Pressemitteilung 05.03.2021

Mangelnder Verbraucherschutz im geplanten Telekomunikationsgesetz

Gut gemeint, ist nicht gut gemacht. Diesen Satz kann man auf die geplanten Ände­rungen der Verbrau­cher­richt­linien im kommenden neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) anwenden. Darauf macht das Online-Portal teltarif.de aufmerksam.

Gut gemeint, ist nicht gut gemacht. Diesen Satz kann man auf die geplanten Ände­rungen der Verbrau­cher­richt­linien im kommenden neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) anwenden. Darauf macht das Online-Portal teltarif.de aufmerksam.

Eigent­lich sollten die Lauf­zeiten von Handy-Verträgen von maximal 2 Jahren auf ein Jahr gekürzt werden. Das hatten sich die Verbrau­cher­schützer aus gutem Grund schon lange gewünscht. Doch dann gab es Wider­stand aus der Branche und es folgte ein kompli­zierter Kompro­miss.

Ursprüng­lich wurden die längeren Vertrags­lauf­zeiten einge­führt, um den Kunden damit den preis­werten Einstieg in den Mobil­funk durch gleich­zeitig subven­tio­nierte Handys zu ermög­lichen. Henning Gajek, Redak­teur bei teltarif.de und im Mobil­funk­markt "von Anfang an dabei", erin­nert daran, dass es aber das "Handy für einen Euro" gar nicht gibt. Es wurde erfunden, um die realen Kauf­preise von etwa 200 bis 1500 Euro und mehr für den Kunden erträg­licher zu machen.

Wenn ein Kunde einen Vertrag über 2 Jahre Mindest­lauf­zeit unter­schreibt, bekommt er das Handy für zunächst einen Euro plus eine höhere monat­liche Grund­gebühr, quasi als Raten­zah­lung. Kunden, die das verstehen und bewusst unter­schreiben, können sparen. Aber nicht auf jeden Fall.

Heute ist der Mobil­funk­markt gesät­tigt, viele Kunden haben bereits mindes­tens ein Handy. Und die Anbieter subven­tio­nieren Handys nur noch selten, sondern bieten diese ledig­lich zu einem monat­lichen Aufpreis zum Handy­ver­trag an. Dennoch müssen sich Kunden weiterhin 2 Jahre an einen Handy­ver­trag binden.

Wer einen Vertrag unter­schrieben hat, kommt vorzeitig kaum aus diesen Vertrag heraus. Das wäre von der Kulanz des Anbie­ters abhängig und wird äußerst ungern gewährt. Die regu­läre Kündi­gungs­frist liegt aber spätes­tens 3 Monate vor Ende der 24 Monate Mindest­lauf­zeit (die Kündi­gung muss bis dahin beim Anbieter einge­gangen sein). Wer diesen Termin verpasst, hängt weitere 12 Monate fest.

Verbrau­cher­schützer wollen Ände­rung

Diese Praxis ist Verbrau­cher­schüt­zern schon lange ein Dorn im Auge. Verbrau­cher­minis­terin Lambrecht wollte die Verträge auf maximal 1 Jahr begrenzen, danach sollten sie mit einer Frist von 1 Monat kündbar sein.

Die Mobil­funk­branche fürchtet um ihr Geschäfts­modell: Wenn ein Händler oder Vermittler für einen Netz­betreiber einen "neuen" Kunden bringt, bekommt er dafür eine Provi­sion. Die kann dazu verwendet werden, das Handy zu "finan­zieren" oder die monat­lichen Gebühren für 2 Jahre zu senken.

Bei kürzeren Höchst­lauf­zeiten wäre das so nicht mehr möglich.

12 Monats-Vari­ante verpflich­tend?

Aufgrund der Bran­chen­kritik wurde ein Kompro­miss vorge­schlagen: 24 Monats­ver­träge sollen zulässig bleiben, wenn dem Kunden eine 12 Monats-Alter­native geboten wird, die nur unwe­sent­lich teurer sein soll. Doch das, so findet es Mobil­funk-Experte Gajek, würde die Lage nur verschlimm­bes­sern.

Gajek schlägt eine Lauf­zeit-Begren­zung auf maximal einen Monat vor. Wer ein Handy für einen Euro benö­tigt, könnte beim Händler einen Raten­kredit-Vertrag abschließen, der durchaus 2oder 3 Jahre laufen könnte, bis das Handy abbe­zahlt ist. Genau genommen funk­tio­niert das schon heute so, nur dass aktuell immer noch ein Handy­ver­trag zeit­gleich abge­schlossen werden muss.

Der Handel müsste auf ein Provi­sions­modell umge­stellt werden, indem Provi­sionen rück­wir­kend bezahlt werden, wenn ein Kunde mindes­tens 12 oder 24 Monate Kunde bleibt. Das wäre ein Anreiz für die Branche, mehr auf die Wünsche der Kunden einzu­gehen. Kompro­miss­formel: Notaus­stieg Da "ideale Lösungen" für eine Seite immer einen Haken haben können, schlägt Gajek einen sinn­vollen Kompro­miss vor: Wer einen länger laufenden Handy­ver­trag unter­schreibt, darf im ersten Monat ohne Angaben von Gründen sofort wieder aussteigen. Das könnte beispiels­weise bei einem Irrtum oder bei schlechter Netz­ver­sor­gung des Anbie­ters sinn­voll sein.

Die Sache ist die, so Gajek abschlie­ßend: Zufrie­dene Kunden kündigen nicht. Viele Neukunden sind gar keine Neukunden, sondern springen alle 2 Jahre von Angebot zu Angebot.

Der Link zum Artikel: https://www.teltarif.de/s/s83704.html

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teltarif.de Onlineverlag GmbH
Henning Gajek
Tel: +49 (0) 30 / 453081-423
Mobil: +49 (0) 170 / 5583724
E-Mail: presse@teltarif.de

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