Netzbetreiber müssen über MVNO-Zugang verhandeln
Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel
Bild: Transatel
Um den Wettbewerb bei Handy-Tarifen zu fördern, hat die Bundesnetzagentur schon seit über 15 Jahren die Möglichkeit eröffnet, dass virtuelle Mobilfunk-Netzbetreiber die Netzinfrastruktur der Netzbetreiber mitbenutzen (MVNO oder MVNE). Nicht alle dieser Geschäftsmodelle waren von Erfolg gekrönt: Sowohl Telogic (ehem. vistream) als auch GTCom gibt es nicht mehr. Erfolgreicher im Markt durchgesetzt haben sich stattdessen echte Mobilfunk-Discounter, die teils sogar von den Netzbetreibern selbst kreiert wurden.
Dabei stellt sich allerdings die Frage: Müssen die Netzbetreiber überhaupt mit Firmen verhandeln, die als virtueller Mobilfunkanbieter auftreten wollen? Offenbar ist es für die Netzbetreiber nicht so einfach, das rundheraus abzulehnen, wie die Bundesnetzagentur nun entschieden hat.
BNetzA: Es muss Verhandlungen geben
Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel
Bild: Transatel
Das französische Mobilfunkunternehmen Transatel, das zur japanischen NTT Group gehört, hatte die Bundesnetzagentur angerufen. Laut einer Mitteilung beabsichtigt Transatel, in Deutschland Dienste mit "Transatel-SIM-Karten" anzubieten. Damit sind vermutlich auch esIM-Tarife gemeint, denn das ist aktuell ein wichtiger Arbeitszweig von Transatel: Reise- und Roaming-Tarife, die per eSIM auf kompatible Smartphones geladen werden und dann kalkulierbare Preise auch fürs Surfen außerhalb der EU bieten.
Dass die Netzbetreiber von einem derartigen Geschäftsmodell eines Konkurrenten nicht gerade begeistert sind, kann man sich denken. Die Bundesnetzagentur hat nun im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens entschieden, dass sich mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen können. Das heißt konkret: Die Netzbetreiber sind verpflichtet, über den MVNO-Zugang zu verhandeln.
Konkrete Preisvorgaben für den Wiederverkauf von Leistungen und den Netzzugang hat die Bundesnetzagentur aber nicht gemacht. Das formuliert die Behörde ganz vorsichtig so: "Den Verhandlungspartnern wird ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben." Die BNetzA bekräftigt aber ihr ursprüngliches Ziel, dass "das Angebot innovativer Dienste gefördert" wird. Schon 2018 musste die BNetzA Telefónica Deutschland auf Antrag von Transatel dazu zwingen, Großkunden-Roaming anzubieten.
Transatel will wohl ins o2-Netz
Transatel betreibt in verschiedenen EU-Staaten, darunter Frankreich, ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an. Auch das ist also ein Geschäftsfeld, bei dem die "Gefahr" besteht, dass Transatel die Preise der deutschen Netzbetreiber möglicherweise unterbieten kann.
Aus den Details des Streitbeilegungsverfahrens wird offensichtlich, dass Transatel sich erneut über Telefónica Deutschland beschwert hatte. In technischer Hinsicht hat Transatel zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: Die Realisierung des MVNO-Zugangs auf Basis einer Roaming-Architektur oder auf dem Weg einer direkten Netz-Zusammenschaltung. Bei der Variante Roaming-Architektur hätte Telefónica aus Sicht von Transatel keinen besonderen technischen oder personellen Aufwand. Sollte Telefónica sich weiterhin weigern, diesbezüglich mit Transatel Verhandlungen aufzunehmen, droht ein Zwangsgeld.
In anderen Ländern hatte es Transatel offenbar einfacher: In 178 Ländern und Destinationen konnte Transatel bereits Abkommen über einen lokalen Zugang zu LTE-Netzen schließen.
Das hat es schon eine Weile nicht mehr gegeben: Mit der frisch geöffneten Vorwahl 015888 geht ein neuer Anbieter "TelcoVillage" an den Start. SMS sind teilweise schon möglich, Portierungen auch.