Gerichtsbeschluss

Call-by-Call über 0190-Nummern vorerst weiter verfügbar

Verwaltungsgericht Köln sieht Formfehler der Regulierungsbehörde
Von Hayo Lücke

Kunden, die eine oder auch mehrere der zahlreichen 0190-0-Nummern nutzen, um im Call-by-Call-Verfahren günstige Orts- und Ferngespräche zu führen, können dies auch in den kommenden Tagen tun. Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln in einem heute bekannt gegebenen Beschluss einen gegen die Änderung der Zuteilungsbedingungen für 0190- und 0900-Nummern gerichteten Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt. Aus der Begründung des Gerichts ergibt sich jedoch, dass die Regulierungsbehörde bei Erlass des Verbots von 0190-Call-by-Call geschlampt hat.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte den Call-by-Call-Anbietern Anfang November Schreiben zukommen lassen, in denen die Rechtssicht der Regulierungsbehörde bezüglich 0190-Call-by-Call dargestellt wird. Zusätzlich wurden die Unternehmen aufgefordert, entsprechende Dienste binnen drei Wochen einzustellen. Hiergegen reichten 01058 Telecom, Callax und TeleDiscount Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein.

Das VG Köln geht nun davon aus, dass die Regulierungsbehörde durch die neue Rechtsauslegung faktisch die Zuteilungsregeln für 0190er-Nummernblöcke geändert habe. Dieses könne sie aber nur tun, indem sie die alten Zuteilungsbescheide widerrufe und neue, geänderte ausstelle, was bisher nicht erfolgt ist. Damit dürfen - zumindest nach Ansicht des VG Köln - mit bereits zugeteilten 0190-Rufnummernblöcken weiterhin Call-by-Call-ähnliche Dienste angeboten werden.

Für die klagenden Unternehmen ist die Situation dennoch paradox: Sie haben vor dem VG Köln verloren, weil dieses die Klage gegen die noch nicht geänderten Rufnummernzuteilungen ablehnen musste. In der Sache haben sie aber dennoch einen Teilerfolg erzielt.