Pressemitteilung 09.10.2012

Rufnummern-Mitnahme gezwungenermaßen: Der Kunde muss trotzdem zahlen

Hartnäckigkeit führt mitunter zu Kulanz beim Anbieter

Berlin/Göttingen - Seine bestehende Mobilfunk-Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen, kostet meist zwischen 25 und 30 Euro. Wie das Onlinemagazin www.teltarif.de ermittelt hat, ist das Erheben dieser - im europäischen Vergleich recht hohen - Gebühr auch dann rechtens, wenn sich der Kunde quasi gezwungenermaßen einen neuen Anbieter suchen muss. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass der alte Provider wegen Insolvenz oder anderer Probleme die gebuchte Leistung nicht mehr erbringen kann. Marc Kessler von teltarif.de erläutert diese von vielen Kunden als ungerechtfertigt angesehene Gebührenerhebung: "Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist lediglich festgehalten, dass für die Portierung gezahlt werden muss. Laut Bundesnetzagentur gilt das auch dann, wenn der Anbieter selbst die Rufnummernmitnahme erst notwendig gemacht hat." Denn der Umschaltungsprozess kostet das Unternehmen in jedem Fall Geld.

Wer hartnäckig ist, kann allerdings mitunter auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Daher ist es sinnvoll, einmal nachzufragen, ob der Anbieter in einem solchen Spezialfall die Kosten erlässt. Alternativ steht es jedem Kunden frei, gerichtlich gegen die Gebühren vorzugehen. "Man sollte sich allerdings genau überlegen, ob 25 bis 30 Euro den damit verbundenen Aufwand und das Risiko der Verfahrenskosten Wert sind", so Kessler abschließend.

Weitere Details unter www.teltarif.de/portierung-alternativlos

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