010040: Rechtsanwalt droht Nutzern nach BNetzA-Beschwerde
Der Anbieter 010040 wehrt sich gegen aus seiner Sicht unberechtigte Beschwerden bei der BNetzA
Bild: jashe---Fotolia.com / 010040; Montage: teltarif.de
Der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH hat - wie
berichtet - für Unmut bei zahlreichen Verbrauchern gesorgt, nachdem er seine Preise am
2. Juli ohne Ankündigung von knapp 2 Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht hatte.
Nachdem viele Verbraucher daraufhin überhöhte Rechnungen erhalten hatten, gingen bei den
Verbraucherzentralen sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA)
zahlreiche Beschwerden über den Anbieter ein.
Kunden werden zur Rücknahme ihrer Beschwerde bei der BNetzA aufgefordert
Der Anbieter 010040 wehrt sich gegen aus seiner Sicht unberechtigte Beschwerden bei der BNetzA
Bild: jashe---Fotolia.com / 010040; Montage: teltarif.de
Doch der gescholtene Anbieter wehrt sich nun, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet. Demnach erhalten einige
Nutzer, die ihre Telefonrechnung beanstandet und die Bundesnetzagentur hierüber informiert
haben, derzeit per E-Mail ein Schreiben des Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Darin,
schreiben die Verbraucherschützer, würden die Verbraucher dazu aufgefordert, ihre Beschwerde
bei der BNetzA über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen.
Als Druckmittel weise der Rechtsanwalt auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stelle Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz in Aussicht. Interessant: Nach Angaben der Verbraucherzentrale war Sandner bis Anfang Juli dieses Jahres noch Geschäftsführer des Unternehmens.
Verbraucherzentrale: Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen
"Diese Einschüchterungsversuche sind aus Sicht der Verbraucherzentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert - dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten", so die Verbraucherschützer. Sie ermutigt Verbraucher, sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale seien auf Beschwerden von Kunden angewiesen. Wer eine überhöhte Rechnung durch die 010040 GmbH erhalten habe, könne diese innerhalb von acht Wochen beanstanden - zum Beispiel per entsprechendem Musterbrief.
Bundesnetzagentur hat Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer benachrichtigt
Auch die Bonner Regulierungsbehörde hat sich zwischenzeitlich zu dem Vorgehen geäußert: "Die Bundesnetzagentur hat die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer über das Vorgehen des Rechtsanwalts informiert", teilt die BNetzA auf ihrer Website [Link entfernt] mit. Ihr lägen "zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu dem unter der Betreiberkennzahl 010040 angebotenen Call-by-Call-Dienst vor. Aufgrund der Beschwerden ist zurzeit ein Verwaltungsverfahren anhängig."