Pressemitteilung 01.06.2021

So kommen Handy- und Internet-Nutzer zu ihrem Recht

Wer bei Handy und Internet unge­recht behan­delt wird, steht nicht im Regen. teltarif.de erläu­tert nicht nur, wie Verbrau­cher bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommen, sondern gibt auch Tipps zur Selbst­hilfe.

Deutsch­land gehört zwar zu den Ländern, in denen der Verbrau­cher­schutz recht gut aufge­stellt ist. "Recht haben und Recht bekommen sind aber leider immer noch zwei verschie­dene Dinge", kriti­siert Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de. "Noch immer gibt es bei Handy- und Internet-Verträgen falsche Rech­nungen, beispiels­weise mit unter­gescho­benen Abos oder anderen Rech­nungs­posten, die der Kunde gar nicht bestellt hat. Doch wehrlos ausge­lie­fert ist man dem als Kunde nicht."

In einem großen Ratgeber erläu­tert der Redak­teur von teltarif.de, dass es in den meisten Fällen nicht notwendig ist, bei einer falschen Rech­nung oder einer zu lang­samen Internet-Leitung direkt einen Anwalt einzu­schalten. Über die Bundes­netz­agentur oder die Verbrau­cher­zen­tralen beispiels­weise gibt es Möglich­keiten, außer­gericht­lich und vor allem deut­lich güns­tiger zu seinem Recht zu kommen.

Hilfe zur Selbst­hilfe

Bevor man jedoch Schritte gegen den Anbieter unter­nimmt, sollte zunächst geprüft werden, ob mögli­cher­weise beim Vertrags­abschluss ein Passus in der Preis­liste oder in den AGB des Vertrags über­sehen wurde. "Nach wie vor gibt es Internet- und Handy-Verträge, die nur im ersten Jahr durch einen Rabatt güns­tiger sind, im zweiten Jahr der meist zwei­jäh­rigen Lauf­zeit wird dann eine höhere Grund­gebühr berechnet", führt Alex­ander Kuch aus. "Ärger­lich ist es auch, wenn man über­sehen hat, dass eine Zusatz­option wie beispiels­weise ein Musik-Abo nur in den ersten Monaten des Vertrags kostenlos enthalten ist, die dann nach einigen Monaten plötz­lich Geld kostet." Hier sollte darauf geachtet werden, alle Zusatz­optionen recht­zeitig zu kündigen, die nicht kosten­pflichtig weiter­genutzt werden möchten.

Insbe­son­dere bei einer zu lang­samen Internet-Leitung oder regel­mäßigen Netz­aus­fällen gibt es von der Bundes­netz­agentur stan­dar­disierte Beschwer­dever­fahren. "Wer regel­mäßig nach den Vorgaben der Bundes­netz­agentur Speed-Messungen vorge­nommen hat und die gesam­melten Proto­kolle dazu an den Anbieter sendet, kann gege­benen­falls vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden", rät Alex­ander Kuch. "Auch bei Problemen nach einem Anschluss-Umzug, einem Wechsel des Internet-Anbie­ters oder einer Rufnum­mern-Portie­rung ist die Bundes­netz­agentur der erste Ansprech­partner".

Verbrau­cher­zen­tralen als Helfer in der Not

"Für zahl­reiche weitere Vorfälle sind die örtli­chen Verbrau­cher­zen­tralen der beste Ansprech­partner. Denn dort bekommt man juris­tische Bera­tung und gege­benen­falls sogar Vertre­tung, ohne dafür ein Vermögen ausgeben zu müssen", führt Kuch aus. Und wer eine Rechts­schutz­ver­siche­rung hat und letzt­end­lich doch einen Anwalt einschalten möchte, sollte zuvor mit der Rechts­schutz­ver­siche­rung abklären, ob diese die Kosten dafür über­nimmt, sonst muss der Verbrau­cher mögli­cher­weise die Anwalts- und Gerichts­kosten selbst bezahlen. "Die Rechts­schutz­ver­siche­rung gibt oft eine erste Einschät­zung dazu ab, ob ein Rechts­streit über­haupt Erfolgs­aus­sichten hat und kann gleich­zeitig auch meist einen kompe­tenten Anwalt empfehlen", so Alex­ander Kuch abschlie­ßend.

Den kompletten Ratgeber lesen Sie hier:

https://www.teltarif.de/verbrau­cher/recht/mein-recht-einfordern.html

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