Benutzer Magnatin schrieb:
so jetzt hab ich definitiv ein Problem:-(( ich war es so leid und hab Ende letzten Jahres alles entsorgt an alten Unterlagen,sogar Kontoauszügen,die sammelten sich bei mir schon über 5 Jahre.
Also ist jetzt bestimmt Hopfen und Malz verloren und ich kann gleich zahlen.
Dazu gibt es absolut keinen Grund. Tele2 muss beweisen, dass von deinem Anschluss aus Verbindungen stattgefunden haben und du einen Vertrag geschlossen hast. Du musst nichts nachweisen. Ich finde es aber erstaunlich, wie wenig einige hier ihre Rechte kennen und wie schnell sie sich die Defensive treiben lassen. Vielleicht sollte ich auch mal falsche Rechnungen verschicken, ich glaube langsam, das lohnt sich.
Wenn man sowas liest, begreift man auch, warum Inkassobüros so erfolgreich sind und warum Forderungen erfolgreich eingetrieben werden, die rechtlich keinen Bestand haben und vor Gericht auch regelmäßig durchfallen, falls es denn dazu kommt. Bei dir sehe ich ja auch schon, dass du dich völlig verrückt machst. Genau das wollen die Inkassobüros erreichen. Weil es ihre einzige Chance ist an dein Geld zu kommen.
Strafe muss sein oder gibts doch einen Weg,bei der Telekom weiter zu kommen ohne die ehemlaige Kundennummer?
Ich wüsste nicht, was die Telekom-Kundennummer nützen sollte. Eine Preselection hängt an der Rufnummer, und deine Rufnummer der letzten paar Jahre wirst du noch rekonstruieren können.
Wenn du dann ruhiger schläfst, kannst du dem Inkassobüro per E-Mail mitteilen,
- dass du die Rechnung beanstandest und um Aufschlüsselung der Einzelrechnungen und Verbindungsdaten nach § 45i TKG bittest,
- dass du der einzige Anschlussbenutzer bist (aus Datenschutzgründen),
- dass eine technische Prüfung nach dieser Vorschrift durchzuführen ist, deren Ergebnisse dir vorzulegen sind,
- dass du den Entgeltbetrag bis zur Vorlage zurückhältst,
- dass das Inkassobüro gegebenenfalls eine Kopie der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB aushändigen soll und
- dass man dir den Empfang bestätigen soll (das ersetzt ein Einschreiben und kostet nichts).
Ein Einschreiben ist völlig überzogen und, wenn der Empfänger antwortet, erübrigt es sich sowieso. Zumal Standard-Einschreiben sowieso nicht den Eingang beweisen, sondern nur den Versand. Bei Rückschein-Einschreiben ist das zwar anders, sie beweisen aber noch immer nicht, was eigentlich im Briefumschlag drin war. Wollte man es also wirklich beweisfest machen, müsste man eine amtliche Zustellung per Gerichtsvollzieher erwirken, was noch nicht mal bei Gerichtspost durchgängig gemacht wird und hier erst recht überzogen ist. Hast du das gewusst? Wie du siehst, macht man im Zweifel so einiges, was rechtlich völlig haltlos ist und nur das Gewissen beruhigt.
Vielleicht gehst du einfach mal ins Kino oder so, statt sich nervös machen zu lassen wie zwei Ratten in der Tischschublade, was letzten Endes ja wohl so endet, dass du alles zahlst, allein um Ruhe zu haben. Und schon hat sich die Masche gelohnt.
Wenn dann nichts kommt, musst du nicht zahlen oder antworten. Du musst auch nicht nervös sein. Du musst nichts nachweisen, du musst auch keine Telekom-Unterlagen zusammensuchen. Es passiert auch nichts, wenn man das nicht macht. Der Beweis über die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten liegt beim Anbieter, § 45i Abs. 3 TKG.
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__45i.html