Patentfragen

Ende für 0190-0-Ortsgespräche über Least Cost Router?

Abmahnung gegen Tele2
Von Daniel Reese

CityDial [Link entfernt] hat diese Woche, wie gestern gemeldet, ein Angebot für Orts- und Ferngespräche gestartet, welches eine Alternative für alle Kunden der Deutschen Telekom zu den Telekom-Tarifen darstellt. Der Anbieter weist in diesem Zusammenhang auf ein erhaltenes Patent hin. Dieses Patent trägt den Titel "Verfahren und Einrichtung zur telefonischen Vermittlung von Ortsgesprächen".

Das Patent betrifft offensichtlich alle Tk-Firmen, die Least Cost Router für die Vermittlung von Orts- und Ferngesprächen über 0190-0 Nummern anbieten oder einsetzen. Die hierfür angewendete Technik fällt unter das für CityDial ausgestellte Patent. Nach Aussagen des Geschäftsführers der Gerdes AG, Herrn Gerdes, wird es in diesem Zusammenhang keine Lizensierung für Mitbewerber geben. Einzig der Anbieter ICO mit seinem Angebot des TELEJET Tarifmanagers, soll das Patent nutzen dürfen. CityDial ist ein Tochterunternehmen der 3U Telecom AG und der Gerdes AG.

Ein Dorn im Auge ist in diesem Zusammenhang der Anbieter Tele2, der sein Angebot für Ortsgespräche über die sogenannte Smartbox oder ein iHear-Telefon anbietet. Diese Geräte nutzen, laut Aussage von Herrn Gerdes, die von CityDial patentierte Technik. Die Gerdes AG hat eine Abmahnung gegen Tele2 ausgesprochen, welche die Einstellung des Tele2-Angebotes zur Folge haben soll. Tele2 hat nun eine Frist bis zum 19. August gesetzt bekommen, eine Stellungnahme gegenüber der Gerdes AG abzugeben. Dies wird am Montag erfolgen. Tele2 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Smartbox in Schweden bereits seit 1996 eingesetzt und vertrieben wird, die Patentstellung durch die Gerdes AG aber erst am 06.06.1999 erfolgt ist.

Das im Patent angesprochene "Verfahren zur telefonischen Vermittlung von Ortsgesprächen" könnte jedoch weitläufige Auswirkungen auf das Angebot von Ortsgesprächen über 0190-0 Nummern haben. In diesem Zusammenhang prüfen die Anwälte von CityDial gerade, inwieweit ein Vorgehen gegen das Angebot der Mitbewerber sinnvoll und möglich ist. Die Frage ist, ob durch das Patent die komplette Technik abgedeckt ist. Für die kommende Woche sind Abmahnungen gegen einzelne Anbieter in Vorbereitung.