Frei Sprechen
09.05.2009 17:16

was soll ich tun?SOS...

Forderung der Tele2 durch Inkasso
teltarif.de Leser Magnatin schreibt:
Hallo,ich habe vor ca.14 Tagen auch einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten,die 97,23€ fordern, für die Tele2.

Wir haben Ihnen sofort einen Brief hingeschrieben per Einschreiben,das ich keinen Vertrag mit dieser Firma habe oder je hatte.Sie sollen mir doch die Kopie des angeblichen Vertrages zusenden.

Daraufhin habe ich heute wieder eine Antwort erhalten …

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Kommentare zum Thema (32)
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RE:
spaghettimonster antwortet auf Winston
11.05.2009 13:53

3x geändert, zuletzt am 11.05.2009 14:07
Benutzer Winston schrieb:
Das ist mir so zu pauschal. In der Inkassobranche gibt es schwarze Schafe, das ist bekannt und es ist für die Betroffenen z.T. auch sehr schlimm. Auch richtig ist, dass Inkassobüros nicht jede Forderung einzeln auf ihre Richtigkeit überprüfen können.

Eben. Auch wenn das wirtschaftlich zwingend sein mag, fängt hier schon die Unseriosität an. Es wird zu Unrecht Druck auf Schuldner ausgeübt, was man im Extremfall auch als Nötigung bezeichnen kann.

Ein Hinweis auf Seriosität (leider noch kein Beweis) ist die Mitgliedschaft einer Inkassofirma im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). BDIU-Mitglieder sind z.B.
satzungsgemäß (§ 18 der Satzung) auf folgendes verpflichtet:

Ja, gegenüber sich selbst. Eine unabhängige staatliche Stelle, die die Einhaltung von Vereinssatzungen kontrolliert, gibt es nicht.

"Erkennt das Mitglied,

Stopp! Schon hier ist juristisch klar, dass die Vorschrift ihren Webspace nicht wert ist. Weise mal jemandem nach, dass er etwas positiv erkannt hat. Das ist in der Regel unmöglich, ohne Gedanken lesen zu können. Wirksam wäre eine Vorschrift wie: "Das Mitglied ist verpflichtet, Forderungen vor Beitreibungsversuchen auf ihren rechtlichen Bestand zu prüfen, dies zu protokollieren und bei fehlendem Bestand von einer Beitreibung abzusehen. Die Einhaltung wird unangekündigt stichprobenhaft kontrolliert. Bei Verstößen wird pro Fall ein Bußgeld bis 5.000 Euro fällig." Steht sowas in der Satzung? Nein. Hier wird die Alibi-Funktion des Vereins deutlich.

dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustandegekommen sind, so darf es für den Mandanten bei deren Einziehung nicht tätig werden".

Schau mal, diese freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bringen (fast) nie etwas, sondern haben nur eine Alibi-Funktion, sie wahren den Schein. Hält sich die BILD-Zeitung an den Pressekodex? Nein, immer wieder müssen die Gerichte Zwang ausüben. Hat die Wirtschaft ihre Selbstverpflichtung zur Schaffung einer bestimmten Zahl von Ausbildungsplätzen unter Rot-Grün eingehalten? Nein, es bedurfte Gesetzesänderungen. Hat die Bahn ihre Selbstverpflichtung eingehalten, Kunden bei Verspätungen angemessen zu entschädigen? Nein, es muss gesetzlich geregelt werden. Haben die Kfz-Hersteller ihre Selbstverpflichtung von 98 eingehalten, die CO2-Emissionen im Schnitt auf 140 g zu senken? Nein. Oder, um im Bereich der Telekommunikation zu bleiben: Mit der hehren Satzung des Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) wurde gern gewedelt, trotzdem wurden Kunden so viele Jahre und so intensiv mit betrügerischen Dialern abgezogen, dass der Bundestag ein Gesetz dagegen beschließen musste. Das waren auch nicht nur einzelne schwarze Schafe.

Bei Inkassobüros wird es sicherlich auch seriöse geben (das kann ich schon deshalb nicht ausschließen, weil ich nicht alle kenne). Dennoch ist es bei solchen kleineren Telefonforderungen wirtschaftlich schwer möglich, Forderungen seriös zu prüfen, und im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind Inkassounternehmen auch keinen gesetzlichen Sorgfaltsregeln unterworfen. Man ist ökonomisch zwingend darauf angewiesen, dass überhöhte Forderungen auf Grund von Angst und Unkenntnis bezahlt werden, weil die Unternehmen sonst nicht überleben können. Und mit rentableren Forderungen arbeiten sie ja kaum, weil sich dann die Einschaltung eines Anwalts lohnt. Inkassobüros arbeiten nach meiner Erfahrung überwiegend mit faulen und unrentablen Forderungen, die überhaupt erst dort landen, weil sie auf lauteren Wegen nicht oder nicht rentabel beigetrieben werden können. Soviel ich weiß, war das im Factoringgeschäft auch schon immer so, mehr oder weniger. Ein TK-Anbieter hat mir mal erzählt, er verkaufe Forderungen in der Regel für 10% des Nennwerts an Inkassounternehmen. Daran siehst du, wie wenig dran ist und mit welchen Mitteln folglich gekämpft werden muss.

Wenn dagegen wiederholt verstoßen wird, wird der BDIU Maßnahmen gegen das Mitglied einleiten, weil die Seriosität für die redlichen Inkassobüros ein hohes Gut darstellt. Namhafte Unternehmen werden nämlich Inkassobüros mit zweifelhaftem Ruf nicht für die Einziehung ihrer Forderungen beauftragen.

Eigentlich habe ich nur einmal im Leben eine Inkassomahnung erhalten, deren Kosten nicht überhöht waren (bzw. es auch gewesen wären, wenn die Mahnung berechtigt gewesen wäre), und vielleicht 7 mal überhöhte. Ich gebe zu, das mag wenig repräsentativ sein. Eins davon war Acoreus, das Mitglied im BDIU ist, die anderen habe ich vergessen. Und was ist passiert, als ich nicht bezahlt habe, sondern unter Darlegung der Rechtslage zur Klage aufgefordert habe? Nichts, sie haben weiter stereotyp ihre Standarddrohungen rausgeschickt, zum Schluss einen Mahnbescheid erwirkt und nach Widerspruch noch ein paar Mal gedroht, aber sich nie getraut zu klagen. Ich bin sicher, diese Praktiken sind auch bekannt. Wer steckt denn hinter dem BDIU, finanziert ihn und kontrolliert die Mitglieder? Die Inkassounternehmen selbst. Ein Unternehmen kontrolliert sich also selbst auf Rechtsverstöße. Ich bin sicher, die Selbstanzeigerate ist enorm. Sehr witzig. Du glaubst doch nicht, dass ein Unternehmen freiwillig und unabhängig gegen sich selbst vorgeht. Wenn der e.V. aggressiv gegen seine Mitglieder vorgehen würde, würde jeder austreten und seine finanzielle Unterstützung entziehen, und dann bleibt nicht mal mehr die Alibi-Funktion des Vereins.

Der BDIU wendet sich z.B. auch entschieden gegen das Inkasso von 'Forderungen' aus Abofallen im Internet.
Mehr hierzu und auch Tipps, die z.B. für den vorliegenden Fall von Interesse sind, finden sich auf folgender Seite: http://www2.bdiu.de/presse/pressemeldungen/index.html und dort
unter "Abofallen"

Ja, das sind alles hehre Lobby-Erklärungen, deren Durchsetzung aber von keiner unabhängigen Stelle kontrolliert wird und die deshalb ihr Papier nicht wert sind.

Der Pressekodex ist auch eine Satzung, die theoretisch für die Mitglieder wie die BILD-Zeitung bindend ist. Hast du den Eindruck, dass die BILD-Zeitung immer sorgfältig recherchiert und die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen achtet, wie vorgeschrieben, und dass der Verein bei Verstößen wirksam dagegen vorgeht? Springer ist doch Dauergast vor dem Landgericht Berlin. Der Presserat ist ein zahloser Tiger, was auch bekannt ist, weil hinter dem Verband die Medien selbst stehen, und die gehen natürlich nicht gegen sich selbst vor. Genauso liegt es hier.
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Inkassounternehmen
Winston antwortet auf spaghettimonster
11.05.2009 15:07
Hallo spaghettimonster,

Du hast ein ausgesprochen kritisches Weltbild und mir ist schon klar, dass ich Dich da schwerlich davon abbringen werde. Vieles, was Du schreibst, ist ja auch ausgesprochen fundiert, nur eben so ausgesprochen fatalistisch.

Inkassounternemen versuchen im Auftrag der Gläubiger, die nicht bezahlten Forderungen doch noch hereinzuholen. Der Gläubiger hat es bisher nicht geschafft, also muss das Inkassounternehmen logischerweise einen gewissen Druck aufbauen. Nur - das sollte sich halt gegen zahlungsunwillige Schuldner richten und nicht auf Forderungen beziehen, die unberechtigt sind.

Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Winston schrieb:
Das ist mir so zu pauschal. In der Inkassobranche gibt es schwarze Schafe, das ist bekannt und es ist für die Betroffenen z.T. auch sehr schlimm. Auch richtig ist, dass Inkassobüros nicht jede Forderung einzeln auf ihre Richtigkeit überprüfen können.

Eben. Auch wenn das wirtschaftlich zwingend sein mag, fängt hier schon die Unseriosität an. Es wird zu Unrecht Druck auf Schuldner ausgeübt, was man im Extremfall auch als Nötigung bezeichnen kann.

Der Normalfall im Inkassogeschäft ist sicherlich der, dass zu Recht Druck auf Schuldner ausgeübt wird, die Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind und sie nicht erfüllen. Wer zu Unrecht Druck ausübt, handelt ungesetzlich und unseriös. Wenn es ein BDIU-Unternehmen ist und der BDIU wiederholt Kenntnis davon erhält, wird er Maßnahmen gegen dieses Unternehmen einleiten. Sonst würden nämlich der Verband selbst und die in ihm zusammengeschlossenen Unternehmen in Verruf geraten. Das würde diesen Unternehmen die Existenzgrundlage nehmen.

Ein Hinweis auf Seriosität (leider noch kein Beweis) ist die Mitgliedschaft einer Inkassofirma im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). BDIU-Mitglieder sind z.B.
satzungsgemäß (§ 18 der Satzung) auf folgendes verpflichtet:

Ja, gegenüber sich selbst. Eine unabhängige staatliche Stelle, die die Einhaltung von Vereinssatzungen kontrolliert, gibt es nicht.

Wieso ist eigentlich nur das immer wertvoll, was der Staat kontrolliert? Beamte sind in ihrer Gesamtheit (viele einzelne Beispiele ausgenommen) nicht unbedingt dafür bekannt, sagenhaft wirtschaftlich und effizient zu arbeiten. Sind unsere Steuern und Abgabe denn noch nicht hoch genug?

"Erkennt das Mitglied,

Stopp! Schon hier ist juristisch klar, dass die Vorschrift ihren Webspace nicht wert ist. Weise mal jemandem nach, dass er etwas positiv erkannt hat. Das ist in der Regel unmöglich, ohne Gedanken lesen zu können.

Das ist doch kein größeres Problem. Wenn der Schuldner der Forderung wiederspricht und der Ursprungsgläubiger die Forderung nicht glaubhaft belegen kann, sind wir doch schon soweit! Hier zeigt sich dann die Qualität des Inkassounternehmens, ob die Beitreibungsversuche ungeachtet einfach weiter laufen oder ob man sich an der Sachlage orientiert. Wie bereits gesagt, es gibt in dieser Branche leider auch viele schwarze Schafe.

Wirksam wäre eine Vorschrift wie: "Das Mitglied ist verpflichtet, Forderungen vor Beitreibungsversuchen auf ihren rechtlichen Bestand zu prüfen, dies zu protokollieren und bei fehlendem Bestand von einer Beitreibung abzusehen.

Schön idealistisch! Nur leider mit der wirtschaftlichen Realität nicht in Einklang zu bekommen. Inkassogeschäft ist Massengeschäft. Mag man nicht schön finden, ist aber so. Die Unternehmen, die Forderungen grundsätzlich vorher auf rechtlichen Bestand prüfen würden, würde sich selbst ins wirtschaftlich Abseits schießen, weil sie viel höhere Kosten als die Konkurrenz hätten und damit sehr schnell ihre Mandate verlören.

Im Übrigen kennen die Inkassounternehmen relativ schnell ihre Mandanten und können einschätzen, ob da seriös abgerechnet wird. Von daher ist die Notwendigkeit für eine umfassende Vorabprüfung meines Erachtens so nicht gegeben.

Die Einhaltung wird unangekündigt stichprobenhaft kontrolliert. Bei Verstößen wird pro Fall ein Bußgeld bis 5.000 Euro fällig." Steht sowas in der Satzung? Nein. Hier wird die Alibi-Funktion des Vereins deutlich.

Das wirst Du in Satzungen von Standesvertretungen so natürlich nie finden. Das weisst Du ja auch.

Wenn's bloßes Alibi wäre, wäre das mies. Ich gehe mal davon aus, dass dem hier nicht so ist.

dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustandegekommen sind, so darf es für den Mandanten bei deren Einziehung nicht tätig werden".

Schau mal, diese freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bringen (fast) nie etwas, sondern haben nur eine Alibi-Funktion, sie wahren den Schein. Hält sich die BILD-Zeitung an den Pressekodex?

Da kommst Du natürlich mit dem negativsten Vergleich, der sich weit und breit finden lässt. Wenn Du meinst, dass es angemessen ist, hier mit der BILD-Zeitung zu vergleichen, dann solltest Du das belegen können. Das kannst Du jedoch mit Sicherheit nicht.

Nein, immer wieder müssen die Gerichte Zwang ausüben.

Die Gerichte müssen wegen allem Möglichen Zwang ausüben. Tausendfach auch wegen der lächerlichsten Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das allein ist noch kein gutes Argument.

Bei Inkassobüros wird es sicherlich auch seriöse geben (das kann ich schon deshalb nicht ausschließen, weil ich nicht alle kenne).

Wäre auch schlimm, wenn Du alle kennen würdest!!!
Allerdings könntest Du dann ein Buch schreiben, das bestimmt auch gute Absatzchancen hätte...

Dennoch ist es bei solchen kleineren Telefonforderungen wirtschaftlich schwer möglich, Forderungen seriös zu prüfen,

Das stimmt!

und im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind Inkassounternehmen auch keinen gesetzlichen Sorgfaltsregeln unterworfen.

Das stimmt so nicht. Inkassounternehmen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und benötigen eine Registrierung, für die Qualifierungsnachweise erforderlich sind, die nicht mal eben so erworben werden können.

Man ist ökonomisch zwingend darauf angewiesen, dass überhöhte Forderungen auf Grund von Angst und Unkenntnis bezahlt werden,

Sicher kommt es auch oft vor, dass Schuldner bezahlen, obwohl sie das nicht müssten, wenn sie sich auf die Hinterfüße stellen würden. Nur: ab 18 ist man halt volljährig!

weil die Unternehmen sonst nicht überleben können. Und mit rentableren Forderungen arbeiten sie ja kaum, weil sich dann die Einschaltung eines Anwalts lohnt.

Auch diese Aussage halte ich für zu pauschal.

Inkassobüros arbeiten nach meiner Erfahrung überwiegend mit faulen und unrentablen Forderungen, die überhaupt erst dort landen, weil sie auf lauteren Wegen nicht oder nicht rentabel beigetrieben werden können.

Das bestreite ich.

(...) Ein TK-Anbieter hat mir mal erzählt, er verkaufe Forderungen in der Regel für 10% des Nennwerts an Inkassounternehmen. Daran siehst du, wie wenig dran ist und mit welchen Mitteln folglich gekämpft werden muss.

Wenn Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft werden, dann meist tatsächlich nur zu einem Bruchteil des Nennwerts. Das liegt aber nicht daran, dass die Forderungen per se eigentlich keinen Bestand haben, sondern weil ein Großteil der Schuldner entweder nicht Willens oder nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeiten zu begleichen.

Eigentlich habe ich nur einmal im Leben eine Inkassomahnung erhalten, deren Kosten nicht überhöht waren (bzw. es auch gewesen wären, wenn die Mahnung berechtigt gewesen wäre), und vielleicht 7 mal überhöhte. Ich gebe zu, das mag wenig repräsentativ sein. Eins davon war Acoreus, das Mitglied im BDIU ist, die anderen habe ich vergessen. Und was ist passiert, als ich nicht bezahlt habe, sondern unter Darlegung der Rechtslage zur Klage aufgefordert habe? Nichts, sie haben weiter stereotyp ihre Standarddrohungen rausgeschickt, zum Schluss einen Mahnbescheid erwirkt und nach Widerspruch noch ein paar Mal gedroht, aber sich nie getraut zu klagen.

Kann ich nicht beurteilen.

Wer steckt denn hinter dem BDIU, finanziert ihn und kontrolliert die Mitglieder? Die Inkassounternehmen selbst. Ein Unternehmen kontrolliert sich also selbst auf Rechtsverstöße. Ich bin sicher, die Selbstanzeigerate ist enorm. Sehr witzig.

Der BDIU ist ein Verband, dessen Mitglieder selbstverständlich Inkassounternehmen sind. Die ihr Gewerbe auf Basis von Recht und Gesetz und unter Wahrung der satzungsgemäßen Pflichten betreiben. Und auch ein Interesse daran haben, dass die Regeln eingehalten werden. Wer nämlich in Verruf gerät, sägt den Ast ab, auf dem er sitzt. Ist ganz einfach!

Du glaubst doch nicht, dass ein Unternehmen freiwillig und unabhängig gegen sich selbst vorgeht. Wenn der e.V. aggressiv gegen seine Mitglieder vorgehen würde, würde jeder austreten und seine finanzielle Unterstützung entziehen, und dann bleibt nicht mal mehr die Alibi-Funktion des Vereins.

Natürlich geht man dort nicht aggressiv gegen Mitglieder vor. Aber wenn ein Mitgliedsunternehmen wiederholt gegen die Regeln verstößt, wird man dagegen vorgehen, weil man sonst als Verband bzw. als Mitgliedsunternehmen die lebensnotwendige Reputation verliert.
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pa-jt antwortet auf fnki81
11.05.2009 15:50
Benutzer fnki81 schrieb:
... meldet sich ein Inkassounternehmen und vorher ist nichts passiert!? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
kommt aber vor.
Und bei dem Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen bzw. Tele2 sollte man aufpassen was die vorschlagen. Zum Gerichtsvervahren kommt es nicht weil notwendige Beweislast nicht da ist.
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RE:
spaghettimonster antwortet auf Winston
11.05.2009 16:46
Benutzer Winston schrieb:
Du hast ein ausgesprochen kritisches Weltbild und mir ist schon klar, dass ich Dich da schwerlich davon abbringen werde. Vieles, was Du schreibst, ist ja auch ausgesprochen fundiert, nur eben so ausgesprochen fatalistisch.

Eigentlich bin ich Optimist. Das heißt nicht, dass man gegenüber alten Pappenheimern naiv ist. Kritisch: ja, das schon. Das ist auch gewollt.

Inkassounternemen versuchen im Auftrag der Gläubiger, die nicht bezahlten Forderungen doch noch hereinzuholen.

Zunächst einmal versuchen Inkassounternehmen wie andere Unternehmen auch Profit zu machen. Alles andere dient direkt oder indirekt diesem Zweck. Das ist auch nicht fatalistisch, höchstens kapitalistisch.

Wieso ist eigentlich nur das immer wertvoll, was der Staat kontrolliert?

Weil er (relativ) unabhängig ist und so Interessenkollisionen vermeidet und eine Kontrolle anders keinen Sinn ergibt. Nicht unabhängig sind jedenfalls die Kontrollieten selbst, wie hier. Sonst könnten wir auch die Polizei abschaffen, weil sich die Straftäter schon selbst kontrollieren werden.

Beamte sind in ihrer Gesamtheit (viele einzelne Beispiele ausgenommen) nicht unbedingt dafür bekannt, sagenhaft wirtschaftlich und effizient zu arbeiten.

Dann verwechselst du den Sinn des Staats mit dem eines Wirtschaftsunternehmens. Jede Unabhängigkeit hat ihren Preis. Die staatliche Gewaltenteilung, Demokratie und andere Mechanismen führen natürlich zu einer Trägheit, dafür werden einseitige, kurzfristige Interessen abgefangen. Am effizientesten ist eine Diktatur. Nur mit leichten Nebenwirkungen.

Sind unsere Steuern und Abgabe denn noch nicht hoch genug?

Das muss nicht teuer sind. Den Großteil unserer Abgaben machen außerdem Renten und ALG aus (gar nicht Verwaltungskosten, wie immer wieder geglaubt wird). Das kann doch aber nicht heißen, dass man es von der demografischen Entwicklung abhängig macht, ob wirksam gegen Betrüger vorgegangen wird oder nicht.

Das ist doch kein größeres Problem. Wenn der Schuldner der Forderung wiederspricht und der Ursprungsgläubiger die Forderung nicht glaubhaft belegen kann, sind wir doch schon soweit!

Nein. Das ist vielleicht ein "Erkennenmüssen" aber kein "Erkennen". Erkennenmüssen, also fahrlässiges Nichterkennen, reicht nicht aus. Ich bin sicher, dass der Verein das absichtlich so formuliert hat.

Schön idealistisch! Nur leider mit der wirtschaftlichen Realität nicht in Einklang zu bekommen. Inkassogeschäft ist Massengeschäft.

Alles mögliche ist ein Massengeschäft, trotzdem sanktioniert das Gesetz in vielen Fällen Einzelverstöße, etwa im Datenschutz- oder Telekommunikationsbereich. Wenn ich das als Unternehmer nicht auf die Kette bekomme, bin ich fehlplatziert und kann mich nicht rausreden "ist doch Massengeschäft".

Mag man nicht schön finden, ist aber so. Die Unternehmen, die Forderungen grundsätzlich vorher auf rechtlichen Bestand prüfen würden, würde sich selbst ins wirtschaftlich Abseits schießen, weil sie viel höhere Kosten als die Konkurrenz hätten und damit sehr schnell ihre Mandate verlören.

Damit gibst du ja zu, dass sie in Kauf nehmen, leere Forderungen beizutreiben, du rechtfertigst es nur mit ökonomischen Erwägungen. Nach meinem Dafürhalten reicht das zwar noch nicht für Betrug, in einigen Fällen aber schon für Nötigung. Jedenfalls müssen solche Forderungen nicht bezahlt werden. Ergo: Straftaten begehen, weil es sich anders nicht lohnt. Und unabhängige Kontrollen nicht errichten, weil die Steuern eh schon so hoch sind. So ist's richtig.

Im Übrigen kennen die Inkassounternehmen relativ schnell ihre Mandanten und können einschätzen, ob da seriös abgerechnet wird. Von daher ist die Notwendigkeit für eine umfassende Vorabprüfung meines Erachtens so nicht gegeben.

Das ist denen doch egal, dann drücken sie eben den Verkaufspreis der Forderung. Inkassounternehmen müssen sich nicht mit den Schuldnern gutstellen, weil die sowieso alle unfreiwillig "Kunden" sind.

Da kommst Du natürlich mit dem negativsten Vergleich, der sich weit und breit finden lässt.

Und, wo ist der Fehler? Wo ist der entscheidende Unterschied? Beides sind Vereine mit Vereinssatzungen. In beiden Fällen stehen die Unternehmen, die Geld verdienen müssen, dahinter und kontrollieren sich selbst. In beiden Fällen sind der Satzung keine wirksamen Sanktionen zu entnehmen. In beiden Fällen sind mir keine Vorkommnisse bekannt, in denen ein Verstoß irgendwelche empfindlichen Folgen für die Mitglieder gehabt hätte, die zur Einhaltung motivieren würden.

Inkassounternehmen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und benötigen eine Registrierung, für die Qualifierungsnachweise erforderlich sind, die nicht mal eben so erworben werden können.

Rechtsanwälte sind Teil der öffentlichen Rechtspflege und betreiben kein Gewerbe. BRAO und BORA regeln bestimmte ethische Vorgaben, die für Inkassounternehmen nicht gelten. Außerdem ist die Vergütung ausdrücklich gesetzlich gedeckelt, so dass gegen überhöhte Abrechnungen ganz gezielt vorgegangen werden kann. Bei Inkassounternehmen macht die Rechtsprechung das nur indirekt über § 254 BGB, aber vor Gericht kommt es ja meist gar nicht, weil der Schuldner aus Angst schon vorher zahlt.

Übrigens ist lt. Satzung die Erlaubnis nach RDG nicht einmal zwingend nötig, um Mitglied des BDUI zu sein. Auch illegale Inkassounternehmen können also Mitglied sein. Das Präsidium "kann" dagegen zwar vorgehen, muss aber nicht. Verbandszweck ist ausdrücklich die "Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder". Da ist natürlich Unabhängigkeit garantiert, klar...

Wenn Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft werden, dann meist tatsächlich nur zu einem Bruchteil des Nennwerts. Das liegt aber nicht daran, dass die Forderungen per se eigentlich keinen Bestand haben, sondern weil ein Großteil der Schuldner entweder nicht Willens oder nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeiten zu begleichen.

Das ist doch dasselbe. Auch einen unwilligen oder nicht liquiden Schulder darf ich nicht nötigen oder unnötig Mahnkosten verursachen. Das ist Selbstjustiz. Wenn, wird geklagt.

Natürlich geht man dort nicht aggressiv gegen Mitglieder vor. Aber wenn ein Mitgliedsunternehmen wiederholt gegen die Regeln verstößt, wird man dagegen vorgehen, weil man sonst als Verband bzw. als Mitgliedsunternehmen die lebensnotwendige Reputation verliert.

Das ist den Auftraggebern doch egal, ob ein Inkassounternehmen auf Grund von Druck, wie üblich, oder auf dem Rechtsweg zu seinem Geld kommt. Allen geht es ums Geld, so dass im Zweifel das Unternehmen mit der höheren Erfolgsquote und den niedrigeren Kosten den Zuschlag bekommen wird, weil es mehr für die gekaufte Forderung bezahlen wird. Das wird für die Reputation beim Gläubiger entscheidend sein, das Verhältnis zu seinem Kunden ist zu dieser Zeit eh belastet. Und der Schuldner hat eh keinen Einfluss auf die Wahl des Inkassounternehmens, so dass es gegenüber ihm keinen Ruf zu verlieren gibt. Rechtlich müsste auch spätestens nach der ersten Mahnung ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, weitere Mahnungen treiben unnötig und illegal Kosten und haben rechtlich keine Wirkung. Nenn mir ein Inkassounternehmen, dass das beherzigt. Ich habe noch keines kennengelernt. So viel zur Legalitätsquote.

Das alles ist aber im vorliegenden Fall auch egal. Entscheidend ist, ob die Einzelforderung vor Gericht nachgewiesen werden kann. Dabei spielt die Mitgliedschaft im BDUI keine Rolle. Das wäre ähnlich absurd, wie wenn ein Dieb seine Unschuld damit beweisen will, dass Diebstahl schließlich verboten sei. Auch sonst sind hier keine Beweise ersichtlich. Es gibt auch keine "Generalvermutung", dass Rechnungen oder Mahnungen richtig sind, weder bei Inkassounternehmen noch sonst.
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deluxxe505 antwortet auf Magnatin
12.05.2009 11:22
Strafe muss sein oder gibts doch einen Weg,bei der Telekom weiter zu kommen ohne die ehemlaige Kundennummer?


Ja, den gibt es. Da du ja der alte Vertragspartner warst wirst du ja auch deinen Namen Adresse Geburtsdatum etc kennen ;)

Ruf die Telekom an und geb ihnen deine Telefonnummer die du damals bei denen hattest, wenn du Glück hast können die dich noch anhand dieser im System finden.
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BACK TO TOPIC
deluxxe505 antwortet auf deluxxe505
12.05.2009 11:27
Im übrigen meine Lieben,

BACK TO TOPIC. Was ihr diskutiert schweift vom Thema ab. BDU etc.

Fakt ist, dass Infoscore im Namen von Tele2 Geld fordert und der Fragesteller den EVN haben will bzw. wie er an Infos kommt. Alter Betreiber etc.

LG
deluxxe
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Inkasso
Winston antwortet auf spaghettimonster
14.05.2009 08:05
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Das alles ist aber im vorliegenden Fall auch egal.

Richtig!
Ich hatte mich nur gegen eine mir zu pauschal erscheinende Aussage von Dir gewandt.

Entscheidend ist, ob die Einzelforderung vor Gericht nachgewiesen werden kann.

Wieder richtig!

Dabei spielt die Mitgliedschaft im BDUI keine Rolle.

Hatte das jemand behauptet? (Im Übrigen: BDIU)

Das wäre ähnlich absurd, wie wenn ein Dieb seine Unschuld damit beweisen will, dass Diebstahl schließlich verboten sei.

???

(...) Es gibt auch keine "Generalvermutung", dass Rechnungen oder Mahnungen richtig sind, weder bei Inkassounternehmen noch sonst.

Natürlich nicht. Auch das hatte aber m.E. niemand behauptet.

Auf Deine restlichen Ausführungen gehe ich jetzt nicht weiter ein, weil uns das nicht weiterführen würde. Ich glaube, Du hast Dir da die Welt ziemlich eindeutig in 'Gut' und 'Böse' eingeteilt und da werde ich nichts daran ändern können.

Zum vorliegenden Sachverhalt: ich sehe es natürlich auch so, dass das Telefonunternehmen selbstverständlich belegen können muss, dass die Forderungen zu Recht bestehen. Erst dann besteht die Pflicht zur Bezahlung. An diesem Umstand kommt auch das eingeschaltete Inkassounternehmen nicht vorbei.

Mein Vorschlag: schriftliche Aufforderung an die Telefonfirma mit der Bitte um Zusendung
- eines Nachweises, dass eine Geschäftsbeziehung - insbesondere bezogen auf die Preselection - zustande gekommen ist.
- von Gesprächsverbin­dungsnachweisen.
Dies verbunden mit dem Hinweis, dass eine Zahlung selbstverständlich erst in Frage kommt, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen ist.
Kopie dieses Schreibens auch an das Inkassounternehmen senden, evtl. mit dem Hinweis, dass die Hauptforderung beglichen wird, sobald die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen ist.
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Neue Antwort von Inkasso was soll ich tun?
Magnatin antwortet auf Winston
05.06.2009 18:54
Forderung von Inkasso,was soll ich tun?SOS...
Hallo heute habe ich nach ca.4 wochen ruhe wieder post bekommen.Ich hatte ja euren rat befolgt und ne mail geschickt, das ich die zahlung aussetze,bis mir die Nachweise vorliegen nach §...usw....

Nun donnern die mir folgendes zurück.

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr schreiben.
Die Gläubigerin geht von der Richtigkeit der Abrechnungen aus,da sowohl die Deutsche Telekom als Anschlussinhaber des Kunden als auch Tele 2 als Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen nach §45 TKG zertifiziert sind.Zu dieser jährlichen Prüfung nach dem Telekommunikationsgesetz ist jedes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland verpflichtet.Die Prüfung umfasst die Daten und Abrechnungsgenauigkeit,die Verbindungspreisberechnung und die Richtigkeit der Rechnungsinhalte.
Nach §45i TKG Abs.1 kann ein Kunde der Beanstandungsfrist von mindestens 8 Wochen nach Rechnungsdatum verlangen,dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden.Nach §45i TKG Abs.2 besteht diese Nachweispflicht und die Pflicht der technischen Prüfung nicht mehr,wenn gespeicherte Daten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden sind.
Sie haben weder schriftlich noch mündlich die Rechnung fristgerecht reklamiert,daher wurden Einzelverbindungen gemäß §97 Abs.3 TKG sechs Monate nach Rechnungserstellung gelöscht.Sie haben also ihr Recht auf eine technische Prüfung nicht wahr genommen.
Wir dürfen sie daher höflichst bitten,den oben genannten Saldo bis zum Termin an uns zu überweisen,da wir sonst angehalten sind,das Verfahren gegen sie fortzusetzen.

Anbei war eine Vollmacht .
Es handelt sich um einen Vordruck,der mit Kugelschreiber nur noch die Daten wie Datum,Name,Adresse ausgefüllt wurden.
Oben ist kein Firmenstempel der Tele2 nur per PC geschrieben,also sowas kriegt eigentlich jeder hin,will ich mal sagen.

Die Vollmacht:

Firma
Communication Service Tele 2 GmbH
In der Steele 39
40599 Düsseldorf

Hiermit bestätigen wir,das die Firma

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Rheinstr. 99,76532 Baden-Baden,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Ulrich Bongartz und Thomas Torkaz


am 02.06.2006 (per Hand eingetragen)

mit dem Einzug einer Forderung aus Dienstleistungsvertrag (betreffend Kunden-
nummer: 32506514432 (wieder mit Hand nachgetragen) nebst den uns durch die Beauftragung entstandenen Kosten sowie den aufgelaufenden Verzugszinsen gegen

Name: ....(mit Hand eingetragen)
Strasse:....(mit Hand nachgetragen)
Ort:.....(mit Hand eingetragen)

beauftragt wurde.


So wenn ich mir die Anschrift ansehe,die mit Hand nachgetragen wurde,bin ich baff und sprachlos und hilflos.

Es handelt sich um meine alte Adresse,wo ich schon seit 2003 nur noch nebenwohnlich gemeldet bin,ich war da schon getrennt. Und wenn ich das Datum ansehe,stelle ich fest,das ich ja am 2.6.2006 schon gar nicht mehr dieses Haus besessen habe ,auch mein Exmann hat nicht mehr drin gewohnt,wir hatten es Anfang September 2005 verkauft.

Kann ja nun sein, das mein Exmann der von 2002 bis 2005 noch mit meiner Oma in dem Haus wohnte,irgendwas dergleichen genutzt hat von Tele 2.
Da ist aber schon der Beweis das ich es nicht gewesen sein kann. Nun bin ich seit 2007 geschieden noch dazu. Also geht mich doch alles gar nichts an.

Das Problem,das Haus lief damals auf meinen Namen aus bestimmten Gründen.

Was soll, was kann ich,was muss ich denn jetzt tun???????????????

Bitte ganz dringend um Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!

Lieben Gruß
Christine

P.S. Achso,
unter der Vollmacht ist eine Art Stempel von Tele 2 mit einer Unteschrift dabei.