Rechnung falsch: Lastschrift lieber nicht sofort zurückbuchen
Für Handy-, Festnetz- und Internet-Verträge werden monatlich Millionen von Rechnungen verschickt. Da kann es immer einmal vorkommen, dass eine Rechnung fehlerhaft ist. Möglicherweise stehen Beträge für Leistungen auf der Rechnung, die der Kunde nie bestellt hat.
"Wer jetzt denkt, dass er durch Zurückbuchen des falschen Betrags und Widerruf der SEPA-Lastschrift Druck machen kann, irrt sich gewaltig", erläutert Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal teltarif.de und fährt fort: "Die eigentlich gute Möglichkeit, eine Abbuchung bei der Hausbank zurückbuchen lassen zu können, sollte man lieber nicht dazu verwenden, dem eigenen Provider einmal zu zeigen, wo der Hammer hängt". Der teltarif.de-Redakteur erläutert stattdessen die richtige Vorgehensweise.
Automatische Eskalation im System
Ein sofortiges Zurückbuchen des Rechnungsbetrags ohne vorherige Rücksprache mit der Kundenbetreuung des Providers löst in dessen Abrechnungssystem möglicherweise eine Kette der Eskalation aus.
"Ganz besonders die billigen Tarife der Discounter beruhen explizit darauf, dass nur selten ein Mitarbeiter des Providers in den regulären Ablauf eingreifen muss. Der Kunde soll seinen Tarif und alle Optionen am besten selbst über das Online-Kundencenter oder die Smartphone-App administrieren - und der Rest soll am besten von alleine laufen", erläutert Alexander Kuch die Eigenheiten moderner Abrechnungssysteme.
"Dadurch, dass in den Systemen zunächst meist alles ohne Eingriff eines Menschen läuft, wird das Ausbleiben von Zahlungen oder ein negativer Saldo auf dem Kundenkonto aufgrund der Rückbuchung zunächst vielleicht keinem Menschen auffallen. Den Systemen fällt das aber sehr wohl auf, und dann werden ohne weiteres Zutun von Menschen eben auch die zuvor festgelegten Mechanismen aktiviert. Das heißt in der Regel: Zuerst Mahnung und dann Inkasso-Verfahren", warnt Kuch.
Lieber Kontakt mit der Kundenbetreuung aufnehmen
Laut der Einschätzung des Experten ist es besser, vor eigenmächtigen Schritten zunächst Kontakt mit der Kundenbetreuung aufzunehmen und die Sache zu klären. Denn ist der Fall erst einmal an ein externes Inkasso-Unternehmen ausgelagert, ist es meist schwieriger, diesen Prozess wieder zu stoppen. Außerdem drohen dann unnötige Zusatzgebühren. "In vielen Fällen ist es möglich, mit einem kompetenten Kundenberater das Problem unbürokratisch zu klären. Denn wenn ein Mensch auf das Kundenkonto schaut, ist es oft auf einem Blick klar, dass der Anbieter eine falsche Rechnung verschickt hat", erläutert Alexander Kuch.
Ist die Kommunikation mit dem Provider allerdings schwierig oder verweigert er eine Rückzahlung des strittigen Betrags, kann ein Widerruf der SEPA-Lastschrift durchaus ein probates Mittel sein, insbesondere wenn auf der Rechnung immer wiederkehrende Kosten für ein nie bestelltes Abo auftauchen. "In diesem Fall sollte man dann aber jeweils immer die unstrittigen Teile der Rechnung sofort per Überweisung begleichen", rät Alexander Kuch.
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