Ablehnung

Datenschützer lehnen Identifikationszwang für Handy-Benutzer ab

Straftäter könnten die Telefonkarten ohne weiteres auswechseln
Von dpa /

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen es ab, dass sich Handy-Benutzer künftig umfassend bei Telefon-Anbietern identifizieren sollen. Nach der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch die Bundesregierung müssten Kunden außer Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer auch ihre Personalausweisnummer registrieren lassen. Auf diese Weise würden die Anbieter zahlreiche, für sie nicht notwendige Informationen gewinnen, heißt es in einer Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten vom Freitag.

Die Gesetzesänderung soll nach dem Willen der Regierung die Strafverfolgung der Nutzer von Guthaben-Karten (Prepaid Cards) erleichtern. Der Zweck rechtfertige jedoch keinen solchen Eingriff in Grundrechte, argumentieren die Datenschützer. Straftäter könnten die Telefonkarten ohne weiteres auswechseln. Außerdem würden die Nutzer von Guthaben-Karten - darunter viele Minderjährige - registriert, obwohl sie sich völlig rechtmäßig verhalten. Eine "Speicherung auf Vorrat" sei abzulehnen.

In ihrer Entschließung fordern die Datenschutzbeauftragten die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz nicht zu ändern. Vor weiteren Schritten sollten unabhängige Stellen die bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden prüfen.