Dienstvergehen

Vollzugsbeamter entlassen: Häftling mit Prepaid-Karten versorgt

Insgesamt zehn Gefangene telefonierten mit den Prepaid-Karten
Von dpa / Ralf Trautmann

Weil er einen Häftling mit Handy-Prepaid-Karten versorgt hat, ist ein Vollzugsbeamter in Rheinland-Pfalz entlassen worden. Der 40-Jährige habe sich eines schwerwiegenden Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier heute mit (Az.: 3 K 387/09.TR). Strafgefangenen sei aus Sicherheitsgründen der Besitz von Handys ausdrücklich verboten, mancherorts sollen Störsender Telefonate verhindern.

Die Anstaltsleitung müsse Telefonate überwachen können, um Ausbruchs-Vorbereitungen oder andere kriminelle Aktivitäten vermeiden zu können. Mit der Überlassung der Prepaid-Karten habe der Beamte gegen seine Kernpflicht verstoßen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, hieß es.

Der Mann hatte dem Häftling die Karten "aus Mitleid und falsch verstandenem Verantwortungsgefühl" zugesteckt, weil dieser unter familiären Problemen gelitten habe. Seine Frau habe sich von ihm trennen wollen und die vier Kinder hätten den Vater vermisst. Der Beamte ließ sich überreden, dem Gefangenen die Karten zum regelmäßigen Kontakt mit der Familie zu geben. Später stellte sich aber heraus, dass insgesamt zehn Gefangene mit den Prepaid-Karten telefoniert hatten. Das Verwaltungsgericht Trier ist landesweit für Disziplinarsachen zuständig. Um welche Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz es sich handelte, wollte das Gericht nicht sagen.