Recht auf Vergessenwerden: Google gewinnt Prozess
Google muss nicht alles löschen was verlangt wird.
dpa
Im Streit um das "Recht auf Vergessenwerden"
bei Internetsuchen hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem
konkreten Fall zugunsten von Google entschieden. Die Berufung eines
ehemaligen Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation hatte
keinen Erfolg, wie das Gericht heute mitteilte
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. Die
Organisation habe 2011 tiefrote Zahlen geschrieben, kurz zuvor habe
sich der damalige Geschäftsführer krankgemeldet.
Selbst die Datenschutzgrundverordnung hilft nicht
Google muss nicht alles löschen was verlangt wird.
dpa
Der Mann habe nun erreichen wollen, dass bei der Google-Suche nach seinem Namen nicht
mehr länger fünf Internetadressen zu entsprechenden Presseberichten
angezeigt werden. (Az. 16 U 193/17). Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Dem Internet-Konzern dürfe es nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthielten, erklärte das Gericht. Auch nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung komme es darauf an, ob das Interesse des Einzelnen schwerer wiege als das Öffentlichkeitsinteresse.
Im Fall des Klägers habe keine klar erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgelegen, es habe aber ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Fall bestanden. Auch das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstmals anerkannte "Recht auf Vergessenwerden" greife in dem Fall nicht. Allein die Tatsache, dass sechs bis sieben Jahre vergangen seien, lasse "nicht eindeutig auf die Erledigung jeglichen Informationsinteresses schließen", erklärte das OLG.
In einer weiteren Meldung berichten wir über eine Klage gegen Google, die für viel Aufsehen gesorgt hat.