Pressemitteilung 04.04.2024

Rechnung falsch: Lastschrift lieber nicht sofort zurückbuchen

Wenn Verbrau­cher für Handy-Tarif, Internet-Vertrag oder Strea­ming-Abo eine falsche Rech­nung erhalten, buchen sie manchmal den Betrag sofort bei der Bank zurück und wider­rufen die SEPA-Last­schrift. Das kann nach hinten losgehen, warnt teltarif.de

Für Handy-, Fest­netz- und Internet-Verträge werden monat­lich Millionen von Rech­nungen verschickt. Da kann es immer einmal vorkommen, dass eine Rech­nung fehler­haft ist. Mögli­cher­weise stehen Beträge für Leis­tungen auf der Rech­nung, die der Kunde nie bestellt hat.

"Wer jetzt denkt, dass er durch Zurück­buchen des falschen Betrags und Widerruf der SEPA-Last­schrift Druck machen kann, irrt sich gewaltig", erläu­tert Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de und fährt fort: "Die eigent­lich gute Möglich­keit, eine Abbu­chung bei der Haus­bank zurück­buchen lassen zu können, sollte man lieber nicht dazu verwenden, dem eigenen Provider einmal zu zeigen, wo der Hammer hängt". Der teltarif.de-Redak­teur erläu­tert statt­dessen die rich­tige Vorge­hens­weise.

Auto­mati­sche Eska­lation im System

Ein sofor­tiges Zurück­buchen des Rech­nungs­betrags ohne vorhe­rige Rück­sprache mit der Kunden­betreuung des Provi­ders löst in dessen Abrech­nungs­system mögli­cher­weise eine Kette der Eska­lation aus.

"Ganz beson­ders die billigen Tarife der Discounter beruhen explizit darauf, dass nur selten ein Mitar­beiter des Provi­ders in den regu­lären Ablauf eingreifen muss. Der Kunde soll seinen Tarif und alle Optionen am besten selbst über das Online-Kunden­center oder die Smart­phone-App admi­nis­trieren - und der Rest soll am besten von alleine laufen", erläu­tert Alex­ander Kuch die Eigen­heiten moderner Abrech­nungs­sys­teme.

"Dadurch, dass in den Systemen zunächst meist alles ohne Eingriff eines Menschen läuft, wird das Ausbleiben von Zahlungen oder ein nega­tiver Saldo auf dem Kunden­konto aufgrund der Rück­buchung zunächst viel­leicht keinem Menschen auffallen. Den Systemen fällt das aber sehr wohl auf, und dann werden ohne weiteres Zutun von Menschen eben auch die zuvor fest­gelegten Mecha­nismen akti­viert. Das heißt in der Regel: Zuerst Mahnung und dann Inkasso-Verfahren", warnt Kuch.

Lieber Kontakt mit der Kunden­betreuung aufnehmen

Laut der Einschät­zung des Experten ist es besser, vor eigen­mäch­tigen Schritten zunächst Kontakt mit der Kunden­betreuung aufzu­nehmen und die Sache zu klären. Denn ist der Fall erst einmal an ein externes Inkasso-Unter­nehmen ausge­lagert, ist es meist schwie­riger, diesen Prozess wieder zu stoppen. Außerdem drohen dann unnö­tige Zusatz­gebühren. "In vielen Fällen ist es möglich, mit einem kompe­tenten Kunden­berater das Problem unbü­rokra­tisch zu klären. Denn wenn ein Mensch auf das Kunden­konto schaut, ist es oft auf einem Blick klar, dass der Anbieter eine falsche Rech­nung verschickt hat", erläu­tert Alex­ander Kuch.

Ist die Kommu­nika­tion mit dem Provider aller­dings schwierig oder verwei­gert er eine Rück­zah­lung des strit­tigen Betrags, kann ein Widerruf der SEPA-Last­schrift durchaus ein probates Mittel sein, insbe­son­dere wenn auf der Rech­nung immer wieder­keh­rende Kosten für ein nie bestelltes Abo auftau­chen. "In diesem Fall sollte man dann aber jeweils immer die unstrit­tigen Teile der Rech­nung sofort per Über­wei­sung beglei­chen", rät Alex­ander Kuch.

Der komplette Artikel:

https://www.teltarif.de/verbrau­cher/falsche-rech­nung/sepa-widerruf.html

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