Identität gekapert

Identitätsdiebstahl: So verhalten Sie sich richtig

Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern, wie man sich richtig verhält.
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Anzeige bei der Polizei: Wer plötz­lich nicht mehr in seine Accounts kommt, von den Diens­tean­bie­tern merk­wür­dige Fragen gestellt bekommt und bei wem plötz­lich Mahnungen und Inkas­soschreiben für niemals bestellte Waren oder Dienst­leis­tungen ins Haus flat­tern, sollte sofort Anzeige bei der örtli­chen Polizei stellen und darauf hinweisen, dass ein Verdacht auf Iden­titäts­dieb­stahl besteht. Dabei hilft es nichts, das eigene Fehl­ver­halten wie schlecht gewählte Pass­wörter zu beschö­nigen. Besser ist es, gegen­über den Ermitt­lungs­behörden stets mit offenen Karten zu spielen und alle gefor­derten Details zu liefern.

Proto­kol­lie­rung aller Vorkomm­nisse, Anwalt infor­mieren: Sicher­heits­halber sollte man alle erfor­der­lichen Daten nicht nur an die Polizei über­geben, sondern auch selbst akri­bisch sammeln. Wer eine Recht­schutz­ver­siche­rung hat, sollte diese infor­mieren und sich nach dem weiteren Vorgehen erkun­digen. Ein Anwalt darf nur mit Zustim­mung der Versi­che­rungs­gesell­schaft einge­schaltet werden, sonst lehnt diese viel­leicht die Kosten­über­nahme ab. In der Regel helfen die Versi­cherer bei der Suche nach einem kompe­tenten Anwalt. Eine Rechts­bera­tung bieten auch die örtli­chen Verbrau­cher­zen­tralen an, die man einschalten kann.

Infor­mation an alle Betei­ligten: Stimmen Polizei, Staats­anwalt­schaft und Recht­schutz­ver­siche­rung zu, sollte man alle Betei­ligten (Online-Shops, Banken, Zahlungs­dienst­leister, soziale Netz­werke...) über den Vorfall infor­mieren und mitteilen, dass ein Verdacht auf Iden­titäts­dieb­stahl besteht (Muster­brief der Verbrau­cher­zen­tralen). Legt man dabei eine Kopie der Anzeige bei der Polizei vor, werden Mahn- und Inkas­sover­fahren in der Regel erst einmal gestoppt. Arbeitet man bereits mit einem Anwalt zusammen, sollte dieser die betref­fenden Schreiben verfassen.

Pass­wort-Daten­banken prüfen: Die Pass­wort-Daten­banken, die die Hacker unter­ein­ander tauschen und verkaufen, gelangen in der Regel auch in die Hände von seriösen Sicher­heits­experten. Diese haben damit Abfra­gemög­lich­keiten geschaffen, über die man heraus­finden kann, ob die eigene E-Mail oder das verwen­dete Pass­wort schon einmal in der Hacker-Szene aufge­taucht sind. Diverse Portale geben darüber Auskunft, ob Ihre Daten viel­leicht schon mal irgendwo geklaut, ver­öffentlicht und miss­braucht wurden - in einem sepa­raten Ratgeber verraten wir, wo und wie Sie das heraus­finden.

Pass­wörter überall ändern: Sofort nach einem Hack alle Pass­wörter der gehackten Accounts zu ändern, ist nicht immer der rich­tige Weg. Dies sollte mit den Ermitt­lungs­behörden abge­spro­chen werden. Mögli­cher­weise kann der Account noch dazu dienen, die Verbre­cher ding­fest zu machen. Sollten die Ermitt­lungs­behörden vorerst keine Pass­wort-Ände­rung empfehlen, sollte man im Gegenzug die Haftung für alle weiteren Schäden ablehnen. Bei nicht gehackten Benut­zer­konten, die mögli­cher­weise dieselbe Kombi­nation aus Pass­wort und Benut­zer­name/E-Mail haben wie die gehackten Accounts, sollte man aber sofort die Pass­wörter ändern.

Selbst­aus­kunft bei der Schufa einholen: Wer den Verdacht hat, dass seine Kredit­wür­dig­keit sich durch einen Iden­titäts­dieb­stahl verschlech­tert hat, sollte bei der Schufa eine Selbst­aus­kunft einholen. Sind die Daten dort fehler­haft oder unvoll­ständig, sollte man die Schufa schrift­lich zur Korrektur auffor­dern. Sichere Passwörter im Internet sind unerlässlich Sichere Passwörter im Internet sind unerlässlich
Bild: teltarif.de

Fazit: Eigene Repu­tation wieder­her­stellen

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen: Wer seine Daten im Internet und auch außer­halb nur sparsam heraus­gibt, wer im Internet aufmerksam unter­wegs ist und nicht alles anklickt, wer nicht auf vermeint­liche Schnäpp­chen in Fake-Shops herein­fällt und seine Geräte mit Soft­ware-Updates stets aktuell hält, hat schon sehr viel getan, um einem Iden­titäts­dieb­stahl vorzu­beugen. Eine hundert­pro­zen­tige Sicher­heit gibt es aller­dings nicht.

Ist man Opfer eines Iden­titäts­dieb­stahls geworden, ist es wichtig, sich nicht verschämt zurück­zuziehen und die Sache auszu­sitzen, sondern entschlossen dagegen vorzu­gehen. Zunächst sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, in der der betref­fende Tatbe­stand klar genannt wird (Betrug, Unter­schla­gung, Verleum­dung, üble Nach­rede...). Liefert man den Ermitt­lungs­behörden möglichst viele Daten, besteht die Chance, dass das Verfahren nicht vorschnell einge­stellt wird und dass man - selbst wenn die Betrüger nicht gefunden werden - nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Hierzu ist auch eine offene und klare Kommu­nika­tion mit den Gläu­bigern und Auskunf­teien wie der Schufa erfor­der­lich.

Die Wieder­her­stel­lung der eigenen Repu­tation mag zwar eine Menge Arbeit sein, in finan­zieller und gesell­schaft­licher Hinsicht (Nach­bar­schaft, Familie...) ist sie aber uner­läss­lich.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

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