Pressemitteilung 05.07.2018

Tipps für die Nutzung von Prepaid-Karten

Anbieter sind verpflichtet, Restguthaben auszuzahlen

Berlin/Göttingen - Der Einstieg in die Mobilfunkwelt ist mittels Prepaid denkbar einfach. Beliebt ist die Prepaid-Karte auch als Zweit-Tarif. Ein Prepaid-Paket kostet Interessierte in der Regel zwischen zehn und 20 Euro. Dieses beinhaltet eine SIM-Karte und oft ein Startguthaben. "Prepaid-Kunden können die SIM-Karte in ein beliebiges Smartphone einsetzen – solange dieses kein SIM-Lock hat", erklärt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de. Auch wenn die Prepaid-Nutzung relativ unkompliziert ist, hat das Telefonieren und mobile Surfen in diesem Modus doch so seine Eigenheiten.

Prepaid-Anbieter werben damit, dass Nutzer keine Vertragsbindung eingehen, aber rechtlich gesehen schließt der Kunde dennoch einen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter ab – nur ohne Mindestlaufzeit und feste monatliche Grundkosten. "In Deutschland ist die Registrierung sowie die zweifelsfreie Identifizierung des Prepaid-Kunden gesetzlich vorgeschrieben, um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen", sagt Kuch. Wer sich für Prepaid entscheidet, dem entstehen ohne voreingestellte Tarifoptionen nur Kosten, wenn er nach Verbrauch des Startguthabens sein Smartphone weiterhin aktiv nutzen will. Daher sollten sich Nutzer um die Aufladung ihrer Karte kümmern. Guthabenkarten etwa in Form von Codes auf dem Kassenbon gibt es in zahlreichen Geschäften, wie Supermärkten, Drogerien oder direkt im Mobilfunkshop. Auch an vielen Geldautomaten können Kunden ihr Guthaben aufladen. Des Weiteren bieten so gut wie alle Prepaid-Anbieter die Zahlungsvariante per Lastschrift oder sogar eine regelmäßige automatische Aufladung auf diesem Wege an, wenn zum Beispiel das Guthaben unter einen bestimmten Betrag gefallen ist.

Prepaid-Tarife haben keine Mindestvertragslaufzeit, wodurch sie jederzeit sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter gekündigt werden können. Nutzer haben somit keinen Anspruch auf Weiternutzung, auch wenn sie ihre Karte regelmäßig aufladen. Kuch merkt an: "Wird die Prepaid-Karte gekündigt, darf das vom Kunden aufgeladene Guthaben allerdings nicht verfallen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, es auszuzahlen." Aktions- oder Bonusguthaben sind davon jedoch nicht betroffen. Reisende mit Prepaid-Karte müssen im Ausland nicht auf ihr Smartphone verzichten und sind weiterhin mobil erreichbar. Allerdings bestehen trotz Roaming gegenüber Laufzeitverträgen einige Unterschiede, da bei Prepaid-Angeboten die Kostenberechnung bereits während der Nutzung erfolgt und nicht erst im Nachhinein.

Hier finden Sie alle Tipps rund um Prepaid-Karten: www.teltarif.de/mobilfunk/prepaid/tipps.html

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