Pressemitteilung 01.12.2011

Onlineshopping zu Weihnachten: Einige Händler bieten verlängerte Rückgabefrist

Auf Seriosität des Shops achten und bei unbekannten Händlern keine Vorkasse leisten

Berlin/Göttingen - Keine überfüllten Einkaufspassagen, keine Hektik, kein Gedrängel: In der Vorweihnachtszeit empfinden viele Online-Shopping als besonders angenehm. Gerade bei Geschenken stellt sich dann oft die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein Produkt zurückgegeben werden kann, falls es nicht gefällt. "Viele Onlinehändler bleiben auch zu Weihnachten bei der klassischen Rückgabefrist von 14 Tagen. Es lohnt sich aber, genauer hinzuschauen; einige Anbieter verlängern das Rückgaberecht um ein paar Wochen nach den Festtagen", sagt Thorsten Neuhetzki vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Je nach Rückgabefrist muss dann der Bestellzeitpunkt richtig gewählt werden, damit das Geschenk rechtzeitig ankommt, aber nach Weihnachten trotzdem noch zurückgegeben werden kann. In jedem Fall wichtig: Den Beschenkten vor dem Öffnen der Originalverpackung auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. So dürfen etwa DVDs, Blue-Rays oder CDs nur in unversehrter Folie zurückgegeben werden.

Wichtig beim Onlineshopping ist zudem die Seriosität des Onlineshops. Gerade bei unbekannten, kleineren Shops, bei denen der Kunde noch nie bestellt hat, sollte er zunächst nachschauen, ob das Impressum vollständig ist und beispielsweise Kontaktdaten wie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse vorhanden sind. Einen Hinweis auf die Qualität des Shops können auch Preissuchmaschinen liefern, bei denen sich häufig Bewertungen der gelisteten Shops finden. "Vor allem bei unbekannten Händlern ist das Zahlen auf Rechnung die sicherste Variante. Auf Vorab-Überweisungen sollten Onlineshopper besser verzichten", rät Neuhetzki.

Der abschließende Tipp von Neuhetzki lautet: "Finger weg von Smartphones, Tablets oder Netbooks, die es nur zusammen mit einem Mobilfunkvertrag gibt. Bei solchen auf den ersten Blick meist sehr günstigen Produkten entstehen Folgekosten, die den Wert des Gerätes oft übersteigen." Und auch bei Angeboten inklusive Prepaid-Karte gilt es vorsichtig zu sein. Zwar fallen hier keine Grundgebühren an, aber das Smartphone lässt sich meist nur mit dieser speziellen SIM-Karte nutzen - nicht sinnvoll, wenn der Beschenkte bereits einen passenden Tarif hat.

Weitere Tipps für das Onlineshopping zu Weihnachten gibt es unter www.teltarif.de/weihnachts-shopping.

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