Themenspezial: Verbraucher & Service Verwechslungsgefahr

1N Telecom zieht ahnungslose Kunden von der Telekom ab

Wenn Sie einen Brief von der 1N Telecom erhalten, in dem Ihnen kosten­lose Anrufe in die Mobil­funk­netze verspro­chen werden, sollten bei Ihnen alle Alarm­glo­cken schrillen. Eine Verbrau­cher­zen­trale warnt.
Von

Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom
picture alliance/dpa
Unter­gescho­bene Verträge gibt es nicht nur im Mobil­funk-Bereich: Aktuell warnt die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz vor einer Masche, von der über­wie­gend Kunden der Deut­schen Telekom im Fest­netz betroffen sind.

Denn wer hier leicht­gläubig auf die Briefe herein­fällt und einen Vertrag unter­schreibt, wech­selt mögli­cher­weise unbe­wusst und unge­wollt seinen Fest­netz-Internet-Anbieter.

So funk­tio­niert die Masche

Zahl­reiche Bürger würden aktuell Werbung der Firma 1N Telecom GmbH aus Düssel­dorf für kosten­lose Anrufe in die Mobil­funk­netze in ihrem Brief­kasten finden. Die Briefe seien persön­lich adres­siert und die Nummer des aktu­ellen Fest­netz­anschlusses bei der Deut­schen Telekom sei im Betreff zu finden.

Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom Vorsicht bei Briefen zur Anschluss-Umstellung von 1N Telecom
picture alliance/dpa
Zudem würden die Schreiben eine voll­ständig ausge­füllte Vertrags­zusam­men­fas­sung, eine Wider­rufs­beleh­rung sowie einen Verweis auf die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen enthalten. Aufgrund der Namens­ähn­lich­keit von 1N Telecom und Deut­sche Telekom im Schreiben haben Betrof­fene laut den Verbrau­cher­schüt­zern wohl ange­nommen, es handele sich ledig­lich um eine Ände­rung ihres laufenden Telekom-Vertrags - die Empfänger haben daraufhin das Doku­ment unter­schrieben.

Die Verschleie­rungs­taktik funk­tio­niere folgen­der­maßen: Der Satz "Ferner kündige ich hiermit meinen bishe­rigen Vertrag bei der Telekom und beauf­trage die Mitnahme (Portie­rung) meiner Rufnummer" steht nicht im Anschreiben, sondern erst im Auftrags­for­mular.

"Bei der Verbrau­cher­zen­trale melden sich aktuell etliche Betrof­fene, die ihren Irrtum erst nach Auftrags­ver­gabe bemerkten und den Vertrag wider­rufen wollen und bitten in den Bera­tungs­stellen oder tele­fonisch um Unter­stüt­zung", sagte Andrea Stein­bach, Tele­kom­muni­kati­ons­expertin der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz.

Bereits rein­gefallen: So gehen Sie vor

Am besten fällt man also auf die Masche gar nicht erst herein. Die Verbrau­cher­zen­trale gibt aber auch Tipps, wie man sich verhalten sollte, wenn man den Wechsel-Vertrag unter­schrieben und abge­schickt hat.

Unge­wollte Verträge können inner­halb von 14 Tagen nach Annahme des Ange­bots wider­rufen werden. Hierfür kann das dem Werbe­schreiben beigelegte Wider­rufs­for­mular verwendet werden. Aus Beweis­gründen empfiehlt es sich laut den Verbrau­cher­schüt­zern, den Widerruf mittels Einschreiben und Rück­schein zu senden. Der Widerruf mache aller­dings den Portie­rungs­auf­trag zur Rufnum­mern­mit­nahme nicht rück­gängig.

Die Verbrau­cher­zen­trale rät: Der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte beim alten Anbieter erst dann rück­gängig gemacht werden, wenn der Vertrag bei 1N Telecom wirksam wider­rufen wurde. Ansonsten könne es zu einer Scha­dens­ersatz­for­derung kommen. Wer sich unsi­cher sei oder nicht weiter­komme, solle sich bei seiner örtli­chen Verbrau­cher­zen­trale melden und das Problem dort schil­dern.

1N Telecom schrieb über eine Million Briefe an ahnungs­lose Telekom-Kunden, warb mit einem "Tarif­wechsel", führte dann aber einen Anbie­ter­wechsel durch und schi­kanierte die Kunden beim Widerruf. Ein Gericht hat nun all das unter­sagt.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

Mehr zum Thema Vollanschluss