Pressemitteilung 12.08.2022

DSL-Internet: Sonderkündigung auch bei Umzug in WG

Wer in ein Gebiet umzieht, wo der bishe­rige DSL-Internet-Anbieter keinen Anschluss liefern kann, darf kündigen. Aber wie ist das, wenn man in eine WG umzieht, wo es schon einen Anschluss gibt? teltarif.de gibt Rat.

Verträge sind einzu­halten - dieser Rechts­grund­satz ist aber ein Problem, wenn ein DSL-Internet-Kunde umzieht und die 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit des DSL-Vertrags noch nicht vorbei ist. "Früher kam es vor, dass Provider dann einfach dem Kunden trotzdem das Geld für die rest­liche Vertrags­lauf­zeit abge­knöpft haben, was sehr ärger­lich war", konsta­tiert Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de.

Glück­licher­weise hat der Gesetz­geber dem aber schon vor Jahren einen Riegel vorge­schoben und gesetz­lich fest­gelegt, dass dem Provider in diesem Fall nur noch drei Monats-Grund­gebühren zustehen, dann muss er den Kunden vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. "Und mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2021 wurde dieser Passus noch­mals verbes­sert: Seither muss der Kunde nämlich nur noch eine Monats-Grund­gebühr bezahlen und kommt dann ohne weitere Kosten aus dem laufenden Vertrag", erklärt Alex­ander Kuch.

Sonder­fall bei Umzug in eine WG

teltarif.de berichtet nun von einem Sonder­fall, bei dem der Provider sich zunächst weigerte, die Kundin aus dem Vertrag zu entlassen. Eine DSL-Kundin war 2020 von einer alleine bewohnten Wohnung zur Unter­miete in eine Wohnung gezogen, in der es bereits einen DSL-Anschluss von Voda­fone gab, den der Haupt­mieter dort nutzte. Der DSL-Anschluss war also belegt und die Kundin konnte ihren o2-DSL-Anschluss nicht in die neue Wohnung mitnehmen - obwohl sie das gerne gemacht hätte.

"Die Kundin war fest davon ausge­gangen, dass in diesem Fall auch auf sie die Rege­lung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes zutrifft und dass o2 sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muss", berichtet Alex­ander Kuch über den Fall. "Doch o2 weigerte sich und behaup­tete, rein theo­retisch würde o2 ja schließ­lich die Leis­tung am neuen Wohnort der Kundin anbieten. Die Kundin habe in diesem Fall kein Sonder­kün­digungs­recht. Daraufhin buchte o2 der Kundin für die rest­liche Vertrags­lauf­zeit einfach 300 Euro per SEPA-Last­schrift von ihrem Konto ab".

Bundes­netz­agentur erklärt die Rechts­lage

teltarif.de erkun­digte sich bei der Bundes­netz­agentur, wie hier das Tele­kom­muni­kati­ons­recht korrekt anzu­wenden wäre. Und die Bundes­netz­agentur stellte sich in der Sache ganz auf die Seite der Verbrau­cherin: "Aus Sicht der Bundes­netz­agentur kommt es bei der Verbrau­cher­schutz­rege­lung des Para­grafen 60 Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter 'rein theo­retisch' seine bishe­rige Leis­tung auch am neuen Wohn­sitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohn­sitz tatsäch­lich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann", schrieb die Bundes­netz­agentur an die teltarif.de-Redak­tion.

Könne der Anbieter dies nicht, weil er dafür den durch einen anderen Anbieter weiterhin belegten Anschluss benö­tigt, sei der Verbrau­cher berech­tigt, den Vertrag unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von einem Monat zu kündigen. Die Behörde wies aber noch­mals explizit darauf hin, dass der entspre­chende Para­graf im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz den Verbrau­chern eine Sonder­kün­digungs­mög­lich­keit ausschließ­lich für die Situa­tion verschafft, dass der Anbieter die vertrag­lich verein­barte Leis­tung am neuen Wohn­sitz nicht anbieten kann. Ansonsten gelte auch für Verbrau­cher der Grund­satz, "dass Verträge bis zum Vertrags­ende einzu­halten sind".

"Damit bekommen auch Verbrau­cher endlich Rechts­sicher­heit, die in eine WG oder in eine Wohnung zur Unter­miete einziehen und den bishe­rigen DSL-Anschluss nicht mitnehmen können, weil dort der Anschluss bereits belegt ist", fasst Alex­ander Kuch zusammen. "Betrof­fene sollten sich hier also nicht mit faden­schei­nigen Argu­menten abspeisen lassen, sondern auf ihr Recht pochen".

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/o2-dsl-sonder­kuen­digung-umzug-in-wg/news/89010.html

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