Gewährleistung

Längere Gewährleistung für Handy, Auto & Co. gefordert

Smart­phones, Autos, Wasch­maschinen - gefühlt gehen solche Produkte immer schneller kaputt. Die Verbrau­cher­schutz­minis­terin möchte einschreiten - scheint in der Koali­tion jedoch zunächst auf taube Ohren zu stoßen.
Von dpa /

Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Die Wasch­maschine geht kaputt - und der Blick in die Quit­tung zeigt: Gewähr­leis­tung gerade abge­laufen. Solche ärger­lichen Situa­tionen sollen Verbrau­cher künftig seltener erleben. Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht setzt sich für längere Gewähr­leis­tungs­fristen ein.

"Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher dürfen bei hoch­wer­tigen Produkten zu recht erwarten, dass diese lang­fristig nutzbar sind", sagte die SPD-Poli­tikerin der Deut­schen Presse-Agentur. Mit ihren Forde­rungen geht Lambrecht deut­lich über das hinaus, was bisher in der schwarz-roten Bundes­regie­rung vorge­sehen ist.

Frist solle sich nach der erwar­teten Lebens­dauer richten

Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Derzeit gilt in Deutsch­land eine einheit­liche Gewähr­leis­tungs­frist von zwei Jahren - wenn das gekaufte Produkt inner­halb der ersten sechs Monate kaputt geht, geht man auto­matisch davon aus, dass es schon beim Kauf mangel­haft war, später muss der Käufer dies nach­weisen. Das Justiz­minis­terium hat einen Gesetz­ent­wurf vorge­legt, nach dem dieser Zeit­raum auf ein Jahr verlän­gert werden soll.

Verbrau­cher­schüt­zern und auch Lambrecht ist das aber nicht genug. Zwei Jahre Gewähr­leis­tung seien etwa bei Autos oder hoch­prei­sigen Elek­tro­geräten nicht sach­gerecht, sagte die Minis­terin. Statt­dessen solle sich die Frist nach der zu erwar­tenden Lebens­dauer der Produkte richten.

Eine längere Gewähr­leis­tung könnte den Herstel­lern einen wirt­schaft­lichen Anreiz geben, beson­ders lang­lebige und gut repa­rier­bare Produkte zu entwi­ckeln, erwartet Lambrecht. "Damit würden wir einer Wegwerf-Menta­lität entge­gen­treten und eine moderne, nach­hal­tige Kreis­lauf­wirt­schaft stärken."

Verbrau­cher­schützer sehen das ähnlich

"Längere Gewähr­leis­tungs­fristen erhöhen natür­lich den Druck auf die Wirt­schaft, wirk­lich Qualität zu produ­zieren", sagte der Chef des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv), Klaus Müller, der dpa. Es gebe in der Gesell­schaft den breiten Wunsch, mit dem Konsum zur Nach­hal­tig­keit beitragen.

"Erstens, weil wir sehen, welches Müll­auf­kommen wir produ­zieren. Zwei­tens, weil es schlicht eine Kosten­belas­tung ist, wenn Dinge, die ich gekauft habe, zu schnell kaputt gehen." Auch wer seine Elek­tro­geräte gebraucht kaufe, wisse dann: "Das Ding ist nicht nach andert­halb, zwei Jahren defekt". Zumin­dest Wasch­maschinen hätten nach seinem Eindruck früher deut­lich länger gehalten, sagte Müller.

Einer Studie des Öko-Insti­tuts für den vzbv zufolge könnte man 3,7 Milli­arden Euro pro Jahr sparen, wenn allein Wasch­maschinen, Fern­seher, Note­books und Smart­phones länger genutzt würden. Hierbei wird etwa für Wasch­maschinen eine Lebens­dauer von 17 Jahren (statt durch­schnitt­lich 12 Jahren) oder für Note­books von 10 Jahren (statt von 5 Jahren) unter­stellt. "Das wäre ein Wahn­sinns-Konjunk­tur­pro­gramm und man würde gleich­zeitig vier Millionen Tonnen klima­schäd­licher Treib­haus­gase einsparen", betonte der Verbrau­cher­schützer.

Gegen­argu­ment: Produkte müssten teurer verkauft werden

Das Gegen­argu­ment, Produkte mit längerer Gewähr­leis­tung müssten teurer verkauft werden, lässt Müller nicht gelten. Ein Gutachten zeige, dass Elek­tro­geräte in EU-Ländern mit längeren Gewähr­leis­tungs­fristen nicht teurer seien als in Deutsch­land. Zu einer längeren Gewähr­leis­tungs­frist gehöre auch das auf EU-Ebene bereits beschlos­sene Recht auf Repa­ratur.

Lambrecht plant zudem eine Update-Pflicht für Verkäufer digi­taler Produkte. Smart­phones oder Tablets müssten auch lange nach dem Kauf noch problemlos und sicher nutzbar sein. Gesetz­lich gere­gelte Zeit­spannen sieht sie zunächst aber nicht vor. Müller schlug vor, auch die Update­pflicht an der Lebens­dauer der Produkte zu orien­tieren.

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