300 000 Euro Bußgeld bei unerlaubter Telefonwerbung
Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro
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Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig für die Anrufer noch teurer werden als bislang schon.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind ab morgen Bußgelder von bis zu 300 000 Euro möglich.
Außerdem können künftig auch Werbeanrufe von Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Möglich macht das
eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die am 9. Oktober in Kraft tritt.
"Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bisher von der Bundesnetzagentur festgestellte Verstöße waren meist auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden. Die betroffenen Unternehmen kauften solche Einwilligungen häufig zusammen mit den für die Anrufe verwendeten Adressdaten bei Datenhändlern.
Bundesnetzagentur ruft Verbraucher zur Meldung von Werbeanrufen auf
Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro
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Die Bundesnetzagentur ist in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich gegen derartige Anrufe
vorgegangen, indem sie die Abschaltung von hierfür genutzten Rufnummern
angeordnet und Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen hat. Diese
verwaltungsrechtlichen Maßnahmen haben zu einem deutlichen Rückgang der
Beschwerdezahlen geführt. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen,
erweitert die bisherigen Befugnisse.
Allerdings braucht die Bundesnetzagentur für die Ahndung der Vorfälle die Mithilfe der betroffenen Verbraucher. Sie sollen aus ihrer Sicht unerlaubte Werbeanrufe melden. Dabei sind verschiedene Daten notwendig. So benötigt der Regulierer das Datum des Anrufs, die auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung sowie den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist. Die Daten können über die Webseite der Bundesnetzagentur über ein Online-Formular [Link entfernt] oder ein PDF eingereicht werden.