Urteil

Verwaltungsgerichtshof verbietet Internet-Sportwetten von bwin

Bayerische Internet-Nutzer sollen Seite zudem nicht mehr aufrufen können
Von dpa / Marc Kessler

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem sächsischen Unternehmen bwin [Link entfernt] verboten, Sportwetten im Internet anzubieten. Dies teilt die Regierung von Mittelfranken mit.

Mit seinem Beschluss folgt das Gericht einer Entscheidung der Bezirksregierung, die für die bayernweite Internet- Glücksspielaufsicht zuständig ist. Außerdem werde bwin jegliche Internetwerbung untersagt, soweit diese für bayerische Internet-Nutzer sichtbar sei, hieß es in einer Mitteilung (Az.: 10 CS 09.1184/1185).

Bayern sollen Seite nicht mehr aufrufen können

Hintergrund des Urteils sind zwei Untersagungsbescheide, die im März von der Regierung von Mittelfranken gegen die Firma mit Sitz im sächsischen Neugersdorf erlassen wurden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte allerdings Ende April das angedrohte Zwangsgeld außer Kraft gesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte hingegen in seinem Beschluss vom 22. Juli, dass die Bescheide nicht als rechtswidrig anzusehen seien. Es sei technisch möglich, den auf bayerische Internetnutzer beschränkten Bescheiden nachzukommen.

Ein bwin-Sprecher sagte auf Anfrage: "Wir werden prüfen, wie wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes regional für Bayern umsetzen können." Konkret gehe es darum, dass bayerischen Internetnutzern der Zugriff auf eine bestimmte Internetseite nicht mehr ermöglicht werden dürfe. Das Unternehmen werde zudem prüfen, inwieweit es einen aus der Entscheidung resultierenden möglichen Schaden gegen die Regierung von Mittelfranken geltend machen könne, sagte der Sprecher.