen durch den Freund: 1,50 Euro
- Porto: 3,85 Euro
- Die immer noch offenen Spesen der letzten Mahnung: 6,35 Euro

Inklusive Zahlungsfrist von 2 Wochen.

Und wenn Vodafone nicht zahlt? Dann gehen Sie zum Gericht, Rechtsantragsstelle, und beantragen einen Mahnbescheid. Spätestens dann muss sich bei Vodafone ein fähiger Mensch mit der Sache auseinandersetzen. Und, Hand aufs Herz: Vodafone hat genauso wenig Lust wie Sie, wegen einer 25-Euro-Sache am Schluss 125 Euro Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Nur hat Vodafone in dieser Sache nun wirklich die schlechteren Chancen als Sie, und wird dann relativ schnell Ihre Forderung beglichen, wenn sie merken, dass Sie es ernst meinen.

Trotzdem schade, dass Vodafone anscheinend nicht auf Ihre normalen Mahnungen reagiert.


Kai