Pressemitteilung 10.05.2010

Zu geringe DSL-Geschwindigkeit: Einige Anbieter ermöglichen Widerruf

Zur besseren Einschätzung der möglichen Geschwindigkeit den Nachbarn fragen

Berlin/Göttingen - Viele DSL-Kunden haben es schon erlebt: Die Geschwindigkeit der Internetverbindung reicht bei weitem nicht an den vom Anbieter beworbenen Wert heran. Abgesichert sind die Anbieter in solchen Fällen durch einen Hinweis im Kleingedruckten. Er besagt, dass es sich nur um Maximalwerte handelt, die in der Realität nicht unbedingt erreicht werden. Inzwischen ist laut Björn Brodersen vom Onlinemagazin www.teltarif.de aber eine für den Kunden positive Entwicklung zu beobachten: "Die Telefon- und Internetanbieter garantieren Neukunden vermehrt eine gewisse Mindestbandbreite. Sie liegt zwar deutlich unter dem beworbenen Wert, ist aber in der Regel noch akzeptabel. Wird diese nicht erreicht, kann der Kunde den Vertrag entweder widerrufen oder auf ein günstigeres Angebot umsteigen." Bei der Wahl des Anbieters gilt es daher darauf zu achten, ob es eine entsprechende Regelung gibt und wie diese aussieht.

Wie hoch die Geschwindigkeit an einem Anschluss genau sein wird, lässt sich erst nach der Anschlussschaltung feststellen. Zwar ist auf der Homepage der Anbieter oder an der Hotline eine Verfügbarkeitsabfrage möglich, hier wird aber meist nur eine Aussage darüber getroffen, ob der Anbieter an der eigenen Adresse überhaupt einen Anschluss schalten kann und in welche grobe Geschwindigkeitsklasse er voraussichtlich fallen wird. "Einen Hinweis darauf, welche Übertragungsgeschwindigkeit tatsächlich möglich ist, geben die Geschwindigkeitswerte in der Nachbarschaft. Daher empfiehlt es sich, dort vor Vertragsabschluss einmal nachzufragen", so Brodersen.

Weitere Infos zu den Regelungen der einzelnen Anbieter: www.teltarif.de/dsl-minimale-bandbreite
10 DSL-Tipps: www.teltarif.de/internet/dsl/tipps

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