Handy defekt: Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt
Berlin/Göttingen - Geht das eigene Gerät kaputt, ist das ärgerlich: Smartphone-Display mit Sprung oder ein Tablet, dessen Bildschirm schwarz bleibt. In solchen Fällen fragen sich viele: Habe ich noch Garantie? Aber was heißt das eigentlich und was hat es mit der Gewährleistung auf sich? Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de klärt auf: "Die Gewährleistung ist ein gesetzliches verbrieftes Recht, das Händler in Deutschland für mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum einräumen müssen. Die Garantie hingegen ist nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers oder Herstellers festgelegt."
Ist ein Geräte defekt, sollte es repariert oder umgetauscht werden. Es
empfiehlt sich, zu überprüfen, ob für das Produkt noch die
Gewährleistung oder Herstellergarantie greift. "Denn eine professionell
von einer frei gewählten Werkstatt vorgenommene und vom Verbraucher
bezahlte Reparatur kann die noch geltende Gewährleistung oder Garantie
gefährden", sagt Kuch. Die Gewärleistung gilt in der Regel für zwei
Jahre, wenn in den AGB keine Herabsetzung der Geltungszeit festgesetzt
wurde, wie beispielsweise bei Gebrauchtwaren. Die Gewährleistung
besagt, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt einwandfrei sein muss. Dabei
geht der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon aus, dass der
Defekt bereits vor dem Kauf bestand. Danach muss der Kunde beweisen,
dass dem so ist. Allerdings lässt sich nur schwer nachweisen, dass ein
Mangel von vornherein da war.
Die Garantie gilt als freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder
Verkäufers und wird auch als Zufriedenheits-, Reparatur- oder
Umtauschgarantie beziehungsweise Abhol- oder Vor-Ort-Service
bezeichnet. Die Bedingungen und die Gültigkeit werden vom jeweiligen
Händler oder Hersteller bestimmt. "Daher kann eine Garantie vom
Leistungsumfang her auch über oder unter der gesetzlichen Verpflichtung
der Gewährleistung liegen", erklärt Kuch. Zudem können bei der Garantie
vorab Zusatzleistungen vereinbart werden, wie etwa die kostenlose
Abholung eines defekten Gerätes und die Zustellung nach der Reparatur.
Im Online-Handel gibt es neben der Gewährleistung ein 14-tägiges
Rückgaberecht, da die Ware vorab nicht angefasst werden kann. Händler
sind dazu verpflichtet, Kunden auf dieses Widerrufsrecht hinzuweisen.
Entsteht innerhalb von zwei Jahren ein Schaden an einem Gerät, sollte der erste Ansprechpartner der Händler sein. Dieser ist dazu verpflichtet, sich um die kostenfreie Abwicklung des Gewährleistungsfalls zu kümmern, insofern der Verbraucher nicht für den Defekt verantwortlich ist. Innerhalb der Gewährleistung wird dem Kunden bei einem Produktmangel die kostenlose Beseitigung - Reparatur oder Austausch - des Fehlers garantiert (Nacherfüllung). Der Nutzer hat alternativ das Recht auf eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Allerdings entscheidet der Händler, was geschieht, nicht der Kunde. Kuch empfiehlt: "Grundsätzlich sollten vor der Abgabe von Geräten wie Smartphones oder Tablets alle persönlichen Daten gesichert und vom defekten Produkt gelöscht werden. So beugen Verbraucher dem möglichen Verlust ihrer Daten vor."
Weitere Tipps gibt es hier: www.teltarif.de/tipps-gewaehrleistung-garantie
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