Frei Sprechen
09.05.2009 17:16

was soll ich tun?SOS...

Forderung der Tele2 durch Inkasso
teltarif.de Leser Magnatin schreibt:
Hallo,ich habe vor ca.14 Tagen auch einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten,die 97,23€ fordern, für die Tele2.

Wir haben Ihnen sofort einen Brief hingeschrieben per Einschreiben,das ich keinen Vertrag mit dieser Firma habe oder je hatte.Sie sollen mir doch die Kopie des angeblichen Vertrages zusenden.

Daraufhin habe ich heute wieder eine Antwort erhalten …

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Kommentare zum Thema (32)
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spaghettimonster antwortet auf fnki81
10.05.2009 13:12
Benutzer fnki81 schrieb:
... meldet sich ein Inkassounternehmen und vorher ist nichts passiert!? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Nein, nein. Inkassomahnungen sind in der Regel berechtigt. Alle Hunderttausende von Inkassomahnungen werden vor dem Versand individuell juristisch geprüft und bearbeitet. Weil das absolut rentabel ist. Und weil sich ein Inkassobüro davon, dass der Kunde nun mal Recht hat, allein wahnsinnig viel kaufen kann.
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RE:
spaghettimonster antwortet auf Seufz
10.05.2009 14:02

einmal geändert am 10.05.2009 14:13
Benutzer Seufz schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Weil Tele2 das behauptet? Das nenne ich mal Beweisführung.

Natürlich muß Tele2 eine Rechnung mit Gesprächsliste vorweisen können.

In der Tat. Und einen Vertragsnachweis. Liegt das vor? Nein.

Wurde aber tatsächlich (auch wenn der Vertrag erschlichen wurde) über Tele2 telefoniert, muß man die Gesprächsgebühren zahlen, denn es sind dafür auch keine Telekom-Kosten angefallen. Logisch - oder?

Du meinst einen Kondiktionsanspruch wegen ersparter Aufwendungen. Auch das ist bei vorsätzlich oder fahrlässig untergeschobenen Verträgen zu Recht ausgeschlossen, siehe § 241a BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__241a.html

Man ist verpflichtet seine Rechnungen zu prüfen,

Nein. Eine solche Verpflichtung gibt es nicht, allenfalls eine Obliegenheit. Der Kunde muss seine Rechnung nicht prüfen, muss allerdings mit daraus erwachsenden Nachteilen rechnen, zB die Beweislastumkehr, siehe unten. Du wirst auch keine Vorschrift benennen können, nach der der Kunde zur Rechnungsprüfung verpflichtet ist.

denn wird nicht Widersprochen gilt eine Rechnung als anerkannt.

Auch das ist unzutreffend, sogar doppelt. Eine fingierte Zustimmung durch Schweigen führt maximal zu einer Beweislastumkehr. Der Kunde kann auch noch nach 2 Jahren Einwendungen gegen eine Telefonrechnung vorbringen, muss sie dann aber selbst beweisen.

Außerdem darf dem Schweigen überhaupt nur irgendein Erklärungswert beigemessen werden, wenn das vorher vertraglich vereinbart worden ist. Wenn kein PS-Vertrag vorliegt, was hier bestritten wird und nicht bewiesen ist, dann bewirken übersandte Rechnungen rein gar nichts. Sie setzen auch keine Einwendungsfrist in Gang oder begründen irgendeine Verpflichtung des Schuldners. Das ist auch logisch, denn die Genehmigung durch Schweigen, die du meinst, ergibt sich aus den AGB, denen der Kunde ohne Vertrag aber nie zugestimmt hat. Auch hier gilt, dass die Beweislast bei Tele2 liegt. Übrigens passiert es in der Praxis ganz oft, auch bei im Übrigen bestehenden Verträgen, dass auf AGB nicht genügend hingewiesen wurde und sie deshalb nicht Bestandteil des Vertrags wurden.

Grundsätzlich gilt: Wer nichts sagt, der meint auch nichts. Daran ändern auch zugesandte Rechnungen nichts, es sei denn, es liegen die o.g. Voraussetzungen vor.

Es ist auch sehr seltsam, das angeblich keine Telekom-Mitteilung kam und nie in den Rechnungen Fremdanbieterkosten enthalten waren?

Selbst wenn eine Telekom-Mitteilung gekommen wäre, was würde daraus deiner Meinung nach folgen? Dass die Telekom per Erklärung einseitig Verträge zu Lasten Dritter begründen kann?

Genau das hatte ich gemeint - damit hast du aber noch längst nicht bewiesen

Ich muss sowieso nichts beweisen. Höchstens Tele2.

das die Verjährungsfrist hier zieht, denn je nach Anschlußart könnte statt über Alice über Tele2 telefoniert worden sein.

Ich habe nicht gesagt, dass die Verjährung hier "zieht", ich habe nur die Frage nach der Fristenberechnung beantwortet, die anscheinend trotz vielfacher Beantwortung hier im Forum und in redaktionellen Beiträgen noch immer nicht ganz geklärt ist. Im Gegenteil ist die Verjährung eine Einrede gegen einen Anspruch. Es bedarf also zunächst mal eines Zahlungsanspruchs, der aber gar nicht ersichtlich ist. Insofern ist der Einwand der Verjährung anachronistisch.
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deluxxe505 antwortet auf Magnatin
10.05.2009 14:18

einmal geändert am 10.05.2009 14:20
Benutzer Magnatin schrieb:
Von dere Telekom hab ich damals nie eine Mahnung oder dergleichen erhalten,deshalb bin ich etwas verwirrt. Denn wenn ich Mahnungen bekomme(nichtlachen) mach ich mich immer gleich verrückt,und das hätte ich dann bestimmt nicht vergessen.

Die Telekom würde auch nur Ihre Forderung anmahnen und nicht die des anderen Anbieters, darum muss er sich schon selbst kümmern.

Aber was mich zusätzlich noch so stutzig macht, wo haben die meine komplette Anschrift her?
Leider werden in Deutschland unsere Daten verkauft! Siehe Call Center, Gewinnlotterien etc.
Ob Tele2 ebenfalls diese Machenschaft nutzt, sei mal dahin gestellt. Wäre aber eine Möglichkeit.
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Magnatin antwortet auf deluxxe505
10.05.2009 17:49
Hallo,
also ich habe mir all diese Seiten und Antworten jetzt hier durchgelesen, bin völlig irritiert und eigentlich noch mehr durcheinander.

Ich bin ja keine Firma und so habe ich alles was vor 2006 war und nicht mehr gültig,vernichtet.
Aber wenn Firmen es 10 jahre aufheben müssen,dann haben die es ja noch. Also,wenn ich es jetzt hier richtig verstanden habe:

- nochmal ein Ein-Schreiben hinsenden, sie möchten mir den Zeitraum der Inanspruchnahme nennen und Einzelverbindungsnachweis zusenden.?
- Ich sollte NICHT darauf hinweisen, das ich ab Mai 2006 nicht mehr bei der Telekom bin,denn so kann eher ein Betrugsversuch aufgedeckt werden?
-wenn dann eventuell Datum und Nachweise eintreffen,kann ich zur Telekom gehen und nachsehen lassen,ob vor 2006 ein Dritter beteilgt war,richtig??

Ich werde jetzt noch Eure Antwort darauf abwarten und mich dann ans Werk machen, denen wieder zu antworten.

Achso wegen dem Inkassobüro Infoscore hab ich unter Google einige Einträge gefunden.Ne Seite haben die als Firma, aber es sind auch viele Beiträge drin, die Vorsicht sagen zu diesem Inkassobüro, obwohl ich da nichts direkt im Zusammenhang mit Tele2 gefunden habe, aber andere unseriöse varianten wo diese Firma Geld einmtreiben wollte und wovor gewarnt wurde.

Lieben Gruß Magnatin
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CGa antwortet auf Magnatin
10.05.2009 18:17
Nein du solltest als erstes mal bei der Telekom anrufen und nachfragen ob du preselectest warst. Das sieht man zb an den Rechnungen, wenn keine Gebühren drin waren und nur Grundpreise. Die Info ist doch dann schonmal was wert. Dann weist du dass die Forderung von Tele2 richtig sein kann. Du kannst an das Inkassounternehmen doch viel besser argumentieren wenn DU schon Infos hast. Die Telekom kann dir das sogar heute sagen, die sind ja 24 h da. Du brauchst aber eine Kunden oder Buchungskontonummer, die findest du auch auf deinen Kontoauszügen, die wirst du ja noch haben.

cu ChrisX
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Magnatin antwortet auf CGa
10.05.2009 21:10
Hallo,

so jetzt hab ich definitiv ein Problem:-((
ich war es so leid und hab Ende letzten Jahres alles entsorgt an alten Unterlagen,sogar Kontoauszügen,die sammelten sich bei mir schon über 5 Jahre.
Verdammt nochmal jetzt könnt ich mich ohrfeigen:-((
Also brauch ich gar nicht erst bei der Telekom anfragen,ich hab nix aber auch absolut nix mehr,nicht ein Zettel oder irgendwas wo meine Kundennummer drauf steht.
Also ist jetzt bestimmt Hopfen und Malz verloren und ich kann gleich zahlen.
Strafe muss sein oder gibts doch einen Weg,bei der Telekom weiter zu kommen ohne die ehemlaige Kundennummer?

Lieben Gruß
Magnatin
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RE:
spaghettimonster antwortet auf Magnatin
11.05.2009 01:18
Benutzer Magnatin schrieb:
so jetzt hab ich definitiv ein Problem:-(( ich war es so leid und hab Ende letzten Jahres alles entsorgt an alten Unterlagen,sogar Kontoauszügen,die sammelten sich bei mir schon über 5 Jahre.

Also ist jetzt bestimmt Hopfen und Malz verloren und ich kann gleich zahlen.

Dazu gibt es absolut keinen Grund. Tele2 muss beweisen, dass von deinem Anschluss aus Verbindungen stattgefunden haben und du einen Vertrag geschlossen hast. Du musst nichts nachweisen. Ich finde es aber erstaunlich, wie wenig einige hier ihre Rechte kennen und wie schnell sie sich die Defensive treiben lassen. Vielleicht sollte ich auch mal falsche Rechnungen verschicken, ich glaube langsam, das lohnt sich.

Wenn man sowas liest, begreift man auch, warum Inkassobüros so erfolgreich sind und warum Forderungen erfolgreich eingetrieben werden, die rechtlich keinen Bestand haben und vor Gericht auch regelmäßig durchfallen, falls es denn dazu kommt. Bei dir sehe ich ja auch schon, dass du dich völlig verrückt machst. Genau das wollen die Inkassobüros erreichen. Weil es ihre einzige Chance ist an dein Geld zu kommen.

Strafe muss sein oder gibts doch einen Weg,bei der Telekom weiter zu kommen ohne die ehemlaige Kundennummer?

Ich wüsste nicht, was die Telekom-Kundennummer nützen sollte. Eine Preselection hängt an der Rufnummer, und deine Rufnummer der letzten paar Jahre wirst du noch rekonstruieren können.

Wenn du dann ruhiger schläfst, kannst du dem Inkassobüro per E-Mail mitteilen,
- dass du die Rechnung beanstandest und um Aufschlüsselung der Einzelrechnungen und Verbindungsdaten nach § 45i TKG bittest,
- dass du der einzige Anschlussbenutzer bist (aus Datenschutzgründen),
- dass eine technische Prüfung nach dieser Vorschrift durchzuführen ist, deren Ergebnisse dir vorzulegen sind,
- dass du den Entgeltbetrag bis zur Vorlage zurückhältst,
- dass das Inkassobüro gegebenenfalls eine Kopie der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB aushändigen soll und
- dass man dir den Empfang bestätigen soll (das ersetzt ein Einschreiben und kostet nichts).

Ein Einschreiben ist völlig überzogen und, wenn der Empfänger antwortet, erübrigt es sich sowieso. Zumal Standard-Einschreiben sowieso nicht den Eingang beweisen, sondern nur den Versand. Bei Rückschein-Einschreiben ist das zwar anders, sie beweisen aber noch immer nicht, was eigentlich im Briefumschlag drin war. Wollte man es also wirklich beweisfest machen, müsste man eine amtliche Zustellung per Gerichtsvollzieher erwirken, was noch nicht mal bei Gerichtspost durchgängig gemacht wird und hier erst recht überzogen ist. Hast du das gewusst? Wie du siehst, macht man im Zweifel so einiges, was rechtlich völlig haltlos ist und nur das Gewissen beruhigt.

Vielleicht gehst du einfach mal ins Kino oder so, statt sich nervös machen zu lassen wie zwei Ratten in der Tischschublade, was letzten Endes ja wohl so endet, dass du alles zahlst, allein um Ruhe zu haben. Und schon hat sich die Masche gelohnt.

Wenn dann nichts kommt, musst du nicht zahlen oder antworten. Du musst auch nicht nervös sein. Du musst nichts nachweisen, du musst auch keine Telekom-Unterlagen zusammensuchen. Es passiert auch nichts, wenn man das nicht macht. Der Beweis über die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten liegt beim Anbieter, § 45i Abs. 3 TKG.
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__45i.html
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Inkassounternehmen
Winston antwortet auf spaghettimonster
11.05.2009 09:35
Benutzer spaghettimonster schrieb:
[...]
Weißt du, warum Inkassobüros so erfolgreich sind? Nicht, weil ihre Forderungen so berechtigt sind, sondern weil die Schuldner auf Grund der Drohungen Angst bekommen, nervös werden und am Ende durch das Bezahlen ungerechtgertigter Forderungen kräftig draufzahlen. Das sind die Kosten für Angst und Unkenntnis. Solche leeren Drohungen sind juristisch leider an der Tagtesordnung, ein scharfer Ton soll häufig darüber hinweg täuschen, dass nichts dran ist. Teilweise nerven einen Inkassobüros mehrere Jahre lang und mit Dutzenden von Mahnungen und teils einem gerichtlichem Mahnbescheid als Höhepunkt (schüchtert ein, die Forderung wurde aber gar nicht gerichtlich geprüft), und 90% der Kunden halten das eben nervlich nicht durch. So funktioniert das Geschäftsmodell des (sonst nämlich unrentablen) Inkassos.

Einen Inkassobüro ist es auch egal, wer Recht hat. Ein Inkassobüro wird (fast) immer behaupten, dass es Recht habe. Ein Inkassobüro will Geld sehen. Wie und warum, spielt keine Rolle. Behaupten kann man vieles. Es ist auch nicht strafbar, falsche Rechnungen zu verschicken und falsche Forderungen zu stellen. Versuchen kann man's also. Das sollte man sich für solche Situationen merken.
[...]

Das ist mir so zu pauschal. In der Inkassobranche gibt es schwarze Schafe, das ist bekannt und es ist für die Betroffenen z.T. auch sehr schlimm. Auch richtig ist, dass Inkassobüros nicht jede Forderung einzeln auf ihre Richtigkeit überprüfen können.

Ein Hinweis auf Seriosität (leider noch kein Beweis) ist die Mitgliedschaft einer Inkassofirma im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). BDIU-Mitglieder sind z.B. satzungsgemäß (§ 18 der Satzung) auf folgendes verpflichtet: "Erkennt das Mitglied, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustandegekommen sind, so darf es für den Mandanten bei deren Einziehung nicht tätig werden".

Wenn dagegen wiederholt verstoßen wird, wird der BDIU Maßnahmen gegen das Mitglied einleiten, weil die Seriosität für die redlichen Inkassobüros ein hohes Gut darstellt. Namhafte Unternehmen werden nämlich Inkassobüros mit zweifelhaftem Ruf nicht für die Einziehung ihrer Forderungen beauftragen.

Der BDIU wendet sich z.B. auch entschieden gegen das Inkasso von 'Forderungen' aus Abofallen im Internet.
Mehr hierzu und auch Tipps, die z.B. für den vorliegenden Fall von Interesse sind, finden sich auf folgender Seite:
http://www2.bdiu.de/presse/pressemeldungen/index.html und dort unter "Abofallen"