abgeschottet

Im Offenburger Gefängnis herrscht Funkstille

Ein Störsender soll unerlaubten Kontakt zur Außenwelt verhindern
Von dpa / Steffen Herget

Im Offenburger Gefängnis herrscht künftig Funkstille. Als erste deutsche Justizvollzugsanstalt (JVA) unterdrückt die badische Einrichtung ab sofort mit einem Störsender heimliche Telefonate der Häftlinge. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums grünes Licht für eine mehrwöchige Testphase der Handyblocker gegeben. "Die Störsender in der neuen JVA Offenburg funktionieren tadellos und punktgenau", sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) heute in Stuttgart. Mit der Technik sollen organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen verhindert werden. Langfristig sei es unter Umständen auch möglich, den Sender in anderen Gefängnissen anzuwenden.

Baden-Württemberg hatte im vergangenen Sommer ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz der Handyblocker erlaubt. Eine Ausweitung der Technik auf andere Anstalten sei nicht zuletzt "eine Frage des Geldes", meinte Goll. Das Installieren und Nutzen der Offenburger Anlage kostet laut Ministerium rund eine Millionen Euro.

Beschaffung von Geld und Drogen per Handy aus dem Knast

Im laufenden Jahr seien in den baden-württembergischen Gefängnissen bislang mehr als 183 Mobiltelefone sichergestellt worden, 2008 waren es 219 Geräte. "Bei den Gefangenen sind die immer billiger und kleiner werdenden Handys heiß begehrt, um per SMS oder per Anruf kriminelle Geschäfte aus der Zelle zu führen oder ihre Flucht zu organisieren", hieß es im Ministerium. Unter anderem wurden Helfer außerhalb der Gefängnismauern angewiesen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können.

Der Blocker aktiviert sich erst, wenn Mobilfunksignale auf dem Gelände der JVA festgestellt werden. "Das geschieht dann allerdings in Computergeschwindigkeit, also schneller, als ein Mensch reagieren kann", erklärte der Minister.

Sogenannte Mobilfunkblocker waren lange in Deutschland verboten. Nach der Föderalismusreform und dem Übergang der Zuständigkeit auf die Länder war Baden-Württemberg das erste Land, das deren Installation gesetzlich verankerte.