Benutzer fnki81 schrieb:
Benutzer extreme schrieb:
Hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht, oder weiss jemand, ob man trotz gesperrter Zugangsdaten bei freenet noch seine emailadresse benutzen kann. das macht nämlich die zecke, die in den genuss des vertrages kam.
Im Falle einer Sperrung, sind die Zugangsdaten noch für die freenetMail Basic Adresse verwendbar. Allerdings verstehe ich die Frage nicht ganz, da im Absatz zuvor steht, dass die E-Mail Adresse mittlerweile gelöscht ist. Sollte das der Fall sein, so ist auch kein Zugriff mehr möglich.
In Bezug auf die Bestellung wäre übrigens eine amtliche Meldebescheinigung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es gilt nämlich auch nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung der eigentliche Vertragsinhaber nicht mehr an der angegebenen Adresse gewohnt hat.
So funktioniert das nicht.
Wenn freenet eine Forderung geltend macht, dann müssen sie auch beweisen können, dass diese berechtigt ist. Nicht der vermeintliche Kunde muss hier irgendwas beweisen!!! immer der, der Ansprüche anmeldet!
Man muss also gegen die Forderung des Inkassodienstes und die Forderung des Anwalts schriftlich Widerspruch erheben.
Dann muss freenet entweder Zahlungsklage erheben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Im Fall einer Zahlungsklage muss freenet den Zahlungsanspruch nachweisen, im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens legt man gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, dann muss freenet im Rahmen einer Verhandlung ebenfalls beweisen, dass ein Zahlungsanspruch besteht.
In jedem Fall sind Forderungen, die bis zum 31.12.2005 aufgelaufen sind, inzwischen verjährt (3jährige Verjährungsfrist), darauf muss man zudem hinweisen.