Frei Sprechen
28.02.2009 11:57

Freenet - nie wieder - Wo ist die Grenze zum Betrug ?

Freenet-Wo ist die Grenze zum Betrug?-Mit Hilfe des Gerichts kam ich weg
teltarif.de Leser Koch123 schreibt:
Hallo,

anbei mein Leidensweg bei Freenet mit der Empfehlung diesen Laden zu meiden:

Freenet empfahl mir telefonisch mit meinem Komplettanschluss zu wechseln, Wechsel sollte angeblich 4 Wochen dauern (lt. Freenet-Schreiben v.2.1.08). Schaltung erfolgte dann nach x-fachem Nachfragen zum 24.09.08 (!!).

Doch dann ging das Drama erst richtig los. …

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Kommentare zum Thema (20)
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freenet und fingierte Internetverträge
extreme antwortet auf fnki81
01.03.2009 14:52
danke.
die mailadresse an die die rechnungen gingen existiert nicht mehr.
es wurden einfach vertragsdaten des betroffenen angegeben.
die festnetznummer dürfte der haken sein, da beim anderen
wohnort weder festnetz noch DSL genutzt wurden.
man hat einfach einen vertrag ohne das wissen des betroffenen gemacht.
und jetzt versteckt man sich hinter dem datenschutz und sagt das man keine daten freigeben darf. pervers.
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gelöschte emailadresse
extreme antwortet auf fnki81
01.03.2009 16:00
Jetzt drückt mich nur noch eins auf der seele.
wie kann ich rauskriegen, wem eine emailadresse bei t-online gehört hat, bzw. wer sie benutzt hat.
Das Problem: Die adresse gibt es nicht mehr.
Nur so könnte ich in erfahrung bringen wer dahinter steckt.
Kennt sich damit jemand aus?
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sushiverweigerer antwortet auf fnki81
01.03.2009 18:37

einmal geändert am 01.03.2009 18:38
Benutzer fnki81 schrieb:

Tatsachen ändern sich. Der Service ist definitiv besser geworden, das Zusammenwirken von Online-Hilfe und Support wurde stark verbessert

Scheinbar nicht, wie man im Ausgangsthread nachlesen kann ;-).

freenet ist sich dessen bewusst und arbeitet aus diesem Grund stätig daran, das Image zu verbessern. Und das obwolh man das DSL-Geschäft veräußern möchte und im Mobilfunkbereich auf einen neuen Markennamen setzt. Die Gründe hierfür rühren wohl auch aus den vergangenen "negativen Zeiten".

Das klingt sehr nach freenet-Marketingabteilung oder einer beauftragten PR-Agentur ;-). Naja wers nötig hat, Mist bleibt Mist...
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soraya-blue antwortet auf extreme
01.03.2009 19:16
Benutzer extreme schrieb:
Jetzt drückt mich nur noch eins auf der seele. wie kann ich rauskriegen, wem eine emailadresse bei t-online gehört hat, bzw. wer sie benutzt hat.
Das Problem: Die adresse gibt es nicht mehr.
Nur so könnte ich in erfahrung bringen wer dahinter steckt. Kennt sich damit jemand aus?

Würde ja mal sagen im Zweifel: Anzeige bei der Polizei. Zumindest bekommen die (oder die Staatsanwaltschaft) die Aussage von der T-com wem diese Mailadresse gehört. Ich bezweifle, dass die T-com dir das sagen würde. Wäre mal wieder Datenschutz.
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So geht das nicht!
sushiverweigerer antwortet auf fnki81
01.03.2009 19:32
Benutzer fnki81 schrieb:
Benutzer extreme schrieb:
Hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht, oder weiss jemand, ob man trotz gesperrter Zugangsdaten bei freenet noch seine emailadresse benutzen kann. das macht nämlich die zecke, die in den genuss des vertrages kam.

Im Falle einer Sperrung, sind die Zugangsdaten noch für die freenetMail Basic Adresse verwendbar. Allerdings verstehe ich die Frage nicht ganz, da im Absatz zuvor steht, dass die E-Mail Adresse mittlerweile gelöscht ist. Sollte das der Fall sein, so ist auch kein Zugriff mehr möglich.

In Bezug auf die Bestellung wäre übrigens eine amtliche Meldebescheinigung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es gilt nämlich auch nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung der eigentliche Vertragsinhaber nicht mehr an der angegebenen Adresse gewohnt hat.

So funktioniert das nicht.

Wenn freenet eine Forderung geltend macht, dann müssen sie auch beweisen können, dass diese berechtigt ist. Nicht der vermeintliche Kunde muss hier irgendwas beweisen!!! immer der, der Ansprüche anmeldet!

Man muss also gegen die Forderung des Inkassodienstes und die Forderung des Anwalts schriftlich Widerspruch erheben.

Dann muss freenet entweder Zahlungsklage erheben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Im Fall einer Zahlungsklage muss freenet den Zahlungsanspruch nachweisen, im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens legt man gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, dann muss freenet im Rahmen einer Verhandlung ebenfalls beweisen, dass ein Zahlungsanspruch besteht.

In jedem Fall sind Forderungen, die bis zum 31.12.2005 aufgelaufen sind, inzwischen verjährt (3jährige Verjährungsfrist), darauf muss man zudem hinweisen.

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soraya-blue antwortet auf sushiverweigerer
01.03.2009 20:42
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
So funktioniert das nicht.

Wenn freenet eine Forderung geltend macht, dann müssen sie auch beweisen können, dass diese berechtigt ist. Nicht der vermeintliche Kunde muss hier irgendwas beweisen!!! immer der, der Ansprüche anmeldet!

Ist ein Nachweis nicht die Nutzung selbst? EVN etc.? Man weiss ja nun auch nicht, welche Daten freenet bei Auftragserteilung bekommen hat. Damit meine ich BV, Geb.-Datum etc.
Frage ist, wer ist jetzt derjenige, der beweisen muss? Nicht eher der 'Kunde' selbst?
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freenet
extreme antwortet auf soraya-blue
01.03.2009 21:32
das wird sich noch klären.
fakt ist das die Vetragsadresse die alte Hausadresse ist und die liebe Exfrau (wahrscheinlich) das eingefädelt hat. da sind noch mehr krumme dinger gelaufen.
verjährt wär das ganze dann 2010, weil ja bis anfang 2007 gezahlt wurde. mit den verjährungsfristen kennen die sich bestimmt aus.
eine meldebescheinigung und bankdaten wären am hilfreichsten.
fragt sich nur ob der anwalt so grosse sprünge macht. es handelt sich nur um 580 €.
aber was der angebliche vertragspartner nicht bestellt hat kann er auch nicht kündigen. das wär ja ein schuldeingeständnis. bin mal gespannt wies weiter geht. halte euch auf dem laufenden.
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@ koch123
PeterOZ antwortet auf DenSch
02.03.2009 09:39
Moin Alex!

Dass die Steuerberater schon immer am Hungertuch nagen, weiß ich. Habe schon selber für eine Gesellschaft gearbeitet. Die Bosse waren nur am Jammern ;-)
Aber nie und nimmer würde ich von Big T weggehen!!

cu

PeterOZ, (nur) Finanzwirt