unlauter

telegate verklagt DeTeMedien

Verstoß gegen das Verbot des "Verkaufs unter Einkaufspreis"
Von Marie-Anne Winter

Wie bereits im September angekündigt, hat die Münchener telegate AG jetzt gegen die DeTeMedien beim Landgericht Mannheim Klage eingereicht. Gegenstand der Klage: Die Deutsche Telekom-Tochtergesellschaft DeTeMedien und ihre 40 Partnerverlage bieten Telefonteilnehmerdaten im Internet kostenlos an, während Anbieter von Telefonauskünften für dieselben Daten pro Nutzungsfall 14 Cent an die Telekom bezahlen müssen. Nachdem das Bundeskartellamt bereits im März dieses Jahres ein offizielles Verfahren zu diesem Thema eröffnet hat, wählt telegate jetzt zusätzlich den zivilrechtlichen Weg. Ziel ist, schnell einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, um nicht machtlos auf die Entscheidung der Behörde warten zu müssen.

Die DeTeMedien verstoße mit ihrem kostenlosen Angebot gegen das Verbot des "Verkaufs unter Einkaufspreis", denn der Einkaufspreis, zu dem telegate die Daten erwerbe, betrage 14 Cent. Weiterhin blockiere der Ex-Monopolist den Auskunftsmarkt im Internet. Nach Ansicht von telegate ist dieses Vorgehen strategisch angelegt: Die Telekom versuche, mit ihrem kostenlosen Internet-Angebot den regulierten telefonischen Auskunftsmarkt zu vernichten und Wettbewerber zu verdrängen. Wenn alle Anbieter sich aufgrund mangelnder Anrufe zurückziehen müssten, werde die Telekom das Internet-Angebot kostenpflichtig machen und parallel den telefonischen Auskunftsmarkt mit erhöhten Preisen als Monopolist wieder neu beleben. Das würde dann für den Verbraucher einen großen Nachteil bedeuten.