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Künast will Internet-User vor 0190-Dialern besser schützen

Mit Änderungen des Telekommunikationsrechts soll gegen teuren Missbrauch von 0190-Dialern vorgegangen werden
Von dpa /

Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) will Internet-Nutzer besser vor Nepp im Netz schützen. Die Ministerin schlug am Montag vor, mit Änderungen des Telekommunikationsrechts gegen den für Verbraucher teuren Missbrauch von so genannten 0190-Dialern vorzugehen. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht", erklärte Künast am Montag in Berlin. Die Dialer-Programme können sich ohne Kenntnis des Users auf dem PC installieren und die Internet-Verbindung künftig unbemerkt über eine teure Nummer herstellen.

Bisher können Verbraucher dagegen juristisch kaum vorgehen. So verurteilte das Landgericht Berlin (Az. 18O 63/01) die Mutter eines 16-Jährigen im Juli 2001 zur Zahlung von umgerechnet rund 8 700 Euro an den Anbieter eines so genannten PremiumRateService. Netzbetreiber wie die Telekom berufen sich in der Regel darauf, dass sie die Service-Nummern lediglich weitervermieten.

Die Ministerin forderte die Telekom und andere Netzbetreiber nun auf, sich nicht als "Inkassounternehmen für die Schwarzen Schafe der Branche" zu betätigen. Seit einigen Monaten führten bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von unseriösen Anbietern. Nachdem Appelle an die Wirtschaft, die Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne erkennbare Wirkung geblieben seien, spreche sie nun mit dem Bundeswirtschaftsministerium, sagte Künast.

Zu den Forderungen Künasts gehört unter anderem, dass Netzbetreiber das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen sollen, solange eine Forderung unbestritten ist. Bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen. "Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", teilte Künast mit.