Frei Sprechen
09.05.2009 17:16

was soll ich tun?SOS...

Forderung der Tele2 durch Inkasso
teltarif.de Leser Magnatin schreibt:
Hallo, ich habe vor ca.14 Tagen auch einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten,die 97,23€ fordern, für die Tele2.

Wir haben Ihnen sofort einen Brief hingeschrieben per Einschreiben, das ich keinen Vertrag mit dieser Firma habe oder je hatte.Sie sollen mir doch die Kopie des angeblichen Vertrages zusenden.

Daraufhin habe ich heute wieder eine Antwort erhalten und war entsetzt und sauer. Telefonisch einen Vertrag machen ne, niemals hab ich das. Und von der Telekom habe ich auch keinen Brief wegen der angeblichen Umstellung erhalten. Ich bin schon seit Mai 2006 kein Kunde mehr bei der Telekom sondern bei einem anderen Anbieter. Und jetzt soetwas?

Ich versteh die WQelt nicht mehr. Ich bin einfach nur sauer,entsetzt,ratlos.Was soll ich tun? Wieder einen Brief hinsenden, das ich nie telefonisch einen Vertrag gemacht habe und sie sollen mir eine Kopie des angeblichen Vertrages zusenden oder was soll ich jetzt tun? Soll ichs drauf ankommen lassen, das die mich vor Gericht ziehen? Ich habe keine Rechtsschutz und Anwalt ist mir auch zu teuer.

Hier der heutige Brief.:

Forderung der Firma Communication Tele2 GmbH

Sehr geehrte Frau....

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben. Nach Überprüfung Ihrer Reklamation können wir Ihnen mitteilen,dass wissentlich mit der Gläubigerin telefonisch die feste Voreinstellung Ihres Anschlusses auf das Netz der Gläubigerin vereinbart wurde.

Der Antrag auf die feste Voreinstellung wurde anschliessend an die Deutsche Telekom AG weitergeleitet,damit diese die Umstellung des Telefonanschlusses vornehmen konnte. Über diese Umstellung wurden Sie zusätzlich von der Deutschen Telekom AG informiert. Ein Widerspruch gegen diese Umstellung erfolgte nicht.

Durch die rechtsverbindliche Willenserklärung und die Inanspruchnahme der entgeltpflichtigen Dienstleistungen der Gläubigerin sind Sie zur Zahlung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.

Wir dürfen Sie daher höflichst bitten,den Betrag von 97,23€ bis zum 28.5.2009 an uns zu überweisen,sda wir sonst angehalten sind,das Verfahren gegen Sie fortzusetzen.

Mit frdl.......und blabla...

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.

Lieben Gruß

Magnatin

Kommentare zum Thema (32)
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Wo ist das Problem?
Seufz antwortet
09.05.2009 17:38
Vorsicht - egal wie der Vertrag zustande kam, du hast scheinbar die Leistung in Anspruch genommen und über Tele2 telefoniert. Ferner müßte dir das Fehlen von Gesprächen in der Rechnung aufgefallen sein, zusätzlich zu der Telekom-Mitteilung zu Preselection.
Tipp1: nur die tatsächlichen Telefongebühren zahlen und Inkassogebühren ignorieren.
Tipp2: ein gutes Rechtsforum findest du bei 123recht.net. Dort lässt sich auch besser klären ob die Gebühren nicht verjährt sind.
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VerlorenerJunge antwortet
09.05.2009 22:45
wichtig ist erst mal zu wissen, WANN denn die kosten über Tele2 entstanden sein sollen, und bei welchem anbieter mit welchem service (also: preselection, komplettanschluss, ...) du seit mai 2006 bist!

wenn du mit einem komplettanschluss bei einem anderen anbieter bist und die kosten "angeblich" NACH mai2006 angefallen sind, wird es der übliche betrugsversuch von Tele2 sein ;-)

aber wie gesagt: erstmal die fakten ünd daraus resultierenden technischen möglichkeiten kennen - dann weitersehen^^
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Magnatin antwortet auf Seufz
09.05.2009 23:06
Also als ich 2003 in den Nachbarort gezogen bin,habe ich ordnungsgemäß Telekom umgemeldet. Hat auch alles gut geklappt und auch immer Rechnungen bezahlt usw. Dann habe ich seit Mai 2006 meinen Komplettanschluss bei Alice. Ich habe auch seitdem nie wieder etwas von der Telekom gehört. Nur einmal wurde ein Telekomhandwerker,im Auftrag meines Anbieters,weil meine Leitung defekt war, das war in diesem Jahr, aber ansonsten habe ich nie seit 2006 was von der Telekom gehört,auch keine schriftlichen Bescheide erhalten.
Deshalb macht mich das alles so stutzig.
Also muesste ich jetzt am besten da nochmals hinschreiben, das die mir die Kopien von angeblich in Anspruch genommenen Dienste zusenden,oder?.

Gruß Magnatin
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Ignorieren
spaghettimonster antwortet
10.05.2009 00:02
Hallo,

Wenn du keine Leistung in Anspruch genommen hast, muss natürlich auch nichts bezahlt werden. Die Beweislast für einen Vertrag liegt bei Tele2, und eine solche schriftliche Behauptung genügt dafür nicht. Nicht erforderlich wäre allerdings ein schriftlicher Vertrag, möglich sind auch mündliche Verträge. Wie Tele2 sowas nachweisen will, ist deren Problem.

Es ist auch nicht nötig, eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt in Anspruch zu nehmen oder Einschreiben zu verschicken, obwohl der Anwalt gerade bei Laien oft eine Gewissen beruhigende Funktion hat. Und wenn, wären die (bei diesem Streitwert sehr geringen) Anwaltskosten von Tele2 zu erstatten. Im Prinzip muss auf ungerechtfertigte Mahnungen überhaupt nicht reagiert werden, weswegen ich mich auf keinen Fall verrückt machen würde. Man ist auch nicht verpflichtet sich jetzt ewig hin- und herzuschreiben. Stell dir vor, du würdest eine völlig irre Rechnung an Tele2 schicken, glaubst du, die würden dir ausführlich antworten und ewig mit dir korrespondieren?

Weißt du, warum Inkassobüros so erfolgreich sind? Nicht, weil ihre Forderungen so berechtigt sind, sondern weil die Schuldner auf Grund der Drohungen Angst bekommen, nervös werden und am Ende durch das Bezahlen ungerechtgertigter Forderungen kräftig draufzahlen. Das sind die Kosten für Angst und Unkenntnis. Solche leeren Drohungen sind juristisch leider an der Tagtesordnung, ein scharfer Ton soll häufig darüber hinweg täuschen, dass nichts dran ist. Teilweise nerven einen Inkassobüros mehrere Jahre lang und mit Dutzenden von Mahnungen und teils einem gerichtlichem Mahnbescheid als Höhepunkt (schüchtert ein, die Forderung wurde aber gar nicht gerichtlich geprüft), und 90% der Kunden halten das eben nervlich nicht durch. So funktioniert das Geschäftsmodell des (sonst nämlich unrentablen) Inkassos.

Einen Inkassobüro ist es auch egal, wer Recht hat. Ein Inkassobüro wird (fast) immer behaupten, dass es Recht habe. Ein Inkassobüro will Geld sehen. Wie und warum, spielt keine Rolle. Behaupten kann man vieles. Es ist auch nicht strafbar, falsche Rechnungen zu verschicken und falsche Forderungen zu stellen. Versuchen kann man's also. Das sollte man sich für solche Situationen merken.

Der Anwalt würde bei diesem Streitwert gemäß Vergütungsgesetz übrigens rund 46 Euro außergerichtlich pauschal kosten. Bei einem Prozess kämen ca. 66 Euro pauschal hinzu, die wie gesagt der Verlierer zahlt. Der einzige, für den das ruinös ist, ist der Anwalt.
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Beweisführung
spaghettimonster antwortet auf Seufz
10.05.2009 00:32
Benutzer Seufz schrieb:
Vorsicht - egal wie der Vertrag zustande kam, du hast scheinbar die Leistung in Anspruch genommen und über Tele2 telefoniert.

Weil Tele2 das behauptet? Das nenne ich mal Beweisführung. Wenn ich dir einen Brief schicke "Sie haben meine Leistungen in Anspruch genommen, bitte zahlen Sie 100 Euro auf mein Konto", zahlst du das dann auch, weil es anscheinend stimmt? Falls ja, bitte ich um Benachrichtigung und freundliche Mitteilung deiner Postadresse.

Ferner müßte dir das Fehlen von Gesprächen in der Rechnung aufgefallen sein, zusätzlich zu der Telekom-Mitteilung zu Preselection.

Ach so, ich bin also verpflichtet, für meine Vertragspartner die Buchhaltung zu machen.

Das ist schon deshalb abwegig, weil CbC- und PS-Anbieter oft erst Monate später abrechnen (zB wenn sich ein bestimmter Mindestbetrag kumuliert hat). Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht zeitnah abzurechnen. Da behält kein Mensch den Überblick und muss er auch nicht. Die Abrechnung ist originäre Aufgabe des Gläubigers, also Tele2. Wenn du nicht über deinen Anschluss telefonierst, muss ja auch nicht der Anbieter dich daran erinnern, dass du doch mal bitte darüber telefonieren möchtest.

Tipp2: ein gutes Rechtsforum findest du bei 123recht.net. Dort lässt sich auch besser klären ob die Gebühren nicht verjährt sind.

Das ist doch ein alter Hut. Telekommunikationsforderungen bis Dezember 2004 (der genaue Tag ist mir entfallen) sind nach 2 vollen Kalenderjahren verjährt, also spätestens am 1.1.2007 (§ 8 TKV), neuere Forderungen nach 3 vollen Kalenderjahren. Beispiel: Telefongespräch am 5.4.2005, Verjährungsfrist beginnt am 1.1.2006, + 3 Jahre = verjährt am 1.1.2009 (§ 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist).
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Was fürs Forum...
chrispac antwortet
10.05.2009 07:54
...und nicht für Freisprechen, dennoch OK.
Ich würde an deiner Stelle Prüfen ob diese Forderungen berechtigt sind. Fordere das Inkassounternhemen auf dir den Zeitraum und die Rechnungen für die genannten Beträge zukommen zu lassen. Überprüfe anschließend ob du im Forderungszeitraum noch t-Com Kunde warst. Wenn ja informiere dich bei der T-Com über die angebliche Umstellung (0800/3301000). Sollte diese tatsächlich stattgefunden haben, wird es rechtlich kompliziert. Als Anschlussinhaber wurdest du nämlich tatsächlich schriftlich informiert, sollte ein Fremdanbieter geschalten worden sein. Gemäß Vernabsatzgesetz hättest du im Anschluss 14 Tag Zeit gehabt dem zu wiedersprechen. Dennoch müsste der Abschluss belegbar sein (Telefonaufzeichnung) und bei den Forderungen sind Verjährungsfristen einzubalten. Inwieweit du bereits Rechnungen und Mahnungen bekommen hast und ob diesen Fristen nachgekommen wurde weißt du besser als ich ;-).

Sollte die Forderung tatsächlich unberechtigt sein NIE einfach zahlen. Informiere die bei der Verbraucherzentrale und google auch mal was andere "Opfer" gemacht haben. Hast du hingeben tatsächlich einen Vertrag geschlossen und bewusst Leistungen bezogen gibt es ja nix zu überlegen, da die Kosten nur intensiver werden können.
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Nokia-Mobile antwortet
10.05.2009 08:55
Hallo,

lassen Sie sich doch mal die Rechnung per Post zukommenmit dem dazu gültigen Gesprächsnachweis!
Ihc persönlich würde diesen Betrag nicht zahlen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, in diesem Fall ist Tele2 bzw. das Inkassobüro verpflichtet den Nachweis zu erbringen.

haben Sie schonmal bei Google nachgesehen welche Infos sie zu diesem Inkassobüro erhalten?

eine andere Alternative wäre damit zusätzlich an die Meidein zu gehen wie zum Biespiel an die Sendung BIZZ von Pro7, dort habe ich selber mal hingeschrieben und einen Vorfall geschildert der letztlich sogar in der Sendung ausgestarhlt wurde und ich die damals angebliche Forderung gegen mich auf einmal nicht mehr gezahlt werden musste!

Ich hoffe Sie kommen weiter!

Viel Glück!
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Nach drei Jahren ...
fnki81 antwortet
10.05.2009 09:19
... meldet sich ein Inkassounternehmen und vorher ist nichts passiert!? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.