Fortsetzung

Telekom vs. Tele2: Ringen um Einstweilige Verfügung

Mündliche Verhandlung findet Ende Juni statt
Von Thorsten Neuhetzki

Nach Angaben der Deutsche Telekom hat das Landgericht Bonn die Vollstreckung einer von Tele2 erwirkten Einstweiligen Verfügung ausgesetzt. Tele2 hatte diese Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom aufgrund eines Schreibens des Ex-Monopolisten erwirkt, dass dieser an seine Kunden verschickte. Hier ging es um die Kündigung von alten ISDN-Komfort-Anschlüssen. In den Schreiben wurde den Kunden sinngemäß mitgeteilt, dass sie sich für einen anderen Tarif entscheiden müssten, anderenfalls würde ihr Anschluss abgeschaltet. Stein des Anstoßes war allerdings, dass die Telekom die Kunden fast ausschließlich auf ihre Bündel-Anschlüsse mit DSL- und Festnetz-Doppelflatrate und zwei Jahren Laufzeit hinwies.

Tele2 sah sich mit mehreren Problemen konfrontiert: So benötigten die Kunden des Anbieters ihre Pre-Selection-Flatrate nicht mehr bzw. hätten sie bis zum Ende der Laufzeit doppelt zahlen müssten. Zudem kam es aufgrund der Telekom-DSL-Bündel-Angebite auch zu Problemen mit den DSL-Resale-Anschlüsse von Tele2. Diese wären unter Umständen von der Telekom deaktiviert werden worden.

Tele2-Rechtsanwalt Ralf Thoenes betonte gegenüber teltarif.de, dass die Einstweilige Verfügung nicht aufgehoben wurde. Lediglich die Vollstreckung wurde ausgesetzt. Das bedeutet nach seinen Angaben, dass Tele2 nun keine Ordnungsmittel gegen die Telekom erwirken könne, würde diese die umstrittenen Briefe weiterhin verschicken. Zu den Gründen der Aussetzung konnte Thoenes keine Angaben machen, da ihm die entsprechenden Informationen vom betreffenden Landgericht Münster noch nicht vorliegen. "Mit der Aussetzung hat die Einstweilige Verfügung ihre bindende Wirkung bis zur Verhandlung über den Widerspruch verloren", erklärte ein Sprecher der Telekom.

Telekom hat Schreiben angepasst

Am 30. Juni wird vor dem LG Münster eine mündliche Verhandlung in der Sache stattfinden. Nach eigenen Angaben wird die Deutsche Telekom die Aussetzung nicht dazu nutzen, die ursprünglichen Briefe wieder zu verschicken. Vielmehr habe man die Schreiben inzwischen angepasst und informiert die Kunden mittlerweile auch über den eigentlich nicht mehr vermarkteten Anschluss mit dem Tarif CallPlus. Dieser hat de facto keine Mindestlaufzeit und eignet sich als Basis-Anschluss für jede Pre-Selection und jeden DSL-Resale-Anschluss.

An der Einstellung der betroffenen Telekom-Tarife wird sich indes nichts ändern. Die Tarifschienen ISDN-Komfort, Altbestände des ISDN-Standard-Anschlusses sowie Kunden mit einem T-Net-100-Anschluss müssen in einen anderen Tarif wechseln. Der Hintergrund ist - flapsig ausgedrückt - eine Aufräumaktion im Tarifsystem der Deutschen Telekom.