Pressemitteilung 17.08.2023

So klappt der DSL-Wechsel bei Umzug und Sonderkündigung

Ein Umzug steht an: Wie klappt es, dass der Internet-Anschluss samt bishe­riger Fest­netz-Nummer problemlos mitkommt? teltarif.de gibt Tipps - auch für einen Anbie­ter­wechsel nach einer Preis­erhö­hung.

Wer umzieht, freut sich bestimmt schon auf die neue Wohnung oder das neue Haus. Doch nicht nur die Möbel und alle anderen Besitz­tümer müssen in die neue Wohnung ziehen. Auch der Internet-Anschluss soll in der neuen Wohnung laufen. "Damit auch beim Umzug des Fest­netz- bzw. Internet-Anschlusses nichts schief­geht, sollten Internet-Kunden ein paar wich­tige Dinge beachten", erklärt Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de.

Wichtig zu beachten ist: "Wer umzieht, kann nicht einfach den bishe­rigen Vertrag während der Mindest­ver­trags­lauf­zeit kündigen. Gene­rell muss der Vertrag auch nach einem Umzug erfüllt werden. Eine Kündi­gung ist nur möglich, wenn der Kunde ins Ausland zieht oder an einen Ort in Deutsch­land, an dem der bishe­rige Provider seine Dienste nicht anbietet", erläu­tert Kuch.

Tipps zum reibungs­losen Internet-Umzug

Oft gibt es eine spezi­elle Hotline des eigenen Provi­ders, an die Kunden sich wenden und den Umzug melden können. Auch im Online-Kunden­center, im Laden­geschäft oder an der normalen Hotline können Verbrau­cher das Umzugs-Verfahren in Gang setzen. Für den Erfolg des Internet-Umzugs ist es wichtig, die rich­tigen Angaben in den entspre­chenden Formu­laren zu machen. Wichtig sind beispiels­weise die rich­tigen Angaben zur Adresse und Lage der Wohnung.

"Zur Schal­tung des Anschlusses benö­tigen die Anbieter die Etage der Wohnung und Angaben wie Vorder­haus/Hinter­haus und die posta­lische Lage. Gerade in großen Wohn­häu­sern kann es sich lohnen, diese Angaben aus dem Miet- oder Kauf­ver­trag zu entnehmen oder gar den Haus­ver­walter nach den Daten zu fragen", empfiehlt Alex­ander Kuch. "Man kann auch versu­chen, den Namen des vorhe­rigen Anschlus­sin­habers in der betref­fenden Wohnung in Erfah­rung zu bringen. Diese Daten helfen dabei, die rich­tigen Anschluss­stellen im Vertei­ler­kasten zu loka­lisieren und sind der beste Weg, für eine schnelle Schal­tung des Anschlusses zu sorgen."

Anbie­ter­wechsel nach einer außer­ordent­lichen Kündi­gung

In diesem Jahr haben sicher­lich bereits viele Fest­netz-Internet-Kunden ihren Anbieter gewech­selt. Der Grund dafür sind zahl­reiche Preis­erhö­hungen, die von den Provi­dern nicht nur Kunden über­mit­telt werden, deren 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit abge­laufen ist. "Manche Kunden haben die Mittei­lung erhalten, obwohl sie erst wenige Monate im Vertrag sind und eigent­lich mit einem stabilen Preis für zwei Jahre gerechnet hatten. Selbst­ver­ständ­lich müssen die Provider in dem Fall dem Kunden ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht einräumen", infor­miert Alex­ander Kuch.

Die Bundesnetz­agentur empfiehlt gene­rell seit Jahren, dass Kunden bei einem Anbie­ter­wechsel keines­falls selbst beim alten Anbieter kündigen, sondern die Kündi­gung beim Alt-Anbieter durch den neuen Provider durch­führen lassen sollten. Nur dann kann ein reibungs­loser Über­gang mit Portie­rung der Rufnummer gewähr­leistet werden.

"Kunden sollten in dem Fall dem neuen Anbieter die Tatsache mitteilen, dass Grund­lage ihrer Kündi­gungs­erklä­rung ein Sonder­kün­digungs­recht ist", zitiert Alex­ander Kuch eine bei der Bundesnetz­agentur ange­for­derte Stel­lung­nahme beim Sonder­fall einer außer­ordent­lichen Kündi­gung wegen einer Preis­erhö­hung. "Sofern Kunden sicher gehen wollen, dass ihre außer­ordent­liche Kündi­gung dem bishe­rigen Anbieter recht­zeitig zugeht, können Kunden ihre Kündi­gungs­erklä­rung auch selbst an den bishe­rigen Anbieter über­mit­teln. Im Anschluss sollten sich Kunden zügig einen neuen Anbieter suchen, um zu vermeiden, dass zum Vertrags­ende die Versor­gung länger als einen Tag unter­bro­chen ist."

Alle Infos zum Umzug eines Fest­netz-Internet-Anschlusses:

https://www.teltarif.de/umzug/

Die Stel­lung­nahme der Bundesnetz­agentur zum Anbie­ter­wechsel nach einer Sonder­kün­digung:

https://www.teltarif.de/s/s92671.html

Kontakt:

Rückfragen und Interviewwünsche richten Sie bitte an:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Henning Gajek
Tel: +49 (0) 30 / 453081-423
Mobil: +49 (0) 170 / 5583724
E-Mail: presse@teltarif.de

Diese Pressemitteilung als PDF-Dokument