Schweiß

Focus: Gericht untersagt wiederum TV-Werbung der T-Com

Sauna-Spots im Kreuzfeuer der Gerichte
Von

Bereits vor zwei Wochen meldeten wir, dass Tele2 beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen der Irreführung von Verbrauchern durch mehrere TV-Spots erlassen hat. Seinerzeit ging es einerseits um die sogenannten Badezimmer-Spots und andererseits eine bestimmte Version des Sauna-Spots, in denen jeweils Günter Jauch die Hauptrolle spielt. Im Badezimmer-Spot wirbt der bekannte TV-Moderator für den xxl-Tarif der T-Com, mit dem man am gesamten Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für 0 Cent telefonieren kann - allerdings erst, nachdem man eine monatliche Grundgebührenerhöhung von mindestens 9,28 Euro akzeptiert hat. Der Sauna-Spot wirbt Kunden für den neuen enjoy-Tarif, der eine Stunde Telefonieren zum Preis von 12 Cent ermöglicht, allerdings auch hier nur gegen eine zusätzliche monatliche Grundgebühr von 4,68 Euro.

Alle drei Sauna-Spots sollen verboten werden

Nun meldet das Nachrichtenmagazin Focus vorab, dass den Angaben des Hamburger Landgerichts zufolge alle drei Varianten des so genannten Sauna-Spots wettbewerbswidrig sind und gestoppt werden sollen. Am Montag werde die Deutsche Telekom in Bonn per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung des Gerichts erhalten, bestätigte ein Anwalt des klagenden Düsseldorfer Telefonanbieters Tele2 dem Münchner Nachrichtenmagazin. Bei einer weiteren Ausstrahlung drohe dem Telekommunikations-Riesen dann ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

Der Beschwerdeführer Tele2 bemängelt dem Focus zufolge, dass in den Telekom-TV-Spots nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es den 1-Stunden-Enjoy-Tarif nur gegen eine erhöhte Monatsgebühr von 4,68 Euro gebe.

Lesen Sie hierzu auch unseren Kommentar vom 25. Juli mit dem Titel "Jauchs Millionen".

xxl und enjoy im Überblick

Weitere Details zum xxl- und dem enjoy-Tarif finden Sie auf den jeweiligen Anbieterinformationsseiten von teltarif.de und in den beiden folgenden Meldungen: