Pressemitteilung 28.06.2022

Internet ausgefallen: Nicht alle bekommen Geld

Fällt der Internet-Anschluss aus, erhalten Verbrau­cher eine gesetz­lich zuge­sicherte Entschä­digung. Doch die Bundes­netz­agentur nennt nun eine Ausnahme: In diesem Fall gibts kein Geld.

Lange hat der Kampf um mehr Verbrau­cher­rechte gedauert, seit Dezember 2021 ist es geltendes Recht: Fällt der Internet-Anschluss aus, erhalten Verbrau­cher ab dem dritten Ausfalltag eine gesetz­lich fest­gelegte Entschä­digung. Die Höhe der Entschä­digung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertrag­lich verein­barten monat­lichen Grund­gebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Doch nun hat das Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de einen ersten Fall aufge­deckt, bei dem der Provider einem Kunden keine Entschä­digung für den Ausfall zahlen muss. "Die Bundes­netz­agentur hat es offi­ziell bestä­tigt: In einem ganz bestimmten Fall muss der Provider keine Entschä­digung zahlen - der Internet-Kunde geht finan­ziell leer aus", konsta­tiert Alex­ander Kuch, Redak­teur bei teltarif.de.

Anbieter muss Störung schnellst­mög­lich beheben

Grund­sätz­lich bleibt es dabei: Der Provider muss die Störung oder den Ausfall schnellst­mög­lich beheben und seinen Kunden regel­mäßig über den Fort­schritt der Entstö­rung infor­mieren. Denn wenn die Störungs­behe­bung dauer­haft fehl­schlägt, hat der Kunde ein Recht auf außer­ordent­liche Kündi­gung des Vertrags.

"Die Rück­mel­dungen vieler Internet-Kunden zeigen: Viele Verbrau­cher wollen aber bei einem Internet-Ausfall gar nicht gleich dem bishe­rigen Provider den Lauf­pass geben und sich dann auch noch mit einem Anbie­ter­wechsel herum­ärgern", schil­dert Alex­ander Kuch. "Die von einem Ausfall betrof­fenen Kunden wollen schlicht und ergrei­fend, dass der Provider die Störung so schnell wie möglich behebt und alles wieder wie gewohnt funk­tio­niert."

Provider liefert LTE-Ersatz­tarif: Keine Entschä­digung

Manchmal dauert die Störungs­behe­bung aller­dings mehrere Tage oder gar Wochen. Das ist oft der Fall, wenn dem Internet-Provider das Netz nicht selbst gehört, sondern wenn er es (beispiels­weise als güns­tiger Provider) bei der Deut­schen Telekom ange­mietet hat. Dann muss der Provider even­tuell mit der Telekom einen Tech­niker­termin verein­baren - und das kann dauern.

"Immerhin sind viele Internet-Provider inzwi­schen so kulant, dass sie ihre Kunden nicht im Regen stehen lassen", lobt Alex­ander Kuch den Service einiger Provider. "Manche Provider liefern ihren Kunden bei einem Ausfall einen LTE-Router mit SIM-Karte und mobilem Daten­volumen, über das der Kunde dann funk­basiert surfen und vor allem auch im Home­office weiter arbeiten kann, bis die Internet-Leitung repa­riert ist".

Doch genau in diesem Fall entfällt auch die Entschä­digungs­zah­lung: "Stellt der Provider kostenlos einen Ersatz-Anschluss mit einem LTE- oder 5G-Router und einer SIM-Karte mit viel Daten­volumen bereit, ist das nicht mehr als 'Ausfall' zu bezeichnen - und dann gibts auch keine finan­zielle Entschä­digung", fasst Alex­ander Kuch die Erläu­terungen der Bundes­netz­agentur zusammen. "Opfer eines Ausfalls sollten aber stets darauf achten, dass eine gute mobile Funk­ver­sor­gung an ihrem Wohnort besteht und dass man vom Provider nicht mit einem lächer­lich nied­rigen Daten­paket abge­speist wird. Ideal ist eine unli­mitierte mobile Daten­flat für die Zeit des Ausfalls", rät Alex­ander Kuch.

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/bnetza-internet-ausfall-tkg-keine-ents­cha­edi­gung/news/88562.html

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