Gesetzesänderung

Müssen Call-by-Call-Anbieter eine Tarifansage schalten?

BITKOM bewertet TKV-Entwurf als "Bevormundung des Kunden"
Von Björn Brodersen

Handy- und Telefonkunden sollen zukünftig besser vor überhöhten Tarifen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, dem das Bundeskabinett heute zugestimmt hat. Der Entwurf "Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" sieht vor, dass Anbieter von SMS-Diensten die Kunden ab einem Preis von einem Euro pro SMS künftig auf die Kosten hinweisen müssen. Bei Anbietern von Auskunftsdiensten wird der Kostenhinweis ab einem Preis von drei Euro pro Minute vorgeschrieben sein. Eine zusätzliche Warn-SMS soll fällig werden, wenn der Rechnungsbetrag bei Premium-SMS-Abonnements 20 Euro im Monat überschreitet. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz verhindert werden, dass sich jugendliche Handy-Nutzer mit teuren SMS-Diensten oder beim Erwerb von Klingeltönen verschulden. Das Gesetz soll im Frühsommer in Kraft treten, muss aber vom Bundesrat gebilligt werden.

Auch die Telekommunikationsanbieter im Festnetzbereich werden künftig ihre Preise vor Nutzung einer Call-by-Call-Verbindung ansagen müssen. Die Mehrzahl der Call-by-Call-Anbieter hat zwar bereits eine Tarifansage geschaltet, doch andere wie etwa freenetPHONE (01019), Arcor (01070), CallandoFON (01075) oder die 01038 Telecom (01038) noch nicht. Hier müssen die Nutzer sich vor dem Telefonieren genau informieren, wie teuer die Nutzung dieser Sparvorwahlen zur gewünschten Tageszeit ist. Ansonsten können sie durch kurzfristige Tarifänderungen der Anbieter schnell in die Kostenfalle tappen.

Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Änderungsvorschlag

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und bewertet die angekündigten Schritte als positiv. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagt vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen." Mit der Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs würden Lücken im Verbraucherschutz geschlossen.

Allerdings hofft der vzbv ebenso wie die Partei "Die Grünen" auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren: So sei bei "neuartigen Diensten" die Preisinformation erst ab drei Euro Pflicht. Da aber bislang niemand genau wisse, was "neuartige Dienste" sind, werde den Unternehmen damit eine Hintertür geöffnet, die Preisinformation zu umgehen. Ein anderer Punkt betrifft die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", kritisiert Müller. Sie fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. "Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt", sagt sie. In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.