beschlossene Sache

Vom Bundestag beschlossen: Call by Call im Ortsnetz ab Dezember 2002

Die Gesetzesänderung muss aber noch den Bundesrat passieren
Von dpa /

Telefonkunden sollen künftig auch bei Ortsgesprächen durch eine Vorwahl den günstigsten Anbieter wählen können. Eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschloss der Bundestag heute in Berlin. FDP und PDS stimmten gegen den Entwurf, die CDU/CSU enthielt sich.

Ab 1. Dezember 2002 soll danach wie bisher schon bei Ferngesprächen das Call-by-Call-Verfahren auch im Ortsnetz möglich sein. Dadurch werden auch geringere Preise für den Endkunden erwartet. Die Gesetzesänderung muss aber noch den Bundesrat passieren.

Wie Sie bereits heute im Ortsnetz günstiger telefonieren können, erfahren Sie in unserem Call-by-Call-Special.